5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber plant die Option zur einmaligen Verlängerung des Auftrages um 2 Jahre. Zudem hat er die Option, vom Auftragnehmer die in den Vergabeunterlagen festgelegten Sonderkostformen abrufen zu können.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leimenstraße 20
Stadt: 63450
Postleitzahl: Hanau
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Beschreibung der Option: Der Auftraggeber plant die Option zur einmaligen Verlängerung des Auftrages um 2 Jahre. Zudem hat er die Option, vom Auftragnehmer die in den Vergabeunterlagen festgelegten Sonderkostformen abrufen zu können.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, (2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen. Ein Auftrag ist nur vergleichbar, wenn es sich bei ihm um einen Auftrag zur Speisenversorgung von Patientinnen und Patienten eines Klinikums (alle Tageszeiten, 7 Tage die Woche) mit einem Umfang von durchschnittlich mindestens 100.000 BKT pro Jahr handelt, der Bewerber die gesamte für die Speisenversorgung und Andienung zur Stationsversorgung erforderliche Logistik einschließlich eigener Küche (keine Produktion vor Ort) selbst vorhält und die Regenerier- und Verteiltechnik einschließlich Tabletts, Geschirr und Besteck gestellt bekommt, selbst vorhält oder instand hält, (3) Aussagekräftige Bankauskunft (Bestätigung ausreichender Liquidität und Bonität des Bewerbers für einen Dienstleistungsauftrag in der ausgeschriebenen Größenordnung), (4) Nachweis für eine Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie Versicherungspolice) mit den Mindestdeckungssummen von 10 Mio. EUR für Personenschäden/Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensereignis. Aus dem Nachweis muss ein bei Ablauf der Bewerbungsfrist bestehender Versicherungsschutz hervorgehen. Alternativ: Bescheinigung des Versicherers, im Auftragsfall die Mindestdeckungssummen entsprechend zu erhöhen. Will sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 47 VgV), sind die oben genannten Angaben und Nachweise für dieses Drittunternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zugleich ist eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens vorzulegen, dass dem Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen finanziellen Mittel des Unternehmens zur Verfügung stehen. Zudem hat das Drittunternehmen in der Verpflichtungserklärung eine gemeinsame Haftung mit dem Bewerber bzw. dem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Ausführung des Auftrags entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber bzw. Bieter haben auf Verlangen des Auftraggebers die von ihm geforderten Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Speisenversorgung und zur Anzahl der Niederlassungen für Speisenversorgung, jeweils pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, (2) Eigenerklärung über die berufliche Befähigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bewerbers nach Berufsgruppen, insbesondere der für die Leistungen im Auftragsfall verantwortlichen Personen, (3) Angaben zum Qualitätsmanagement des Unternehmens im Bereich Speisenversorgung mit Bescheinigungen gültiger Zertifizierung (in Kopie), nachzuweisen ist mindestens ein zertifiziertes HACCP-Konzept mit einer Zertifizierung nicht älter als 2 Jahre beim Ablauf der Bewerbungsfrist, (4) Eigenerklärung, ob der Bewerber über einen zertifizierten Speisenplan nach DGE oder GDV oder einer vergleichbaren Einrichtung im Herkunftsland verfügt; bei Bejahung: Bescheinigung der Zertifizierung (Kopie), (5) Angabe mindestens einer Referenz über einen vergleichbaren, (ganz oder zumindest teilweise) in die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren fallenden Auftrag. Der Auftrag ist nur vergleichbar, wenn es sich bei ihm um einen Auftrag zur Speisenversorgung von Patientinnen und Patienten eines Klinikums (alle Tageszeiten, 7 Tage die Woche) mit einem Umfang von durchschnittlich mindestens 100.000 BKT pro Jahr handelt, der Bewerber die gesamte für die Speisenversorgung und zur Andienung Stationsversorgung erforderliche Logistik einschließlich eigener Küche (keine Produktion vor Ort) selbst vorhält und die Regenerier- und Verteiltechnik, einschließlich Tabletts, Geschirr und Besteck gestellt bekommt, selbst vorhält oder instand hält. Jede Referenz muss mindestens Angaben enthalten zu: - Auftraggeber mit Anschrift und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, - Beginn und Dauer des Auftrags, - Anzahl der durchschnittlichen Anzahl der Verpflegungen pro Jahr in BKT, - Speisenversorgung der Patientinnen und Patienten zu allen Tageszeiten 7 Tage die Woche, - Darstellung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber die gesamte für die Speisenversorgung und zur Andienung Stationsversorgung erforderliche Logistik einschließlich eigener Küche (keine Produktion vor Ort) selbst vorhält und die Regenerier- und Verteiltechnik einschließlich Tabletts, Geschirr und Besteck gestellt bekommt, selbst vorhält oder instand hält. Die Referenzen sind anhand der genannten Aspekte zu gliedern. Unübersichtliche Referenzen mit nicht sofort auffindbaren Angaben werden in der Wertung nicht berücksichtigt. (6) Eigenerklärung, ob der Bewerber bei der Ausführung des Referenzauftrags bzw. der Referenzaufträge ein mit den PKVen abgestimmtes Speisenkonzept einsetzt, das den Auftraggeber gegenüber den PKVen zur Abrechnung von Höchstsätzen für die PKV-Patienten berechtigt; bei Bejahung: Vorlage des Speisenplans und Angabe der Referenz. Will sich ein Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 47 VgV), sind die oben genannten Angaben und Nachweise für dieses Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zugleich ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorzulegen, dass dem Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen des Unternehmens zur Verfügung stehen. Bewerber bzw. Bieter haben auf Verlangen des Auftraggebers von ihm geforderte zusätzliche Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Bewerbergemeinschaft für das Vergabeverfahren bzw. einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der das für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Auftrags bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das bevollmächtigte Mitglied die übrigen Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln und - dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Angaben zur „Eignung zur Berufsausübung“ und zur „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Angaben zur „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ sind mindestens von der Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen; dabei hat zumindest ein Mitglied die geforderte Referenz nachzuweisen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Angaben zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Bewerbers: (1) Eigenerklärung mit Selbstdarstellung des Unternehmens und Informationen - zur Gesellschaftsform und zur Eigentums- und Beteiligungsstruktur des Bewerbers, - zur Struktur und Arbeitsweise in der laufenden Geschäftstätigkeit der Speisenlieferung und Speisenversorgung und - zur Organisation der Lieferanten und Organisation und Struktur der Bezugsquellen der Waren für die Speisen, (2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB für den Bewerber nicht vorliegen, (3) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe im Hinblick auf die aktuell geltenden Russlandsanktionen der EU nicht vorliegen, (4) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht vorliegen, (5) Eigenerklärung, dass dem Bewerber die Verpflichtungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) bekannt sind und beachtet werden; insbesondere hat er die gemäß § 7 HTVG geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abzugeben, (6) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für den Bewerber (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate), (7) Bescheinigung von bis zu 3 Krankenkassen, bei denen jeweils der größte Anteil der Arbeitnehmer des Bewerbers versichert ist, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate), (8) Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zumindest für Lohn- und Umsatzsteuer, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate). Ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 47 VgV). In diesem Fall sind die oben genannten Angaben und Nachweise auch für dieses Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Diese Eignungsleihe umfasst auch Drittunternehmen, die mit dem Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein verbundenes Unternehmen sind. Bewerber bzw. Bieter haben auf Verlangen des Auftraggebers von ihm geforderte zusätzliche Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Beschreibung: (1) Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Aufträgen (Kriterium „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ Nr. 2) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Summe (30 %). (2) Anzahl von mehr Referenzen mit vergleichbaren Aufträgen (Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Nr. 5) als die Mindestreferenz (30 %). (3) Anzahl der durchschnittlichen BKT pro Jahr in den Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Aufträgen (Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ Nr. 5) in Summe (30 %). (4) Zertifizierter Speisenplan (Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ Nr. 4) (5 %). (5) Speisenplan mit Berechtigung zur Berechnung von PKV-Höchstsätzen (Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ Nr. 6) (5 %). Wertungsmethode: Jedes Auswahlkriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. In den Kriterien Nr. 1, 2 und 3 wird anhand der genannten Parameter jeweils eine Rangfolge der Bewerber gebildet und eine absteigende Punktzahl (5 bis 1) auf die ersten 5 Plätze vergeben. Bei gleichem Rang wird die gleiche Punktzahl vergeben. In den Kriterien Nr. 4 und 5 werden jeweils bei Bejahung des Kriterium 5 Punkte, bei Verneinung 0 Punkte vergeben. Die in den Kriterien erreichten Punktzahlen werden jeweils mit dem Gewichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl wird eine Wertungsreihenfolge gebildet; ausgewählt werden die Bewerber auf den ersten fünf Rängen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Gewichtung: 65%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Vergabeunterlagen
Beschreibung: Konzepte für Verpflegung (12 %), Logistik (10 %), Notfall (8 %), Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement (5 %). Gewichtung: 35%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/04/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Beschreibung: Bedingungen für die Einreichung: Beschreibung: 1) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag werden nicht verschickt. 2) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform zu übermitteln. Die Frist in der Bekanntmachung für Fragen ist zu berücksichtigen. Etwaige Bewerberinformationen sind auf der e-Vergabeplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber nach Ablauf von 6 Kalendertagen vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Das Risiko der rechtzeitigen Kenntnisnahme einer auf der Vergabeplattform eingestellten Information trägt der Bewerber. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren, um jederzeit alle Informationen zu erhalten. 3) Die Teilnahmeanträge müssen die unter Ziff. 5.1.9 und die weiteren in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen und Unterlagen enthalten. Die geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform vollständig einzureichen. 4) Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform. 5) Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes: Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen ausschließlich das Portal der E-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Zum Komprimieren von Dateien ist ein marktübliches Programm (beispielsweise WIN- ZIP) zu verwenden. Wegen programmbedingter Begrenzungen für Pfadlängen wird empfohlen, die Dateinamen auf maximal 25 Zeichen zu begrenzen. Anderenfalls können sich Probleme beim Upload der Dateien ergeben. 6) Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). 7) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens. 8) Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden. 9) Die Eintragungen unter Ziffer 2.1.3 und 5.1.5 dieses Formulars erfolgen nur, weil das System keine Auslassung akzeptiert. Es handelt sich um eine fiktive Auftragswertschätzung.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung übermittelt wird, § 168 Abs. 2 S. 1 GWB. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg, § 134 Abs. 2 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 5
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber zum Angebot auffordern.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt