2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stolzenmorgen 36
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35394
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 640 589,75 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können von der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei heruntergeladen werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über vergabe.hessen.de einzureichen - eine Abgabe via E-Mail genügt nicht! Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: -Leistungsbeschreibung -Die anzubietenden Artikel sind gemäß dem Leistungsprofil des benannten Produktes gleichwertig anzubieten; es liegt somit nicht das Erfordernis vor, dass nur das benannte Produkt angeboten werden darf. Die Gleichwertigkeit ist vom Anbieter mit Abgabe des Angebotes zu belegen. Dies erfolgt in erster Linie durch die beizufügenden Produkt-/Sicherheits-Datenblätter und Zertifikate. -Produktbeschreibungen sind dem Angebot beizufügen und ein Bezug zum entsprechenden Artikel im Anhang "Materialbedarf med. VB" (Angabe Nr. + Bezeichnung) herzustellen. -Firmendokumente (ein Handelsregisterauszug und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / Innung) Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen seine vertragliche Verpflichtung, die jeweils abgerufenen Verbrauchsmaterialien/ Einzellieferungen spätestens 14 Tage nach Bestellung im Lagerraum des Auftraggebers verfügbar zu machen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro vollendetem Werktag in Höhe von 0,2 % der Auftragssumme der ausstehenden Lieferung zu erheben. Bei einer Teilleistung der ausstehenden Lieferung behält sich der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro vollendetem Werktag in Höhe von 0,2 % der Auftragssumme des nicht geleisteten Anteils der Gesamtlieferung zu erheben. Die Beweislast für fehlendes Verschulden richtet sich nach allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines ihm möglicherweise entstandenen Schadens bleibt unberührt. Eine fällig gewordene Vertragsstrafe wird auf den Gesamtschaden angerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen bei den jeweiligen Vergütungszahlungen in Abzug zu bringen. Unabhängig davon ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertragsstrafen auch noch nachträglich innerhalb eines Jahres nach Verwirkung geltend zu machen. Die Geltendmachung muss jedoch spätestens mit der letzten Zahlung unter diesem Vertrag erfolgen. Die Summe aller Vertragsstrafen wird pro Vertragsjahr auf jeweils fünf von Hundert der jeweiligen Nettoabrechnungssumme des jeweiligen Vertragsjahres begrenzt. Falls der Vertrag nicht über eine vollendete Zahl an Vertragsjahren geschlossen wird, wird die Haftungshöchstgrenze für das letzte, nicht vollendete Jahr, entsprechend dem Vomhundertsatz der Nettoabrechnungssumme für diesen Zeitraum begrenzt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Betrugsbekämpfung: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Korruption: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Entrichtung von Steuern: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Konkurs: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Zahlungsunfähigkeit: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen)