5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der Auszug darf nicht älter sein als drei Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht. 2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F1). 3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388 (amtliches Muster). 4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F5). Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren: Für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (Formblatt F2). 2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens): Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 3.000.000,00 aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. Zudem ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt F7) abzugeben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Für jede Referenz sind zur Beschreibung des Projekts Angaben zu machen zu (i) Projektname, (ii) Bearbeiter /Projektleiter, (iii) Ort, (iv) Bauherr mit Ansprechpartner + Telefonnummer, (v) Kurzbeschreibung mit Benennung besonderer Anforderungen.
Beschreibung: 1) Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden im Planungsbereich (Architekten, Ingenieure) getrennt nach Planung LP1-5, 6-8 im Bereich der Objektplanung und der TGA. 2) Referenzen: Es ist jeweils mindestens eine vergleichbare Referenz für die Bereiche (i) Generalplaner, (ii) Objektplaner und (iii) TGA vorzulegen. Vergleichbar sind im Bereich der Objektplanung und der TGA nur Referenzen über Projekte, die folgende Anforderungen erfüllen: a) mindestens 2 verschiedene Nutzungsarten im Zielzustand, davon muss mindestens eine der beiden Nutzungen Einzelhandel, Bildungs- oder Kultureinrichtung sein; b) Projekte mit Umbau, Umstrukturierung oder umfangreicher Sanierung eines Bestandsgebäudes, ggf. mit Anbau (nicht bloße Renovierung, nicht reiner Neubau); c) Größe/Umfang der Baumaßnahme: (i) Bruttogeschossfläche (BGF): mind. 5.000 m²; (ii) Baukosten Kostengruppe 300, 400, 500: min. 8 Mio. € netto; (iii) Zeitraum der Ausführung: Die Referenz muss in den letzten 15 Jahren erbracht worden sein, d.h. Beginn spätestens 2009, LP 8 muss abgeschlossen sein; (iv) mind. Leistungsphasen 3-8 sind erbracht worden. Besondere Anforderung für die Referenz TGA-Planung: Die Anlagegruppen Abwasser-Wasser, Wärme, Lüftung und Elektro sind Gegenstand der Leistung gewesen. Vergleichbar im Bereich Generalplanung sind Projekte mit einem Bauvolumen von mindestens 5.000 m² BGF (Neubau oder Bestand). Der Auftrag des Generalplaners muss mindestens Objektplanung und TGA umfasst haben. Die Referenz muss in den letzten 15 Jahren erbracht worden sein, d.h. Beginn spätestens 2009, LP 8 muss abgeschlossen sein.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/04/2024 09:30:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungsfrist beträgt 6 Kalendertage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Sollten mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der AG die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der nachfolgend veröffentlichten Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV die meisten Punkte unter den Bewerbern erhalten. Für den Fall, dass hiernach mehrere Bewerber punktgleich auf dem dritten Auswertungsrang liegen, werden alle Bewerber, die mit gleicher Punktzahl auf Wertungsrang drei liegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Die Auswahlkriterien lauten wie folgt, wobei sich die zu vergebenden Punkte und ihre Obergrenze auf jeweils eine der drei Referenzgruppen (Gesamtplanung, Objektplanung, TGA-Planung) beziehen. Beispiel: Können für ein Auswalkriterium in einer Referenzgruppe 6 Punkte erzielt werden, können in Summe über alle Referenzgruppen für dieses Auswahlkriterium (6 x 3) 18 Punkte erreicht werden. Dasselbe Referenzprojekt kann, wenn es deren jeweilige Voraussetzungen erfüllt, sowohl für die Gesamtplanung wie für Objekt- und/oder TGA-Planung genannt werden. Die für die Mindestanforderung vorgelegte Referenz zählt mit, es können also jeweils maximal zwei zusätzliche Referenzen gewertet werden. Auswahlkriterium: 1) Anzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen: 2 Punkte je wertbare Referenz, maximal 6 Punkte. 2) Zeitpunkt der Leistungserbringung: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, bei der der Ausführungszeitraum der Leistungsphase 8 HOAI in den letzten fünf Jahren liegt (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge) 2 Punkte, maximal 6 Punkte. 3) Qualität der Referenzen: a) Öffentlicher Auftraggeber: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die die Beratung eines öffentlichen Auftraggebers i.S.v. § 99 GWB zum Gegenstand hat, 2 Punkte, maximal 6 Punkte; b) Nutzungsmix im Zielzustand: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die einen Nutzungsmix von mehr als 2 verschiedenen Nutzungen im Bereich Handel, Kultur, Bildung, Gesundheit, Dienstleistung im Zielzustand umfasst, pro zusätzliche Nutzung 1 Punkt, maximal 2 Punkte pro Referenz, insgesamt maximal 6 Punkte; c) Denkmalschutz: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein denkmalgeschütztes Gebäude (Einzeldenkmal) zum Gegenstand hat, 4 Punkte, maximal 12 Punkte; d) Innerstädtische, zentrale Lage: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein Objekt in einer innerstädtischen zentralen Lage zum Gegenstand hat, 4 Punkte, maximal 12 Punkte; e) Umfang der Baumaßnahme – BGF: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein Objekt mit mehr als 8.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) zum Gegenstand hat, 2 Punkte, maximal 6 Punkte; f) Baukosten: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein Projekt mit Baukosten (KG 300, 400, 500) von mehr als 12 Mio EUR umfasst, 1 Punkt, maximal 3 Punkte; g) Öffentlichkeitsarbeit: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die Maßnahmen der Bürgerbeteiligung (wie z.B. Workshops, Podiumsdiskussionen, Umfragen etc.) zum Gegenstand hat, 2 Punkte, maximal 6 Punkte. Die Wertungspunkte können jeweils maximal für drei Referenzen in Anspruch genommen werden. Werden also z.B. für die Denkmaleigenschaft 4 Punkte vergeben, können max. 12 Punkte in der Referenzgruppe erreicht werden, wenn der Bewerber drei (oder mehr) Referenzprojekte mit Denkmaleigenschaft vorlegt. Das gilt jeweils für alle drei Referenzgruppen; kann der Bewerber also jeweils drei Referenzen mit Denkmaleigenschaft nennen, erhält er (9 x 4) 36 Punkte. Insgesamt können somit (63 x 3) 189 Punkte erzielt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Magistrat der Stadt Hanau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen