1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Vertrag über die Bereitstellung einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist ein Vertrag über die Bereitstellung sowie damit im Zusammenhang stehender Leistungen einer sofort einsetzbaren RPA-/KI-Lösung, die eine KI-basierte Digitalisierung von kommunalen Fachverfahren sowohl technisch als auch fachlich automatisiert und standardisiert.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 6f630050-002a-4ff7-a531-0ecbcdb0b388
    
    
     Interne Kennung: ekom21-2024-1
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Gießen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Die Erfüllungsorte liegen grds. am Sitz/am Standort der Bezugsberechtigten.
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung zweimal bis zu jeweils einer zwölf-monatigen Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv  - 
     
     
      Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Vertrag über die Bereitstellung einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung
    
    
     Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung der RPA-/KI-Lösung. Die Lösung soll im kommunalen Umfeld eingesetzt werden und muss ohne jeglichen Vorkenntnisse (weder technisch noch fachlich) nutzbar sein. Aufgrund dieses Einsatzbereiches ist die Bereitstellung in deutscher Sprache zwingend. Die Erweiterung auf weitere Sprachen soll gewährleistet sein. Aufgrund der unterschiedlichen IT-Umgebungen der ekom21-Kunden dürfen keinerlei Restriktionen hinsichtlich des fachlichen Designs und der technischen Kompatibilität existieren. Die Konnektivität muss zu sämtlichen in eben diesem Umfeld eingesetzten IT-Applikationen speziell bei der eingesetzten RPA-/KI-Lösung gewährleistet sein. Auch hat diese einzusetzende Lösung eine Marktreife von mindestens vier Jahren aufzuweisen, einschließlich eines bestehenden Supports. Neu- oder Eigenentwicklungen können aufgrund der beabsichtigten Bereitstellung und des bereits existierenden Bedarfes der Kunden nicht berücksichtigt werden. Da die RPA-/KI-Lösung für sämtliche Kunden der ekom21 eingesetzt wird, müssen sowohl verfahrensseitige als auch technische Weiterentwicklungen zeitnah und ohne spezifische Vorkenntnisse einspielbar sein. Die RPA-/KI-Lösung muss die folgenden Leistungen umfassen: - Möglichkeit, eigene Fachverfahren und Prozesse zu digitalisieren (kein Zwang zur Nutzung der Standardvorgaben) - Systemische Ende-zu-Ende Unterstützung der kommunalen Einführungs- und Anwendungsverantwortlichen (fachlich und technisch) - Bereitstellung und Betrieb einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung zur automatisierten Ausführung der Fachverfahren (dezentralisierbar bzw. client-basiert) Vom Vertrag sind alle künftigen Programmversionen und Programmerweiterungen (z.B. neue Module, Funktionalitätserweiterungen) umfasst. Nutzerkreis der vertragsgegenständlichen Leistungen ist neben dem Auftraggeber selbst, dessen Kunden, insbesondere die jeweiligen Mitglieder des Auftraggebers sowie die Beteiligungsgesellschaften des Auftraggebers einschließlich ihrer Kunden. Rechtlich selbständiger Vertragspartner des Auftragnehmers ist der Auftraggeber ekom21 – KGRZ Hessen.
    
    
     Interne Kennung: ekom21-2024-1
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Gießen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 48 Monat
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Exante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bekanntmachung angegebenen Datum um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen werden.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
     
     
      Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
    
    
     Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
    
    
     Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11  
    
    
     Stadt: Gießen
    
    
     Postleitzahl: 35398
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
    
    
    
     Telefon: 064198300
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    
    
     Registrierungsnummer: DE 812 056 745
    
    
     Postanschrift: Hilpertstraße 31  
    
    
     Stadt: Darmstadt
    
    
     Postleitzahl: 64295
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: WIANCO OTT Robotics GmbH
    
    
     Registrierungsnummer: DE322982200
    
    
     Postanschrift: Schlosspark 1  
    
    
     Stadt: Seeheim-Jugenheim
    
    
     Postleitzahl: 64342
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 (0)6257 9387063
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffungsdienstleister
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Offizielle Bezeichnung: WIANCO OTT Robotics GmbH
      
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
      
      
       Postanschrift: Schlosspark 1
      
      
       Stadt: Seeheim-Jugenheim
      
      
       Postleitzahl: 64342
      
      
       Land, Gliederung (NUTS): DE716
      
      
       Land: DEU
      
      
      
       Telefon: +49 (0)6257 9387063
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
    
    
     Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f48e982b-c780-49cb-9513-553fa8c5e2cb  - 01
    
    
     Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
    
    
     Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 167703-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 57/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 20/03/2024