Deutschland – Erwachsenenbildung auf Hochschulebene – individuelle ganzheitliche Betreuung auf der Grundlage von § 16k SGB II

210432-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Erwachsenenbildung auf Hochschulebene – individuelle ganzheitliche Betreuung auf der Grundlage von § 16k SGB II
OJ S 71/2024 10/04/2024
Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: individuelle ganzheitliche Betreuung auf der Grundlage von § 16k SGB II
Beschreibung: Umfang der Maßnahme, Auftragsvergabe an zwei Bieter Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zum 01.09.2024. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zur maximalen Teilnehmeranzahl an. In der Regel endet die Maßnahme nach der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmenden oder mit der Zielerreichung der Maßnahme, bzw. bei Beendigung des Leistungsbezugs. Für die individuelle ganzheitliche Betreuung sind 3300 Beratungseinheiten pro Jahr vorgesehen. Es werden zwei Aufträge jeweils mit der Hälfte Beratungsstunden vergeben. Jeder Bieter kann nur einen Auftrag à 1650 Beratungsstunden erhalten. Ziel der Maßnahme Mit Unterstützung eines Coaches sollen Kundinnen und Kunden des kommunalen Jobcenters Wiesbaden wieder in den Beratungsprozess eingegliedert werden und/oder die konkrete Umsetzung, der in den Beratungen vereinbarten Ziele, sollen begleitet und mit Hilfe der aufsuchenden, unterstützenden und begleitenden Sozialarbeit, verfolgt werden. Die Kundinnen und Kunden zu motivieren, zu aktivieren und neue Perspektiven zu schaffen, ist die Aufgabe und Ziel der Maßnahme. Dabei soll ein zugewandter und gewinnender Beratungsansatz verfolgt werden, da die Teilnahme der Kundinnen und Kunden an der Maßnahme auf Freiwilligkeit beruht. Kundinnen und Kunden haben aus verschiedenen Gründen den Kontakt zu ihren persönlichen Ansprechpartnern im kommunalen Jobcenter verloren. Ziel der "individuellen ganzheitlichen Betreuung" auf der Grundlage von § 16k SGB II ist es, die Kundinnen und Kunden wieder für den Beratungsprozess beim Fallmanagement zu gewinnen Die Kundinnen und Kunden können nicht von der Teilnahme an Förderungen, Hilfeangeboten, Beratungsangeboten oder Perspektiven für eine berufliche Planung oder Eingliederung, profitieren. Immer wiederkehrende Problematiken, wie nicht eingehaltenen Vereinbarungen, und Absprachen mit dem Fallmanagement des Jobcenters oder potentiellen Arbeitgebern, Abbrüche von Förderungen und Hilfeangeboten aufgrund des gesundheitlichen Zustandes, sind die sich wiederholenden Themen. Die bestehenden Hilfesysteme, wie beispielsweise Beratungsstellen, können nicht mehr erreicht werden. Die soziale Isolation ist häufig vorangeschritten, einhergehend mit einem tiefen Misstrauen in die Gesellschaft und in die Hilfsangebote. Die Chancen für eine Beratung, Qualifizierung und einer nachhaltigen Integration soll den Kundinnen und Kunden eröffnet werden. Zielgruppen Teilnehmende der ausgeschriebenen Leistung sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Beispielsweise mit Kunden und Kundinnen, die • multiple gesundheitliche Einschränkungen inclusive psychischen Auffälligkeiten, psychischen Erkrankungen Suchterkrankungen haben• einen besonderen Aktivierungsbedarf haben und motiviert werden können • einer intensiven Stabilisierung und nachhaltigen Tagesstruktur bedürfen• die Unterstützung bei belastenden familiären Situationen benötigen • bei verschiedene Integrationsbemühungen gescheitert sind • aus ihrer sozialen Isolation und Vereinsamung herausgeholt werden müssen• sich aus ihren prekären Wohnverhältnissen herausentwickeln möchten• trotz mehrmaligen Kontaktversuchen seitens Fallmanagement nicht in den Beratungsprozess eingemündet sind. Dauer der Förderungen /Option Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.09.2024 und endet am 31.08.2025. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.09.2025 - 31.08.2026. Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig. Anzahl und Umfang der Beratungseinheiten, Teilnehmende Während der Maßnahmelaufzeit von einem Jahr sind insgesamt 3300 Beratungseinheiten für individuelle ganzheitliche Betreuung vorzuhalten. Eine Beratungseinheit entspricht 60 Minuten und umfasst nur die tatsächliche Betreuungs-leistung, ohne die zusätzlichen Aufwendungen, siehe die Ausführungen unter 4.11. Zuweisungsdauer, Verlängerung der Zuweisung, Zeitlicher Umfang für die Teilnehmenden, Abstimmung mit dem Fallmanagement Nach Zuweisung durch das Fallmanagement beginnt für den Coach die Phase der Kontaktaufnahme durch aufsuchende Arbeit und Telefonkontakt oder Anschreiben. Diese Phase ist auf vier Wochen begrenzt, konnte bis dahin der/die Kundin nicht erreicht werden, wird die Maßnahme nach Ablauf der vierten Woche abgebrochen und die Rückmeldung geht an das Fallmanagement. Bitte beachten Sie die Ausführungen zu "Vergütung bei nicht erfolgreicher Kontaktaufnahme" unter 4.11. Nach dem Erstgespräch mit dem Kunden/der Kundin entwickelt der Coach eine individuelle Standortbestimmung und einen Vorschlag für die Anzahl und Verteilung der Coachingeinheiten für die ersten drei Monate. Dies stimmt der Coach mit dem zuständigen Fallmanager/-in ab und das Fallmanagement entscheidet über diesen Vorschlag und der Coach erstellt einen Betreuungsplan. Ort Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Stand-ort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein. Ein fester Maßnahmestandort für Beratungstermine, die Büroarbeit und Dokumentation ist vorgesehen. Da die Teilnehmenden häufig aufgrund ihrer komplexen Problemlagen nicht imstande sein werden, kontinuierlich Termine an einem festen Ort wahrzunehmen, soll die Maßnahme überwiegend aufsuchend stattfinden.
Kennung des Verfahrens: 84a8ecc3-1a29-4c71-902e-65c926ff36b6
Interne Kennung: 50-823-23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Vergabe per Losverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80430000 Erwachsenenbildung auf Hochschulebene
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe vom 01.09.2024 - 31.08.2025 und Option für Auftrag 1
Beschreibung: 1650 Beratungseinheiten
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Punkt 3.8 Personal in der Leistungsbeschreibung Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den spezifischen Maßnahmean-forderungen und der anzuwendenden Methodik zur Zielerreichung entsprechen. Wesentliche Voraussetzung zur Zielerreichung ist geeignetes, fachlich qualifiziertes Personal. Da es sich bei dem Angebot um eine beratungsintensive Förderung handelt, ist eine hohe Kompetenz im Umgang mit der Zielgruppe notwendig. Das eingesetzte Personal muss mindestens über einen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Der Coach/die Coachin sollte über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung, insbesondere im Bereich der Betreuung arbeitsloser oder sozial benachteiligter Menschen verfügen. Der Coach/die Coachin sollte in besonderer Weise in der Lage sein, mittels Fallverstehens und Falldiagnostik Problemlagen und -konstellationen zu erkennen und den Kunden/die Kundin angemessen zu unterstützen. Daher sollten folgende weitere Kompetenzen vorliegen: • Ein vielfältiges Methodenrepertoire, insbesondere in den Feldern Gesprächsführung und Konfliktbewältigung, systemische Beratung • Kennen und Anwenden von Interventions- und Beratungsformen der ganzheitlichen Betreuung • Erfahrung mit aufsuchender Betreuung und Kenntnisse von Lebensweltkonzepten • Interkulturelle Kompetenz, Vernetzungskompetenz, Grundkenntnisse über das Verfahren im Rehabilitationsprozess im SGB IX Aufgrund der Vielschichtigkeit der individuellen Problemlagen ist hier ein hohes Maß an Flexibilität und Fachwissen seitens des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals erforderlich. Die Teilnehmenden sollten über den gesamten Förderungen und Hilfeangebotezeitraum von einem fest zugeordneten Coach betreut werden, um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen. Es ist Personal für die Coachingtermine bereitzustellen, sowie Mitarbeitende für die Administration. In den Förderungen und Hilfeangeboten dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in den Förderungen und Hilfeangeboten von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit des Mitarbeiters für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist - mit Einwilligung des Mitarbeiters nach Art. 6 und 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zur Person des Mitarbeiters, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Die sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen vom 01.02.2023 für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch für 2023 ist anzuwenden. Bei Nichteinhaltung des aktuellen Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal wird das Angebot ausgeschlossen Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Es wird mindestens zu 50 Prozent fest angestelltes Personal gefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals, auch bei Personalwechsel während der Förderungen und Hilfeangebote, abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung begründete Bedenken bestehen. Die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der vorgesehene Personaleinsatz ist mit der Übersicht "Personal" (Anlage) dem Angebot beizufügen. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Beginn der Beauftragung, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Der Auftraggeber bzw. die koordinierende Dienststelle behalten sich vor, während der Vertragslaufzeit zu den üblichen Geschäftszeiten die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen nach § 16 f SGB II oder anderen Coachingangeboten betrug durchschnittlich mindestens 200.000,00 € pro Jahr.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mindestanforderung für den Bieter sind 3 Referenzen im Umfang von mindestens 10 Teilnehmenden in einem Geschäftsjahr für vergleichbare Leistungen nach § 16 f oder anderen Coachingleistungen im SGB II innerhalb der letzten drei Jahre Räumliche und sächliche/technische Ausstattung der leistungsbeschreibung Zur Umsetzung der Förderungen sind geeignete Räumlichkeiten für Beratungsgespräche erforderlich. Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen, ggf. unter Einbeziehung der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, eines Dritten oder des Auftraggebers. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Die Größe des Raumes ist so zu bemessen, dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben. Die Räumlichkeiten sollen eine angemessene und vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre gewährleisten. Es gelten insbesondere folgende Vorschriften/Empfehlungen in der jeweils aktuellen Fassung: • die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsrichtlinien, • die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), • die Brandschutzbestimmungen, • die jeweilige Landesbauordnung. Sofern Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zur Einrichtung der Räumlichkeiten und technischen Ausstattung vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Nutzung für seine Zwecke abzulehnen. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind entsprechende Räumlichkeiten für Einzelberatungsgespräche zwingend erforderlich. Art und Umfang der Ausstattung muss im erforderlichen Umfang für die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. Beratung außerhalb der Räumlichkeiten des Auftragnehmers Die ganzheitliche Betreuung kann sowohl in geeigneten Räumlichkeiten des Auftragsnehmers als auch in der Wohnung der teilnehmenden Person oder in den Räumlichkeiten eines anderen Leistungsträgers oder an einem neutralen Ort z. B. im Rahmen eines Spaziergangs ("Walk and Talk"), in einem Cafe erfolgen. Für den Fall der Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Ausbildung kann die ganzheitliche Betreuung auch in den Räumlichkeiten des Beschäftigungsbetriebes bzw. am Arbeitsplatz der teilnehmenden Person erfolgen. Dies gilt auch, wenn der Ort des Beschäftigungsbetriebes vom festgelegten Maßnahmeort abweicht. Die Beschäftigungsbetriebe liegen i. d. R. im Tagespendelbereich der teilneh-menden Person. Die Leistungserbringung im Beschäftigungsbetrieb setzt eine entsprechende Vereinbarung und Zustimmung des Arbeitgebers voraus.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 17/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: entfällt
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Vergabe vom 01.09.2024 - 31.08.2025 und Option für Auftrag 2
Beschreibung: 1650 Beratungseinheiten
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Punkt 3.8 Personal in der Leistungsbeschreibung Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den spezifischen Maßnahmean-forderungen und der anzuwendenden Methodik zur Zielerreichung entsprechen. Wesentliche Voraussetzung zur Zielerreichung ist geeignetes, fachlich qualifiziertes Personal. Da es sich bei dem Angebot um eine beratungsintensive Förderung handelt, ist eine hohe Kompetenz im Umgang mit der Zielgruppe notwendig. Das eingesetzte Personal muss mindestens über einen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Der Coach/die Coachin sollte über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung, insbesondere im Bereich der Betreuung arbeitsloser oder sozial benachteiligter Menschen verfügen. Der Coach/die Coachin sollte in besonderer Weise in der Lage sein, mittels Fallverstehens und Falldiagnostik Problemlagen und -konstellationen zu erkennen und den Kunden/die Kundin angemessen zu unterstützen. Daher sollten folgende weitere Kompetenzen vorliegen: • Ein vielfältiges Methodenrepertoire, insbesondere in den Feldern Gesprächsführung und Konfliktbewältigung, systemische Beratung • Kennen und Anwenden von Interventions- und Beratungsformen der ganzheitlichen Betreuung • Erfahrung mit aufsuchender Betreuung und Kenntnisse von Lebensweltkonzepten • Interkulturelle Kompetenz, Vernetzungskompetenz, Grundkenntnisse über das Verfahren im Rehabilitationsprozess im SGB IX Aufgrund der Vielschichtigkeit der individuellen Problemlagen ist hier ein hohes Maß an Flexibilität und Fachwissen seitens des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals erforderlich. Die Teilnehmenden sollten über den gesamten Förderungen und Hilfeangebotezeitraum von einem fest zugeordneten Coach betreut werden, um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen. Es ist Personal für die Coachingtermine bereitzustellen, sowie Mitarbeitende für die Administration. In den Förderungen und Hilfeangeboten dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in den Förderungen und Hilfeangeboten von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit des Mitarbeiters für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist - mit Einwilligung des Mitarbeiters nach Art. 6 und 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zur Person des Mitarbeiters, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Die sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen vom 01.02.2023 für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch für 2023 ist anzuwenden. Bei Nichteinhaltung des aktuellen Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal wird das Angebot ausgeschlossen Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Es wird mindestens zu 50 Prozent fest angestelltes Personal gefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals, auch bei Personalwechsel während der Förderungen und Hilfeangebote, abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung begründete Bedenken bestehen. Die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der vorgesehene Personaleinsatz ist mit der Übersicht "Personal" (Anlage) dem Angebot beizufügen. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Beginn der Beauftragung, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Der Auftraggeber bzw. die koordinierende Dienststelle behalten sich vor, während der Vertragslaufzeit zu den üblichen Geschäftszeiten die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen nach § 16 f SGB II oder anderen Coachingangeboten betrug durchschnittlich mindestens 200.000,00 € pro Jahr.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mindestanforderung für den Bieter sind 3 Referenzen im Umfang von mindestens 10 Teilnehmenden in einem Geschäftsjahr für vergleichbare Leistungen nach § 16 f oder anderen Coachingleistungen im SGB II innerhalb der letzten drei Jahre Räumliche und sächliche/technische Ausstattung der leistungsbeschreibung Zur Umsetzung der Förderungen sind geeignete Räumlichkeiten für Beratungsgespräche erforderlich. Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen, ggf. unter Einbeziehung der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, eines Dritten oder des Auftraggebers. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Die Größe des Raumes ist so zu bemessen, dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben. Die Räumlichkeiten sollen eine angemessene und vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre gewährleisten. Es gelten insbesondere folgende Vorschriften/Empfehlungen in der jeweils aktuellen Fassung: • die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsrichtlinien, • die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), • die Brandschutzbestimmungen, • die jeweilige Landesbauordnung. Sofern Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zur Einrichtung der Räumlichkeiten und technischen Ausstattung vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Nutzung für seine Zwecke abzulehnen. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind entsprechende Räumlichkeiten für Einzelberatungsgespräche zwingend erforderlich. Art und Umfang der Ausstattung muss im erforderlichen Umfang für die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. Beratung außerhalb der Räumlichkeiten des Auftragnehmers Die ganzheitliche Betreuung kann sowohl in geeigneten Räumlichkeiten des Auftragsnehmers als auch in der Wohnung der teilnehmenden Person oder in den Räumlichkeiten eines anderen Leistungsträgers oder an einem neutralen Ort z. B. im Rahmen eines Spaziergangs ("Walk and Talk"), in einem Cafe erfolgen. Für den Fall der Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Ausbildung kann die ganzheitliche Betreuung auch in den Räumlichkeiten des Beschäftigungsbetriebes bzw. am Arbeitsplatz der teilnehmenden Person erfolgen. Dies gilt auch, wenn der Ort des Beschäftigungsbetriebes vom festgelegten Maßnahmeort abweicht. Die Beschäftigungsbetriebe liegen i. d. R. im Tagespendelbereich der teilneh-menden Person. Die Leistungserbringung im Beschäftigungsbetrieb setzt eine entsprechende Vereinbarung und Zustimmung des Arbeitgebers voraus.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 17/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: entfällt
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung
Registrierungsnummer: 06 4 14 000 - PG0100210000 - 63
Postanschrift: Mainzer Str. 101  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611315862
Internetadresse: https://www.wiesbaden.de
Profil des Erwerbers: https://www.wiesbaden.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-2261630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-2261630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ca66f3ed-f552-45f3-b35a-02ec53a42b3f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2024 17:09:05 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 210432-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2024

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Hofgeismar
Hofheim am Taunus
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Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
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Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
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Kassel
Kaufungen
Kelkheim
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Knüllwald
Königstein im Taunus
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Kronberg im Taunus
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Lampertheim
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Liederbach am Taunus
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Lohfelden
Lohra
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Petersberg
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