1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Beschreibung: Die Transparenzbekanntmachung erfolgt höchstvorsorglich und ohne Bestehen einer entsprechenden Rechtspflicht. Ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wurde gewählt, da der Auftraggeber nicht an die Vorgaben des GWB-Vergaberechts gebunden ist. Der Auftraggeber ist kein Auftraggeber nach § 99 GWB. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines Subventionsauftraggebers nach § 99 Nr. 4 GWB nicht vor. Denn der durch die TU Berlin als Mieterin geleistete Baukostenzuschuss liegt unterhalb der Grenze von 50% der Gesamtkosten. Die Auftragnehmer wurden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Für Los 1 ist nur ein vollständiges Angebot abgegeben worden. Für Los 2 haben zwei Bieter ein vollständiges Angebot abgegeben.
Kennung des Verfahrens: 2afb3139-6964-491a-b3b8-30ad3674075e
Interne Kennung: Projekt: 247-21_KAA-14
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 14
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10553
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die TU Berlin führte zum Abschluss eines Mietvertrages mit der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working, über die noch herzustellenden Mietflächen als Labor- und Büroflächen nach den Anforderungen der Fachgebiete Lebensmittelchemie - und Analytik, Lebensmittelchemie und Toxikologie und Lebensmittelverfahrenstechnik ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr.3 lit. c) VOB/A in Form einer Direktvergabe durch. Die TU Berlin ging aufgrund des Vermieterumbaus davon aus, dass die Miete hier ausnahmsweise dem Vergaberecht unterfällt. Die Leistung konnte aus technischen Gründe nur von einem bestimmten Unternehmen, der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, erbracht werden, weshalb eine Direktvergabe an diese Auftragnehmerin möglich war. Ebenso waren die Voraussetzungen nach § 3a EU Abs.3 S.2 VOB/A erfüllt, da keine Alternativ-Ersatzlösungen vorhanden waren und der Auftragsgegenstand nicht künstlich eingeschränkt wurde. Die nun geplante Beauftragung des Bieters UNDKRAUSS Bauaktiengesellschaft für Los 1 sowie des Bieters Waldner Finance SE & Co. KG für Los 2 (siehe jeweils Detailangaben zu den für die Zuschläge vorgesehenen Bietern in Ziffer 8) im Rahmen von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung ist vergaberechtlich zulässig, da der Auftraggeber, die Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, nicht an die Vorgaben des GWB-Vergaberechts gebunden ist. Der Auftraggeber ist kein Auftraggeber nach § 99 GWB. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines Subventionsauftraggebers nach § 99 Nr. 4 GWB nicht vor. Denn der durch die TU Berlin als Mieterin geleistete Baukostenzuschuss liegt unterhalb der Grenze von 50 % der Gesamtkosten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Die Transparenzbekanntmachung erfolgt höchstvorsorglich und ohne Bestehen einer entsprechenden Rechtspflicht.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bauausführung und TGA
Beschreibung: KGR 300 und KGR 400
Interne Kennung: Projekt: 21-KAA_14 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Menge: 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 14
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10553
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Maßgeblich ist die Regelung des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Sowie die Regelung des § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Laboreinrichtung
Beschreibung: Laboreinrichtung KGR 473
Interne Kennung: Projekt: 21-KAA_14 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Menge: 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 14
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10553
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Maßgeblich ist die Regelung des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Sowie die Regelung des § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working
Registrierungsnummer: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 121054
Postanschrift: Darmstädter Landstr. 125
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60598
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69 264 8642230
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 90138316
Fax: +4930 90137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: UNDKRAUSS Bauaktiengesellschaft
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: UST-IdNr. DE 153034671
Postanschrift: Gardeschützenweg 72
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12203
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 8437180
Fax: +49 30 843718148
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Waldner Finance SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: UST-IdNr. DE 329021261
Postanschrift: Anton-Waldner-Straße 10-16
Stadt: Wangen im Allgäu
Postleitzahl: 88239
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg (DE148)
Land: Deutschland
Telefon: +49 75 22 9860
Fax: +49 75 22 986280
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 56ca7bfb-a5a0-4e0e-a9cd-77befb164ed6 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 130067-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2024