1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag über die Bereitstellung einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung
Beschreibung: Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist ein Vertrag über die Bereitstellung sowie damit im Zusammenhang stehender Leistungen einer sofort einsetzbaren RPA-/KI-Lösung, die eine KI-basierte Digitalisierung von kommunalen Fachverfahren sowohl technisch als auch fachlich automatisiert und standardisiert.
Kennung des Verfahrens: 6f630050-002a-4ff7-a531-0ecbcdb0b388
Interne Kennung: ekom21-2024-1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gießen
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Erfüllungsorte liegen grds. am Sitz/am Standort der Bezugsberechtigten.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung zweimal bis zu jeweils einer zwölf-monatigen Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vertrag über die Bereitstellung einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung der RPA-/KI-Lösung. Die Lösung soll im kommunalen Umfeld eingesetzt werden und muss ohne jeglichen Vorkenntnisse (weder technisch noch fachlich) nutzbar sein. Aufgrund dieses Einsatzbereiches ist die Bereitstellung in deutscher Sprache zwingend. Die Erweiterung auf weitere Sprachen soll gewährleistet sein. Aufgrund der unterschiedlichen IT-Umgebungen der ekom21-Kunden dürfen keinerlei Restriktionen hinsichtlich des fachlichen Designs und der technischen Kompatibilität existieren. Die Konnektivität muss zu sämtlichen in eben diesem Umfeld eingesetzten IT-Applikationen speziell bei der eingesetzten RPA-/KI-Lösung gewährleistet sein. Auch hat diese einzusetzende Lösung eine Marktreife von mindestens vier Jahren aufzuweisen, einschließlich eines bestehenden Supports. Neu- oder Eigenentwicklungen können aufgrund der beabsichtigten Bereitstellung und des bereits existierenden Bedarfes der Kunden nicht berücksichtigt werden. Da die RPA-/KI-Lösung für sämtliche Kunden der ekom21 eingesetzt wird, müssen sowohl verfahrensseitige als auch technische Weiterentwicklungen zeitnah und ohne spezifische Vorkenntnisse einspielbar sein. Die RPA-/KI-Lösung muss die folgenden Leistungen umfassen: - Möglichkeit, eigene Fachverfahren und Prozesse zu digitalisieren (kein Zwang zur Nutzung der Standardvorgaben) - Systemische Ende-zu-Ende Unterstützung der kommunalen Einführungs- und Anwendungsverantwortlichen (fachlich und technisch) - Bereitstellung und Betrieb einer geeigneten und markterprobten RPA-/KI-Lösung zur automatisierten Ausführung der Fachverfahren (dezentralisierbar bzw. client-basiert) Vom Vertrag sind alle künftigen Programmversionen und Programmerweiterungen (z.B. neue Module, Funktionalitätserweiterungen) umfasst. Nutzerkreis der vertragsgegenständlichen Leistungen ist neben dem Auftraggeber selbst, dessen Kunden, insbesondere die jeweiligen Mitglieder des Auftraggebers sowie die Beteiligungsgesellschaften des Auftraggebers einschließlich ihrer Kunden. Rechtlich selbständiger Vertragspartner des Auftragnehmers ist der Auftraggeber ekom21 – KGRZ Hessen.
Interne Kennung: ekom21-2024-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gießen
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monat
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Exante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bekanntmachung angegebenen Datum um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: WIANCO OTT Robotics GmbH
Registrierungsnummer: DE322982200
Postanschrift: Schlosspark 1
Stadt: Seeheim-Jugenheim
Postleitzahl: 64342
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0)6257 9387063
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: WIANCO OTT Robotics GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Postanschrift: Schlosspark 1
Stadt: Seeheim-Jugenheim
Postleitzahl: 64342
Land, Gliederung (NUTS): DE716
Land: DEU
Telefon: +49 (0)6257 9387063
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f48e982b-c780-49cb-9513-553fa8c5e2cb - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 167703-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 57/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2024