5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34620000 Schienenfahrzeuge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung des Auftrags ist nicht vorgesehen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2042
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag folgende Informationen vor: * Euregiobahn Bietereigenerklärung * Euregiobahn Verpflichtungserklärung * ggf. Euregiobahn Bietergemeinschaftserklärung * ggf. Euregiobahn Eignungsleihe * Erklärung zur Liquidation/Insolvenz und Gewerbezentralregistereintrag * Anmeldung Gewerbe
Beschreibung: Weitergehende Beschreibung einzelner Bedingungen: 1. Bietereigenerklärung: Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (verfügbar auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG: „Euregiobahn Bietereigenerklärung“) vor. 2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz: Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag: Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber a) einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen und b) aufzuzeigen, dass entsprechend technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. 4. Anmeldung Gewerbe: Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen. Die unter Ziffer 1 - 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Einreichung testierter Jahresabschlüsse und Eigenerklärung zum Umsatz mit Schienenfahrzeugen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Testierte Jahresabschlüsse: Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor. 2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einen Mindestumsatz in Höhe von in Summe 200.000.000 EUR (netto) erzielt hat. Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 1 und 2 sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind. Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage Euregiobahn Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden. Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind berechtigt, auch einzeln Teilnahmeanträge zu stellen. Es dürfen jedoch keine Angebote von Mitgliedern eingereicht werden, sofern die Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht. In diesem Fall wird das Angebot des Mitgliedes bzw. der Mitglieder ausgeschlossen. Ferner dürfen sich keine Mitglieder an unterschiedlichen Bietergemeinschaften beteiligen. In diesem Fall werden alle Angebote der betroffenen Bietergemeinschaften ausgeschlossen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe von Referenzprojekten, Zulassungserfahrung, Fertigungsstätten, Infrastruktur und F&E
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Der Bewerber muss eine Referenzliste über die Herstellung und Lieferung zugelassener Schienenfahrzeuge (Fahrzeuge im Sinne von Ziffer 2 Anhang I der Richtlinie 2016/797) in den letzten 7 Jahren vorlegen. Die Referenzliste muss mindestens einen Auftrag über die Lieferung eines Fahrzeuges für den Regionalverkehr in der EU oder der Schweiz beinhalten. Die Referenzliste muss mindestens einen Auftrag über die Lieferung von mindestens 20 Fahrzeugen beinhalten. 2. Der Bewerber muss nachweisen, in den letzten fünf Jahren in der EU mindestens zwei unterschiedliche Fahrzeugtypen (Typen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/797 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545) für den Schienenpersonenverkehr erfolgreich zugelassen zu haben. 3. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung verfügt. 4. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen. 5. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ausreichende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Schienenfahrzeugen verfügt. Die unter Ziffer 1 - 5 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Der Auftraggeber wird seinen Zuschlag zudem nach Kriterien wie z. B. "Wirtschaftlichkeit Technik", "Wirtschaftlichkeit Vertrag", "Wirtschaftlichkeit Ersatzteilversorgung", "Wirtschaftlichkeit Mehrqualitäten", "Energieverbrauch" erteilen. Alle Kriterien sind nur in den vertraulichen Vergabeunterlagen aufgeführt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Unterkriterien und deren Gewichtung werden in den vertraulichen Beschaffungsunterlagen vollständig aufgeführt, die den ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bereit gestellt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 03/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1. Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform(http:// www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen. 2. Die aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung musszweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden. 3. Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes: Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen ausschließlich das Portal der eVergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. Word, Excel) bearbeitet bzw. bei Ablichtungen von Dokumenten per PDF gelesen werden können. Dateiformate von Dokumenten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von den Unternehmen zu bearbeiten sind, dürfen nicht geändert werden. Zum Komprimieren von Dateien ist ein marktübliches Programm (beispielsweise WIN-ZIP) zu verwenden. Die Dateinamen sollten eine Länge von 64 Zeichen nicht überschreiten. 4. Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagennachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO). 5. Der Auftraggeber stellt den interessierten Unternehmen auf der eVergabeplattform Bewerbungsbedingungen bereit, die die Beschaffung und die Bedingungen des Vergabeverfahrens näher erläutern. Bewerber haben die Hinweise zum Verfahren und die Vorgaben an den Teilnahmeantrag in den Bewerbungsbedingungen zu beachten. Diese Auftragsbekanntmachung hat Vorrang gegenüber den Bewerbungsbedingungen. 6. Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Auftragsausführung ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Der Bieter reicht die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage Euregiobahn Verpflichtungserklärung der Bewerbungsbedingungen ein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter bei einer Bauzeitfinanzierung zu unterstützen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Regio AG (Bukr 12)