5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34620000 Schienenfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen, 50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber beabsichtigt Nachbestelloptionen für weitere Fahrzeuge (in untergeordneter Anzahl) vorzusehen. Die genauen Modalitäten sollen Gegenstand der Verhandlungen sein.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: (1) Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft hat – sofern sie später im Rahmen der Angebotsphase als Bietergemeinschaft aufzutreten beabsichtigt – bereits mit ihrem Teilnahmeantrag das von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Formblatt TW2 „Bewerbergemeinschaftserklärung“ über die Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (vgl. § 53 Abs. 9 VgV). Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Ferner haben sie auf diesem Formblatt verbindlich zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (und später der Bietergemeinschaft sowie Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). (2) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig. (3) Demgegenüber ist die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietergemeinschaft im laufenden Verhandlungsverfahren zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bietergemeinschaft auch in der neuen Zusammensetzung alle Eignungsanforderungen erfüllt und im Fall einer Auswahlentscheidung gemäß § 51 Abs. 1 VgV nach Teil B Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen mindestens die gleiche Platzierung erhalten bleibt und die Bietergemeinschaft daher auch in dieser Zusammensetzung zur Angebotsabgabe aufgefordert worden wäre. Im Falle der nachträglichen Änderung der Zusammensetzung hat die veränderte Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung in Textform über die Vergabeplattform einzureichen sowie die zur Prüfung der Eignung erforderlichen Unterlagen – mindestens jedoch das Formblatt TW2 (Bewerbergemeinschaftserklärung) sowie das Konzept zur Projektorganisation und zur Herangehensweise – erneut abzugeben. Der Auftraggeber kann aus seiner Sicht erforderliche zusätzliche Nachweise und Auskünfte verlangen. Unzulässig sind Änderungen in der Zeit zwischen dem Ablauf der Teilnahmefrist und der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots. (4) Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen (sog. „Eignungsleihe“, vgl. § 47 VgV). Diese Möglichkeit besteht ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen. (5) Findet eine Eignungsleihe statt, hat der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt TW3 – Eignungsleihe einzureichen. In diesem Formblatt hat der Bewerber anzugeben, in welchem Umfang er die Kapazitäten anderen Unternehmen für die Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien in Anspruch nimmt und diese Unternehmen zu benennen. (6) Zudem muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV). Diesen nach § 47 Abs. 1 VgV erforderlichen Nachweis erbringt der Bewerber, indem er mit dem Teilnahmeantrag zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung ist es ausreichend, wenn das Formblatt TW4 – Verpflichtungserklärung ausgefüllt und von dem anderen Unternehmen unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beigefügt ist. Der Nachweis ist auch auf andere gleich geeignete Weise möglich, die belegt, dass dem Bewerber die Mittel und Kapazitäten tatsächlich verbindlich zur Verfügung stehen. Ein gleich geeigneter Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Vertrag zwischen Bewerber und Drittem sein. (7) Außerdem muss jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, seine Eignung in dem Umfang wie der Bewerber selbst nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. (8) Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch das Formblatt TW10 – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Dritten ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizuliegen hat. (9) Weiter verlangt der Auftraggeber für den Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, dass das andere Unternehmen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (§ 47 Abs. 3 VgV). Daher hat der Bewerber in diesem Fall zudem das Formblatt TW5 – Haftung Eignungsleihe ausgefüllt und von dem Dritten unterschrieben und eingescannt zusammen mit dem Teilnahmeantrag an den Auftraggeber zu übermitteln. (10) Im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind in dem Formblatt TW9 – Referenzen auch die Referenzprojekte des Dritten einzugeben. Der Dritte ist dann jeweils als Referenznehmer zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn diese (Dritte) die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). (11) Schließlich muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft, nachweisen, dass für ihn keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu hat der Bewerber das Formblatt TW8 – Ausschlussgründe Dritte durch jeden Dritten ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind ebenfalls in dem Formblatt TW8 – Ausschlussgründe Dritte und ggf. auf separater Anlage zu machen. (12) Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen (Dritte), deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt der Dritte die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Hierfür setzt der Auftraggeber dem Bewerber eine angemessene Frist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Dritten auch dann zu verlangen, wenn in dessen Person ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. (13) Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Wegen der Zeichenbegrenzung in den amtlichen Bekanntmachungsfeldern sind zusammengehörende Angaben bzgl. der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit auf mehrere Abschnitte aufgeteilt. Dies betrifft die Passagen in Abschnitt 5.1.9 betreffend die Mindestanforderungen an Referenzen, die Auswahlkriterien nach § 51 Abs. 1 S. 2 VgV (unter „Sonstiges“) und die für sämtliche Referenzen (zur Erfüllung der Mindestanforderungen sowie für die Auswahlentscheidung) geltenden Definitionen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Der Auftraggeber hat für das vorliegende Projekt einen Förderantrag gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (EFRE-Förderrichtlinie 21+) gestellt (sogenanntes EFRE-Programm Hessen). Um sowohl den Ausstoß von klimaschädlichen CO2-Emissionen und von anderen Luftschadstoffen im Verkehr zu reduzieren, als auch den Übergang zu einer umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität zu unterstützen, ist Gegenstand der Förderung u.a. die Anschaffung von Schienenfahrzeugen (Zweisystemfahrzeuge) für den Schienenpersonennahverkehr im Sinne von § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG). Zweisystemfahrzeuge sind Fahrzeuge, die sowohl auf Eisenbahnstrecken als auch auf Straßenbahnstrecken fahren dürfen (Zulassung nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab)).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind.
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister-Nr. im Formblatt TW 1 – Anschreiben Teilnahmeantrag und für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusätzlich im Formblatt TW2 - Bewerbergemeinschaftserklärung. Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt an dieser Stelle keine Eintragung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische/berufliche Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn der Bewerber die Fachkunde und Erfahrungen für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität mitbringt. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die folgenden Mindestanforderungen festgelegt: Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig).
Beschreibung: (1) Der Bewerber muss ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig eingerichtet haben. (2) Die Einrichtung des Qualitätsmanagementsystems ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines entsprechend gültigen Zertifikats durch ein unabhängiges Prüfinstitut in unbeglaubigter Kopie (z. B. Scan) oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten oder durch Darstellung auf sonstige Weise (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals etc.).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bewerber Referenzen vorzulegen. Die vorgelegten Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art, Komplexität und Auftragsvolumen in der Lage ist. Die Referenzen müssen nachfolgend beschriebene Mindestanforderungen erfüllen.
Beschreibung: (1) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag Referenzen anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art, Komplexität und Auftragsvolumen in der Lage ist. (2) Die Referenzen müssen die nachfolgend genannten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Mindestens ein Referenzprojekt über die Herstellung und Lieferung (mit bereits abgeschlossener vertraglicher Abnahme) von mindestens fünf baugleichen (serienmäßig nach denselben Bauunterlagen gebauten) Mehrsystemfahrzeugen sowie deren Wartung- und Instandhaltung mit Full-Service-Verantwortung (einschließlich Ersatzteilversorgung) für einen Zeitraum von durchgehend mindestens 3 Jahren (wobei in dem Referenzprojekt sowohl Leistungen der leichten als auch der schweren Instandhaltung erbracht worden sein müssen). (4) Der Auftraggeber berücksichtigt, um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, auch Referenzen, bei denen die Leistungen im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Ende der Teilnahmefrist erbracht wurden. (5) Für die Angabe der Referenzen hat der Bewerber das zur Verfügung gestellte Formblatt TW9 – Referenzen zu verwenden. Zu jeder Referenz sind in dem Formblatt TW9 folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung der Referenz b) Name und Adresse des Auftraggebers c) Ansprechpartner beim Auftraggeber (falls möglich) d) Darstellung der Stellung des Bewerbers in dem Referenzprojekt (Auftragnehmer / Mitglied einer Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) e) Angabe des Fahrzeugtyps und Anzahl der erfassten Fahrzeuge f) Angaben zum Leistungszeitraum, einschließlich - Datum der Beauftragung, - Datum der Herstellung und Lieferung (mit bereits abgeschlossener vertraglicher Abnahme) von mind. 5 Fahrzeugen, - Zeitraum der (bislang) erbrachten Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, - Angabe, ob und wann (Monat/Jahr) für die Fahrzeuge von der nach § 54 Abs. 1 Satz 3 PBefG zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde eine Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab für den Fahrgastbetrieb erteilt wurde (keine Mindestanforderung, sondern Auswahlkriterium nach § 51 Abs. 1 VgV (vgl. Ziff. B. 5 der Bewerbungsbedingungen). Diese Inbetriebnahmegenehmigung darf keinen betriebswesentlichen Einschränkungen (wie etwa Befristungen oder auflösende Bedingungen) unterliegen oder betriebswesentliche Auflagen enthalten, die bis zum Ende der Teilnahmefrist noch nicht erfüllt wurden. (6) Für jede Referenz ist dem Teilnahmeantrag zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei DIN A-4-Seiten beizufügen. (7) Die Anzahl der einreichbaren Referenzen ist nicht beschränkt. Das Formblatt TW9 kann ggf. mehrfach verwendet werden. (8) Die Angabe von Teilreferenzen zur Erfüllung der Mindestanforderungen ist insoweit zulässig, als dass die Referenzen für (i) Herstellung und Lieferung von Mehrsystemfahrzeugen auf der einen Seite und (ii) Wartung und Instandhaltung mit Full-Service-Verantwortung auf der anderen Seite nicht notwendig das gleiche Referenzprojekt betreffen müssen. (9) Die Angabe von Teilreferenzen zur Erfüllung der Mindestanforderungen ist weiter insoweit zulässig, dass die Wartung- und Instandhaltung mit Full-Service-Verantwortung (einschließlich Ersatzteilversorgung) nicht zwingend für mindestens fünf baugleiche Mehrsystemfahrzeuge nachgewiesen werden muss, sondern insoweit auch Referenzen für mindestens fünf baugleiche sonstige Schienenfahrzeuge für den Einsatz im Personenverkehr akzeptiert werden. (10) Als Teilreferenz (nur) zum Zwecke der Auswahlentscheidung (vgl. Teil B. Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen) wird auch akzeptiert, wenn eine Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab für den Fahrgastbetrieb nicht für mindestens fünf baugleiche Mehrsystemfahrzeuge, sondern für mindestens fünf baugleiche Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeuge erteilt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die (Teil-)Referenz über eine Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab keine Mindestanforderung darstellt, sondern ein Auswahlkriterium nach § 51 Abs. 1 S. 2 VgV. Diese Referenzen sind ebenfalls im Formblatt TW9 einzutragen. (11) Als Teilreferenz (nur) zum Zwecke der Auswahlentscheidung (vgl. Teil B. Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen) wird auch akzeptiert, wenn bis zu zwei weitere Referenzen für die Herstellung und Lieferung von jeweils mindestens fünf baugleichen Vollbahnfahrzeugen nachgewiesen werden können. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen kann diese Teilreferenz hingegen nicht akzeptiert werden. Diese Referenzen sind ebenfalls im Formblatt TW 9 einzutragen. (12) Als Teilreferenz (nur) zum Zwecke der Auswahlentscheidung (vgl. Teil B. Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen) wird auch akzeptiert, wenn bis zu zwei weitere Referenzen für die Herstellung und Lieferung von jeweils mindestens fünf baugleichen Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeugen nachgewiesen werden können. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen kann diese Teilreferenz hingegen nicht akzeptiert werden. Diese Referenzen sind ebenfalls im Formblatt TW9 einzutragen. (13) Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Die nachfolgenden Angaben dienen der Ergänzung des vorhergehenden Abschnitts. Für die Referenzen gelten folgende Definitionen.
Beschreibung: (14) Für sämtliche Referenzen (zur Erfüllung der Mindestanforderungen sowie für die Auswahlentscheidung) gelten in diesem Vergabeverfahren folgende Definitionen: a) Mehrsystemfahrzeuge sind elektrisch angetriebene, schienengebundene Personentriebwagen, die nachfolgende Anforderungen aa) bis dd) kumulativ erfüllen, d. h.: aa) die mit mindestens zwei unterschiedlichen, der in DIN EN 50163 (Ausgabe 2004), Tabelle 1 aufgeführten Nennspannungen betrieben werden können. Dabei muss die Differenz zwischen den beiden möglichen Nennspannungen größer 500 V sein; und bb) die zum „Fahren auf Sicht“ und zum „Fahren nach Zugsicherung“ (analog zu § 49 Abs. 1 BOStrab) geeignet sind. Dies gilt als erfüllt, wenn mit dem Fahrzeug der planmäßige Fahrgastbetrieb auf beide der nachfolgend bezeichneten Arten möglich ist: i) „Fahren auf Sicht“, über mindestens einen, durch zwei planmäßige Haltepunkte zum Fahrgastwechsel begrenzten Streckenabschnitt und ii) „Fahren nach Zugsicherung“ mindestens mit ETCS ab Level 1 oder einem in ETCS als Klasse-B-System definierten Zugsicherungssystem; und cc) deren maximale statische Radsatzlast 125 kN bei Laststufe III gemäß TR-Br (Ausgabe 2008), Kapitel 2.3 nicht überschreitet; und dd) die zum Betrieb auf Eisenbahnstrecken und auf Straßenbahn-/Stadtbahnstrecken zugelassen sind. Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass allen interessierten Unternehmen die DIN EN 50163 (Ausgabe 2004) sowie etwaige andere branchenübliche und in dieser Ausschreibung relevante DIN-Normen vorliegen bzw. bekannt sind. b) Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeuge sind elektrisch angetriebene, schienengebundene Personentriebwagen der Kategorie C-IV gemäß DIN EN 15227, die für den planmäßigen Fahrgastbetrieb zum Fahren auf Sicht analog zu § 49 Abs. 1 BOStrab auf straßenbündigem oder/und besonderem Bahnkörper gemäß § 16 Abs. 4 BOStrab, mit Nennspannungen kleiner-gleich 750 V DC gemäß DIN EN 50163 (Ausgabe 2004), Tabelle 1 geeignet sind und deren maximale statische Radsatzlast bei Laststufe III gemäß TR-Br kleiner-gleich 125 kN beträgt. c) Vollbahnfahrzeuge sind Schienenfahrzeuge der Kategorie C-I gemäß DIN EN 15227 deren maximale statische Radsatzlast bei Laststufe III gemäß TR-Br größer 125 kN beträgt. d) TR-Br sind die Technischen Regeln für die Bemessung und Prüfung der Bremsen von Fahrzeugen nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: (1) Nach der Eignungsprüfung wählt der Auftraggeber maximal 3 nicht ausgeschlossene und grds. geeignete Bewerber aus, die er zur Abgabe eines Erstangebots und Verhandlung auffordert.
Beschreibung: (2) Haben sich mehr als 3 Bewerber beworben, die die Eignungskriterien erfüllen und die nicht auszuschließen sind, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen diesen Bewerbern gemäß nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien. (3) Erläuterung der Auswahlkriterien: Die eingereichten Referenzen werden getrennt gewertet nach den drei Kategorien: 1. Referenzen Herstellung und Lieferung Schienenfahrzeuge 2. Referenzen Wartung und Instandhaltung mit Full-Service-Verantwortung 3. Referenzen Zulassung nach § 62 BOStrab (4) Für alle drei Kategorien gilt folgendes: a) Hinsichtlich der genauen Anforderungen an die Wertbarkeit und die Definitionen wird auf die Ausführungen im Kapitel „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Referenzen) verwiesen. aa) Beispiel 1: Das bedeutet, dass eine Referenz in der Kategorie 1. Herstellung und Lieferung Schienenfahrzeuge, Unterkategorie 1.1 Vollbahnfahrzeuge gewertet wird, wenn sie die Herstellung und Lieferung von jeweils mindestens fünf baugleichen Vollbahnfahrzeugen betrifft. bb) Beispiel 2: Das bedeutet, dass eine Referenz in der Kategorie 2. Wartung und Instandhaltung mit Full-Service-Verantwortung gewertet wird, wenn sie die Wartung- und Instandhaltung mit Full-Service-Verantwortung (einschließlich Ersatzteilversorgung) für mindestens fünf baugleiche Mehrsystemfahrzeuge oder sonstige Schienenfahrzeuge für den Personenverkehr (einschließlich Eisenbahnfahrzeuge, Straßenbahnfahrzeuge, Light Rail-Fahrzeuge) betrifft. cc) Beispiel 3: Das bedeutet, dass eine Referenz in der Kategorie 3. Zulassung nach § 62 BOStrab gewertet wird, wenn sie eine Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab für den Fahrgastbetrieb für mindestens fünf baugleiche Mehrsystemfahrzeuge (Unterkategorie 3.1) oder für mindestens fünf baugleiche Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeuge (Unterkategorie 3.2) betrifft. b) Die Anzahl der einreichbaren Referenzen ist nicht beschränkt. Das Formblatt TW 9 kann ggf. mehrfach verwendet werden. c) Eine Referenz kann innerhalb der Kategorien 1, 2 und 3 jeweils nur 1x gewertet werden. Die Wertung einer Referenz in mehreren Kategorien ist aber möglich. D. h. eine Referenz für die Herstellung und Lieferung von Mehrsystemfahrzeugen kann nicht zugleich auch als Referenz für die Herstellung von Vollbahnfahrzeugen gewertet werden. Soweit Gegenstand der Referenz aber auch die Zulassung nach § 62 BOStrab war, ist eine Wertung zusätzlich in Kategorie 3 möglich. (5) 1. Referenzen Herstellung und Lieferung Schienenfahrzeuge: Innerhalb der Kategorie 1 werden Referenzen über die Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen in drei Unterkategorien gewertet: a) Herstellung und Lieferung von Vollbahnfahrzeugen: Hier erhält die erste wertbare Referenz 100 Punkte, die zweite wertbare Referenz 50 Punkte, weitere eingereichte und wertbare Referenzen führen nicht zu weiteren Punkten in der Unterkategorie. b) Herstellung und Lieferung von Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeugen: Hier erhält die erste wertbare Referenz 160 Punkte, die zweite wertbare Referenz 80 Punkte, weitere eingereichte und wertbare Referenzen führen nicht zu weiteren Punkten in der Unterkategorie. c) Herstellung und Lieferung von Mehrsystemfahrzeugen: Hier erhält die erste wertbare Referenz 220 Punkte, die zweite wertbare Referenz 110 Punkte, weitere eingereichte und wertbare Referenzen führen nicht zu weiteren Punkten in der Unterkategorie. (6) 2. Referenzen Wartung und Instandhaltung mit Full-Service-Verantwortung: Innerhalb der Kategorie 2 werden Referenzen über die Wartung und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen mit Full-Service-Verantwortung gewertet. Hier erhält die erste wertbare Referenz 120 Punkte, die zweite wertbare Referenz 60 Punkte, weitere eingereichte und wertbare Referenzen führen nicht zu weiteren Punkten in der Kategorie. (7) 3. Referenzen Zulassung nach § 62 BOStrab: Innerhalb der Kategorie 3 werden Referenzen über die Zulassung von Schienenfahrzeugen nach § 62 BOStrab in zwei Unterkategorien gewertet: a) Zulassung von Mehrsystemfahrzeugen nach § 62 BOStrab: Hier erhält die erste wertbare Referenz 150 Punkte, weitere eingereichte und wertbare Referenzen führen nicht zu weiteren Punkten in der Unterkategorie. b) Zulassung von Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeugen nach § 62 BOStrab: Hier erhält die erste wertbare Referenz 140 Punkte, die zweite wertbare Referenz 80 Punkte, weitere eingereichte und wertbare Referenzen führen nicht zu weiteren Punkten in der Unterkategorie. (8) Insgesamt sind 1.270 Punkte erreichbar. Die drei Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen. (9) Bei Punktegleichstand wird der Bewerber bevorzugt, der mehr Referenzen für die „Zulassung von Mehrsystemfahrzeugen nach § 62 BOStrab“ eingereicht hat. Besteht dann immer noch Punktegleichheit, wird der Bewerber bevorzugt, der die jüngste Referenz für die „Zulassung von Mehrsystemfahrzeugen nach § 62 BOStrab“ eingereicht hat (Datum der Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab). Besteht immer noch Punktegleichstand (etwa weil gar keine Referenz für die „Zulassung von Mehrsystemfahrzeugen nach § 62 BOStrab“ eingereicht wurde), so wird der Bewerber bevorzugt, der mehr Referenzen für die „Zulassung von Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeugen nach § 62 BOStrab“ eingereicht hat. Besteht dann immer noch Punktegleichheit, wird der Bewerber bevorzugt, der die jüngste Referenz für die „Zulassung von Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeugen nach § 62 BOStrab“ eingereicht hat (Datum der Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab). (10) Nach Durchführung der Auswahlentscheidung sowie der Information der nicht berücksichtigten Bewerber und Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Abgabe von indikativen Erstangeboten ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen. (11) Sollten sich insgesamt weniger als 3 Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren mit allen geeigneten Bewerbern fortzuführen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Beschreibung: (1) Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die im Folgenden genannten Angaben und Nachweise, die der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen hat: (2) Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens auf dem Formblatt TW10: a) Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag den Gesamtumsatz seines Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Zusätzlich ist auch der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre [2020, 2021, 2022] für den Tätigkeitsbereich anzugeben, der Gegenstand des Auftrags ist, sofern das Unternehmen noch Umsätze aus anderen Tätigkeitsbereichen erzielt. Als andere Tätigkeitsbereiche versteht der Auftraggeber solche, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einschließlich Wartung/Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit stehen. Die Umsatzangaben sind durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblatts TW10 – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu leisten. b) Bei einer Bewerbergemeinschaft ist das ausgefüllte Formblatt TW10 – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Außerdem ist das ausgefüllte Formblatt TW10 – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch für das eignungsverleihende Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Beschreibung: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die im Folgenden genannten Angaben und Nachweise, die der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen hat: a) Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag die vollständigen Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [2020, 2021, 2022] beizufügen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist die Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat der Bewerber stattdessen (a) eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Veröffentlichung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (b) die Bilanzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beizufügen sowie (c) Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beizufügen. b) Bei einer Bewerbergemeinschaft sind diese Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind sie auch für das eignungsverleihende Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der fiktive Wertungspreis geht zu 90% in die Wertung ein (entspricht 900 Wertungspunkten). Der fiktive Wertungspreis setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: - Lieferpreis - Verfügbarkeitsentgelt - Energiekosten. Der Lieferpreis basiert auf dem Lieferpreis der Fahrzeuge und weiterer Liefergegenstände, sowie etwaiger optionaler Lieferbestandteile (die optionalen Leistungsbestandteile werden für die Wertung ggf. nur prozentual angesetzt, je nach ihrer prognostizierten Eintrittswahrscheinlichkeit). Das Verfügbarkeitsentgelt basiert auf den Kosten der Vergütung des Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrags über die Vertragslaufzeit. Die monatlichen Kosten werden für die gesamte Vertragslaufzeit aufsummiert. Etwaige Kostenveränderungen werden für verschiedene (voraussichtlich nicht alle) Kostenpositionen für die Vertragslaufzeit auf Grundlage vertraglich vorgesehener Indizes fortgeschrieben werden. Die Fortschreibung dieser Kostenpositionen erfolgt für die Wertung fiktiv, indem die für die Vertragslaufzeit angenommene Steigerungsrate der für die finalen Angebote vorgesehen vertraglichen Indizes zugrunde gelegt wird. Die Energiekosten werden – ähnlich dem Verfügbarkeitsentgelt – für die gesamte Vertragslaufzeit aufsummiert. Dies erfolgt auf Basis der von den Bietern angegebenen Energieverbrauchswerte (ggf. getrennt nach Traktion, Klimatisierung und Abstellung) sowie der voraussichtlichen Fahrleistung und den angenommenen Energiepreisen. Die Energiepreise werden ebenfalls voraussichtlich entsprechend vertraglich vorgesehener Indices fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Energiepreise erfolgt für die Wertung fiktiv, indem die für die Vertragslaufzeit angenommene Steigerungsrate der für die finalen Angebote vorgesehen vertraglichen Indizes zugrunde gelegt wird. Weitere Informationen (insbesondere ein Kalkulationsblatt in Form einer Excel-Datei mit einer dort hinterlegten mathematischen Formel) werden den Bietern in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten mitgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagskriterien im laufenden Vergabeverfahren im Rahmen des Zulässigen näher zu konkretisieren.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Wertung der qualitativen Kriterien erfolgt, indem für ausgewählte Fahrzeugeigenschaften, die über die Mindestanforderungen an das Fahrzeug hinausgehen, Wertungspunkte vergeben werden. Es werden maximal 100 Wertungspunkte erreichbar sein.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Bieter wird zur Sicherung von Anzahlungen Anzahlungsbürgschaften stellen müssen. Des Weiteren wird der Bieter zur Sicherung der Vertragserfüllungsansprüche unter dem Fahrzeuglieferungsvertrag und unter dem Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag Bürgschaften stellen müssen. Vom Bieter zugesicherte Verbrauchswerte sind ebenfalls über Bürgschaften abzusichern. Einzelheiten werden in den Verträgen nach den Verhandlungsgesprächen festgelegt.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich weitere Nachfragen und eine Nachforderung von Angaben nach Maßgabe des § 56 VgV vor.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Alle Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag die unterschriebene und eingescannte Verschwiegenheitserklärung (Anlage TW6) einzureichen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma)