Deutschland – Baustellenüberwachung – Umweltfachliche Bauüberwachung und Aufgaben zum Artenschutz (D/CH)

211360-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Baustellenüberwachung – Umweltfachliche Bauüberwachung und Aufgaben zum Artenschutz (D/CH)
OJ S 71/2024 10/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umweltfachliche Bauüberwachung und Aufgaben zum Artenschutz (D/CH)
Beschreibung: Elektrifizierung und Ausbau Hochrheinbahn Basel Bad. Bahnhof - Erzingen, Strecke 4000 km 271,300 - 344,875 Mit dem Projekt soll der gesamte Abschnitt zwischen Basel und Erzingen durchgehend elektrifiziert und das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erweitert werden. Auf dem gesamten Verlauf des Projektes werden fast alle bestehenden Verkehrsstationen ertüchtigt und drei neue Verkehrshalte erstellt. Zusätzlich sind Zusammenhangs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umweltfachliche Bauüberwachung. Die Einrichtung einer Umweltfachliche Bauüberwachung für das gesamte Vorhaben ist in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses (D), sowie der Plangenehmigung (CH) rechtsverbindlich festgesetzt.
Kennung des Verfahrens: 3a49cbae-79a8-4a3a-94d1-e8efc4f81f3d
Interne Kennung: 24FEI73514
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Das Verfahren wird beschleunigt. Begründung zur Fristverkürzung des Teilnahmewettbewerbs Die umweltfachliche Bauüberwachung muss zwingend bereits am 01.07.2024 mit dem Leistungsumfang beginnen. Hintergrund ist, dass der Garten- und Landschaftsbau vorgezogene Baufeldfreimachungen bereits in der warmen Jahreszeit 2024 umsetzen muss, um die Hauptbaumaßnahmen im Januar 2025 starten zu können. Der AN Garten- und Landschaftsbau kann nur in der warmen Jahreszeit z.B. die Vergrämung von Eidechsen aus dem Baufeld umsetzen. Für die Vergrämung ist zunächst eine Herstellung der Ersatzhabitate erforderlich. Dafür sind 4 Wochen angesetzt. Anschließend können die Vergrämungsmaßnahmen erfolgen. Dafür sind bis zu 8 Wochen vorgesehen. Diese Maßnahmen müssen noch im dritten Quartal abgeschlossen sein. Dementsprechend müssen die Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbauers bereits am 01.07.2024 starten. Der Bedarfsträger konnte aufgrund der Verzögerungen im Planrechtsverfahren nicht früher die Ausschreibung der umweltfachlichen Bauüberwachung finalisieren. Der Bedarfsträger hat erst Ende Februar vollständig die Anhörungsberichte des Regierungspräsidiums Freiburg erhalten. In diesen Berichten ist das Anhörungsverfahren zusammengefasst und eine Handlungsempfehlung an das EBA erteilt worden. Diese Empfehlung hatte unmittelbaren Zusammenhang mit Bewertung der Risiken aus den Forderungen der Träger öffentlichen Belange insbesondere der Naturschutzbehörden und der Zeitschiene zum Erhalt der Planfeststellungsbeschlüsse. Der AN Garten- und Landschaftsbau kann auf eine verkürzte Vergabeverfahren aufgrund eines bestehenden Rahmenvertrags zurückgreifen. Durch die Fristverkürzung des Teilnahmewettbewerbs entstehen für die Bieter keine Nachteile, da die Nachweise der Eignung sehr einfach gehalten werden. Es werden lediglich Nachweise zur Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter, mit entsprechender Berufserfahrung abgefragt. Diese können mittels Lebensläufe leicht nachgewiesen werden. Den Bietern wird trotz der Verkürzung der Frist des Teilnahmewettbewerbs, auf die laut SektVO mindestens vorgeschriebenen 15 Tage, ausreichend Zeit gelassen ihre Eignung nachzuweisen. Grundsätzlich ist eine Fristverkürzung aufgrund der durchgeführten, regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung unter der ABI: 2023/S 193-601262 gestattet. Durch den Auftraggeber erfolgte die entsprechende Vorinformation an TED am 06.10.2023.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Waldshut-Tiengen
Postleitzahl: 79761
Land, Gliederung (NUTS): Waldshut (DE13A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, dass im Verhandlungsverfahren vor der Erlangung des bestandskräftigen Planrechtes keine Vergabe (Erteilung des Zuschlags) vorgenommen wird. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Umweltfachliche Bauüberwachung und Aufgaben zum Artenschutz (D/CH)
Beschreibung: Elektrifizierung und Ausbau Hochrheinbahn Basel Bad. Bahnhof - Erzingen, Strecke 4000 km 271,300 - 344,875 Mit dem Projekt soll der gesamte Abschnitt zwischen Basel und Erzingen durchgehend elektrifiziert und das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erweitert werden. Auf dem gesamten Verlauf des Projektes werden fast alle bestehenden Verkehrsstationen ertüchtigt und drei neue Verkehrshalte erstellt. Zusätzlich sind Zusammenhangs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umweltfachliche Bauüberwachung. Die Einrichtung einer Umweltfachliche Bauüberwachung für das gesamte Vorhaben ist in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses (D), sowie der Plangenehmigung (CH) rechtsverbindlich festgesetzt.
Interne Kennung: fc10c781-38a5-47bf-85c0-8fc4437c9c7b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung, entnehmen Sie der Anlage "24FEI73514 Teilnahmeantrag"
Beschreibung: 1. Kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. 2. Das Unternehmen bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. 3. Gesetzliche Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften eingehalten werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entnehmen Sie der Anlage "24FEI73514 Teilnahmeantrag"
Beschreibung: Das Unternehmen bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit entnehmen Sie der Anlage "24FEI73514 Teilnahmeantrag"
Beschreibung: Naturschutz / Ökologie Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Naturschutz beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die folgenden Anforderungen erfüllen: − Hochschulabschluss der Fachrichtung Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie bzw. vergleichbare Studiengänge. Die erforderliche Qualifikation ist bei allen genannten Studiengängen nur gegeben, wenn der Schwerpunkt im landschaftsökologischen Bereich liegt und fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Naturschutz-, Umweltverträglichkeits- und allgemeinen Umweltrechts vorhanden sind, − mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Wasser / Gewässerschutz Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Wasserwirtschaft/ Hydrologie/ Geohydrologie beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die folgenden Anforderungen erfüllen: − Hochschulabschluss der Natur- und Ingenieurwissenschaften, Hydrologie, Hydrogeologie, umfassende Fachkompetenz im Umweltbereich Wasser, − fundierte Kenntnisse wasserrechtlicher und umweltrechtlicher Vorschriften, − mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet, − Soweit Messstellen angeordnet werden, sind Prüflaboratorien zu bestellen (Definition in Anlage 5 zur Grundwasserverordnung). Bodenschutz Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Bodenschutz beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen die folgenden fachlichen Anforderungen erfüllen: − Hochschulabschluss der Naturwissenschaften oder Ingenieurwissenschaften (z.B. Boden-kunde, Geoökologie, Geologie, Geographie) mit geeigneten Studienschwerpunkten oder eine gleichwertige Qualifikation und − mindestens zweijährige praktische Erfahrungen in angewandter Bodenkunde / Boden-schutz bei Infrastrukturprojekten − fundierte feldbodenkundliche Erfahrungen (Bodenansprache, Bodenkartierung, bodenkundliche Profilaufnahme, Ermittlung der Verdichtungsempfindlichkeit von Böden) − Kenntnisse bezüglich der Probenahme, chem. Untersuchung und Beurteilung von Böden − fundierte Kenntnisse im Bodenschutzrecht (BBodSchG, BBodSchVO, GFS-Konzept, Lan-desrecht) − Grundkenntnisse im allgemeinen Recht (insbesondere Bauvertragsrecht, VOB, HOAI, BGB) Zusätzlich müssen die Mitarbeiter der UBüw über folgende Kompetenzen verfügen: • sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift • Bauvertragliches Wissen • Bautechnisches Grundwissen • Praktische Baustellenerfahrung bei Bahnprojekten • Erfahrungen bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen • Erfahrungen im Projektmanagement und in der Koordination • Kommunikationsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erfüllung der Qualifikationsprofile gemäß 24FEI73514 Teilnahmeantrag
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Entfällt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71120925861
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bfd2d388-9b87-4308-96e3-021a8ebd8849 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2024 15:36:27 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 211360-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2024

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