1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Herstellung/Lieferung von Signalglühlampen für die DB InfraGO AG inkl. Transport
Beschreibung: Herstellung und Lieferung von Signalglühlampen für die DB InfraGO AG, Signalwerk Wuppertal inkl. Transport
Kennung des Verfahrens: 3c0f7d24-d65b-41ac-9845-7f521eb40a17
Interne Kennung: 24FEI71550
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31532920 Glühlampen und Leuchtstofflampen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42329
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Neben den unter 5.1.9 genannten Nachweisen und Erklärungen sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: —Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner; — Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, — soweit: a) das Gesetz überzwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz -AEntG), — b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), — c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder — d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden — Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmerbeauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. — Erklärung über die Tätigkeit als Vorstand, Geschäftsführer bzw. Person der Geschäftsleitung, Konzernführungskraft von deutschen und ausländischen DB-Konzerngesellschaften und politisch exponierter Stellung —Erklärung des Bieters, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflichtaus wichtigem Grund führen kann. — Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz;—Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nichtrechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Mit der Abgabe des Angebotes sichert der Bieter zu, dass - die Leistungen zu den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Bedingungen angeboten sind, - die EU-Chemikalienverordnung REACH beachtet und – sich der Bieter bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden hält. Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender eigener Fertigungskapazitäten beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit den von den Losen umfassten Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s); b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. 5.1.9), mit Ausnahme der Erklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner; Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Angebot gem. § 47SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebotes nicht mehr ausgetauscht werden. Bei Bietergemeinschaften sind die erforderlichen Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten. Der Auftrag ist in 35 Einzellose unterteilt (siehe Leistungsverzeichnis). Die Lose sind in 3 Staffelgrößen angeordnet. Die Transportkosten sind nicht separat zu bepreisen, sondern sind in den Materialpreis zu inkludieren. Der geschlossene Rahmenvertrag kann abhängig von der Zuschlagserteilung 2 Arten von Leistungsmengen umfassen: Machbarkeitsmengen ohne Mengenzusage sowie Festmengen mit fester Abnahme- und Lieferverpflichtung (vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 5.1 der BBO, Anlage 8). Machbarkeitsmengen: alle Bieter mit wertbaren Angeboten erhalten einen Vertrag. Sämtliche (Machbarkeits-)Staffeln eines Produktes sind zu bepreisen, um ein vollständiges Angebot auf das bestimmte Produkt (=Fachlos) abzugeben. Integrierte Festmenge: 1 Bestbieter pro Fachlos (Produkt). Sofern ein Angebot für eine Festmenge abgegeben wird, muss für dasselbe Produkt auch die Machbarkeit bepreist werden. Die Abgabe eines Angebots nur auf die Machbarkeiten für ein bestimmtes Produkt ist zulässig. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben. Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen erteilten Hinweise. Nur die unter 5.1.9 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Hinweis zu Liefervoraussetzung: Bei güteprüfpflichtigen Materialien (Angabe gemäß Anlage 01, Leistungsverzeichnis) ist das Vorliegen einer Q-Zertifizierung „Signalglühlampe“ notwendig. Zudem sind entsprechend den Angaben im Leistungsverzeichnis EBA-Zulassungen, DB-Netz-Anwenderfreigaben oder der Nachweis für an DB AG erfolgter Lieferung für einige Lose notwendig. Die Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden, da sie intern vorliegen. Wurden diese jedoch zu Angebotseingang noch nicht erteilt, kann das Angebot des betreffenden Loses für eine Festmenge nicht gewertet werden. Für Machbarkeitsangebote sind fehlende Dokumente nach Vorlage beim Lieferanten aktiv durch den Lieferanten einzureichen, bis dahin bleibt die betreffende Vertragsposition gesperrt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Signalglühlampen (Dummy)
Beschreibung: xxx
Interne Kennung: 8bab956a-eae5-478e-89c7-114801b9dc7a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31532920 Glühlampen und Leuchtstofflampen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Verlängerungsoption. 1. Option: 1.7.2029-30.6.2030, 2. Option: 1.7.2030-30.6.2031, 3. Option: 1.7.2031-30.6.2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieterhaften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage B), einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlungen, Korruption, Gesetzestreue etc.), oder entsprechende Erklärungen.
Beschreibung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/de157486-39d3-42cb-9847-d62a97964df6/suitabilitycriteria Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/ Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlungen, Korruption, Gesetzestreue etc.) Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist; - Restriktive Maßnahmenangesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oderbritischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oderbritischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, - dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. – Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; -Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. -Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oderfortdauernd mangelhaft erfüllt hat; - Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. -Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs.1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in §123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. - Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Das vollständig ausgefüllte Formular Lieferantenselbstauskunft (Anlage C) oder entsprechende Erklärungen .
Beschreibung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/de157486-39d3-42cb-9847-d62a97964df6/suitabilitycriteria Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: -Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder: - Ansprechpartner - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen) -Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: keine
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 73 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vertrag und Anlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI 41
Telefon: +49 3029759844
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 26363fd0-8189-43d5-a3e1-c6ffe4fca59f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2024 13:09:04 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 165342-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/03/2024