Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Vertrag über die Bereitstellung einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung

167703-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Vertrag über die Bereitstellung einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung
OJ S 57/2024 20/03/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag über die Bereitstellung einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung
Beschreibung: Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist ein Vertrag über die Bereitstellung sowie damit im Zusammenhang stehender Leistungen einer sofort einsetzbaren RPA-/KI-Lösung, die eine KI-basierte Digitalisierung von kommunalen Fachverfahren sowohl technisch als auch fachlich automatisiert und standardisiert.
Kennung des Verfahrens: 6f630050-002a-4ff7-a531-0ecbcdb0b388
Interne Kennung: ekom21-2024-1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gießen
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Erfüllungsorte liegen grds. am Sitz/am Standort der Bezugsberechtigten.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung zweimal bis zu jeweils einer zwölf-monatigen Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv  -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vertrag über die Bereitstellung einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung der RPA-/KI-Lösung. Die Lösung soll im kommunalen Umfeld eingesetzt werden und muss ohne jeglichen Vorkenntnisse (weder technisch noch fachlich) nutzbar sein. Aufgrund dieses Einsatzbereiches ist die Bereitstellung in deutscher Sprache zwingend. Die Erweiterung auf weitere Sprachen soll gewährleistet sein. Aufgrund der unterschiedlichen IT-Umgebungen der ekom21-Kunden dürfen keinerlei Restriktionen hinsichtlich des fachlichen Designs und der technischen Kompatibilität existieren. Die Konnektivität muss zu sämtlichen in eben diesem Umfeld eingesetzten IT-Applikationen speziell bei der eingesetzten RPA-/KI-Lösung gewährleistet sein. Auch hat diese einzusetzende Lösung eine Marktreife von mindestens vier Jahren aufzuweisen, einschließlich eines bestehenden Supports. Neu- oder Eigenentwicklungen können aufgrund der beabsichtigten Bereitstellung und des bereits existierenden Bedarfes der Kunden nicht berücksichtigt werden. Da die RPA-/KI-Lösung für sämtliche Kunden der ekom21 eingesetzt wird, müssen sowohl verfahrensseitige als auch technische Weiterentwicklungen zeitnah und ohne spezifische Vorkenntnisse einspielbar sein. Die RPA-/KI-Lösung muss die folgenden Leistungen umfassen: - Möglichkeit, eigene Fachverfahren und Prozesse zu digitalisieren (kein Zwang zur Nutzung der Standardvorgaben) - Systemische Ende-zu-Ende Unterstützung der kommunalen Einführungs- und Anwendungsverantwortlichen (fachlich und technisch) - Bereitstellung und Betrieb einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung zur automatisierten Ausführung der Fachverfahren (dezentralisierbar bzw. client-basiert) Vom Vertrag sind alle künftigen Programmversionen und Programmerweiterungen (z.B. neue Module, Funktionalitätserweiterungen) umfasst. Nutzerkreis der vertragsgegenständlichen Leistungen ist neben dem Auftraggeber selbst, dessen Kunden, insbesondere die jeweiligen Mitglieder des Auftraggebers sowie die Beteiligungsgesellschaften des Auftraggebers einschließlich ihrer Kunden. Rechtlich selbständiger Vertragspartner des Auftragnehmers ist der Auftraggeber ekom21 – KGRZ Hessen.
Interne Kennung: ekom21-2024-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gießen
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monat
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Exante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bekanntmachung angegebenen Datum um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11  
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Internetadresse: https://www.ekom21.de/
Profil des Erwerbers: https://www.ekom21.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: WIANCO OTT Robotics GmbH
Registrierungsnummer: DE322982200
Postanschrift: Schlosspark 1  
Stadt: Seeheim-Jugenheim
Postleitzahl: 64342
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
E-Mail: info@wianco.com
Telefon: +49 (0)6257 9387063
Internetadresse: https://www.wianco.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungWIANCO OTT Robotics GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
PostanschriftSchlosspark 1
StadtSeeheim-Jugenheim
Postleitzahl64342
Land, Gliederung (NUTS)DE716
LandDEU
E-Mailinfo@wianco.com
Telefon+49 (0)6257 9387063
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f48e982b-c780-49cb-9513-553fa8c5e2cb  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 167703-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 57/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2024

Wähle einen Ort aus Hessen

Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Altenstadt
Amöneburg
Aßlar
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Bad Zwesten
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Berkatal
Beselich
Biblis
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Espenau
Felsberg
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenau
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Friedberg
Friedewald
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gemünden (Felda)
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gilserberg
Ginsheim-Gustavsburg
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Grebenhain
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Körle
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Merenberg
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Modautal
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Petersberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronneburg
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schaafheim
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg