2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Struppiusstraße
Stadt: Grünberg
Postleitzahl: 35305
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahmeantragsunterlagen bestehen aus: 1) Allgemeinen Hinweisen, 2) der Einwilligungserklärung für Bewerberinnen bzw. Bewerber nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO, 3) dem Teilnahmeantrag, 4) den Anlagen A zum Teilnahmeantrag mit Eigen-/Verpflichtungserklärungen, Nachweisen und Angaben sowie Darstellungen zu den Referenzen, 5) der Anlage B zum Teilnahmeantrag mit Übersichten zu den Eignungs-, Mindest- und Ausschlusskriterien. Die auszufüllenden Teile des Teilnahmeantrags liegen in Form einer ausfüllbaren PDF den herunterladbaren Anlagen zu dieser Bekanntmachung anbei. Diese ist zwingend zu verwenden. Dem Teilnahmeantrag beizufügende Anlagen sind dabei auf dem Deckblatt des Teilnahmeantrags anzugeben. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss die Bieterin bzw. der Bieter, die bzw. der die Erklärungen abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Nicht fristgerecht eingereichte, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber. Anwendung der Richtlinie für Planungswettbewerbe gem. § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung EU 2022/576 Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Betrugsbekämpfung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Korruption: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Entrichtung von Steuern: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Zahlungsunfähigkeit: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Konkurs: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt.