1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Gießen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Änderungsverträge zu den Mietverträgen inkl. aller Nachträge Leichtbauhallen/Großzelte inkl. Container und Toiletten am Standort Gießen, Bad Arolsen
Beschreibung: Anmietung Leichtbauhallen/Großzelte inkl. Container und Toiletten
Kennung des Verfahrens: 5246684c-0dcf-4fc2-b4a4-4dedccc60a4d
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75210000 Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten und sonstige Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: keine Beteilung verschiedener Länder am Vergabeverfahren
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Beschreibung: Änderungsverträge zu den Mietverträgen inkl. aller Nachträge Leichtbauhallen/Großzelte inkl. Container und Toiletten am Standort Gießen, Bad Arolsen
Interne Kennung: RPGI-11.2-07o0200/18-2024/3 B
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75210000 Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten und sonstige Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: 100
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Gießen
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Grundsätzlich wurde im Rahmen der Geflüchtetenbewegung von 2015 eine Dringlichkeit bei der Unterbringung von Geflüchteten bejaht und dies auch durch ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 9. Januar 2015 bestätigt. Dabei ist prinzipiell zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Geflüchtetenströme und daraus resultierenden Zugangszahlen aufgrund des Volatilität der Weltpolitik und Geflüchteten-Bewegungen langfristig für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) kaum vorhersehbar sind. Insbesondere aufgrund des ohnehin hohen Migrationsgeschehens und dem Erfordernis einer langfristigen Planung wäre zu argumentieren, dass der weitere Bedarf der vorhandenen Leichtbauhallen zur Unterbringung Geflüchteter für das Jahr 2024 für das RP Gießen unvorhersehbar war. Zudem wäre auch eine Einhaltung der Mindestfristen, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind, nicht möglich. Auch die Durchführung eines beschleunigten Vergabeverfahrens würde den Dienstbetrieb der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung gefährden, was zur Folge hätte, dass das Land Hessen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen nicht länger nachkäme. Die Bemessung der erforderlichen Unterbringungskapazitäten in der EAEH unterliegt der Herausforderung der starken Schwankungen bei den Zu- und Abgangszahlen von Flüchtlingen. Die Unvorhersehbarkeit der Zugänge liegt insbesondere in den geopolitischen Ereignissen begründet. Hinzukommt, dass die Zugänge saisonal stark variieren. Ein stetiger Zustrom von Asylsuchenden ist zwar ganzjährig zu verzeichnen, jedoch sind Zuwanderungsspitzen nicht prognostizierbar und können kurzfristig auftreten. Die Abgänge hingegen erfolgen mit erheblichem zeitlichem Verzug, da der Aufnahmeprozess eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und die Zuweisung in die Kommunen erst nach einer Entscheidung des BAMF, spätestens aber nach 18 Monaten (Alleinreisende), erfolgt. Über mehrere Wochen anhaltende, erhöhte Zugangszahlen führen bei zeitlicher Verzögerung entsprechender Abgänge zwangsläufig zum Anstieg der Gesamtbelegung um teils mehrere tausend Personen, für die ausreichende Unterbringungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zur Gewährleistung der Aufnahmefähigkeit und Sicherstellung der Unterbringung ist die Nutzung der angemieteten und errichteten Leichtbauhallen wie bereits dargelegt über den 15. März 2024 hinaus erforderlich. Selbst wenn die Dringlichkeitssituation und daraus entstehende Gefahrensituation für die Unterbringung der Geflüchteten dem RP Gießen zugerechnet werden sollte, berücksichtigt die Rechtsprechung im Rahmen der Dringlichkeitsvergabe in diesem Fall die Daseinsvorsorge in besonderem Maße. Im Bereich der Daseinsvorsorge ist anerkannt, dass Dringlichkeit aus einer besonderen Gefahrensituation hinaus für gewisse Zeit auch dann gegeben sein kann, wenn sie im Übrigen auf von dem Auftraggeber zu vertretenen Umständen beruht, etwa der Aufhebung eines Vergabeverfahrens oder der Wahl eines falschen Vergabeverfahrens (OLG Dresden, 24.1.2008 – WVerg 10/07, BeckRS 2008, 04985 = OLG-Report KG 2008, 424; OLG Düsseldorf, 25.9.2008 – VII Verg 57/08, BeckRS 2009, 02339; MüKoKartellrecht/Hölzl, Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007, Rn. 14 mwN in Fn. 26). Eine entsprechende Gefahrensituation liegt vor. Da die EAEH auf die Plätze der Leichtbauhallen angewiesen ist, kann eine Verringerung der Kapazitäten, die ein Auftragnehmerwechsel mit sich bringen würde, nicht riskiert werden. Es bestünde die nicht absehbare und nicht anders vermeidbare besondere Gefahr, Teile der Geflüchteten, für die dem Land Hessen die Daseinsvorsorge obliegt, nicht unterbringen zu können. Der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorgehsehbarkeit tritt in diesen Fällen hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurück (OLG Frankfurt am Main, 30.1.2014 – 11 Verg 15/13; Kaelble in Müller-Wrede, VOL/A, 3. Aufl., § 3 EG Rn. 157 f.).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bill Zelte GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 20008535, 20009394, 60355, 20009388, 20008381
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RPGI-11.2-07o0200/18-2024/3 B
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Gießen
Registrierungsnummer: DE814558043
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6413032121
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bill Zelte GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE309360265
Stadt: Nidda
Postleitzahl: 63667
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6043 9886290
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8bd84441-4c36-4d00-9880-f33e195ced3d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 246232-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 82/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/04/2024