1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Knoten HH-Meckelfeld Bauüberwachungsleistung
Beschreibung: Fachtechnische und bauvertragliche Bauüberwachung, eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA, Leistungen nach Baustellenverordnung, Abfallmanagement, Umweltfachliche Bauüberwachung, Im Rahmen des Pakets 1 des Projekts Knoten Hamburg sind verschiedene Maßnahmen für den Bereich Harburg – Maschen definiert worden. Das Projekt Knoten Hamburg Meckelfeld ist als Teilmaßnahme des Knoten Hamburgs Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Im Bereich Meckelfeld ist die Eisenbahninfrastruktur derzeit 6-gleisig ausgebaut, jeweils 2 Gleise für -Strecke 1720 (Lehrte – Cuxhaven); Schnellfahrstrecke, überwiegend Personenverkehre -Strecke 1255 (Maschen Rbf – Hamburg Süd); überwiegend Güterverkehre vom/zum Hamburger Hafen Strecke 1280 (Buchholz – Maschen Rbf– Hamburg); sogenannte Güterumgehungsbahn, überwiegend Güterverkehre von/nach Norden/Skandinavien. Die Gleise verschwenken und kreuzen sich hier, u.a. um die beiden Güterverkehrsstrecken an den Rangierbahnhof (Rbf) Maschen anzubinden. Bereits in den 1990er Jahren wurde mit dem Bau des Überwerfungsbauwerks Rönneburg eine teilweise Entflechtung der Güterverkehre der Strecken 1280 und 1255 mit der Strecke 1720 (Personenfern- und Nahverkehr) erreicht. Dennoch erfolgen die Streckenwechsel von/nach Maschen Rbf sowie von/nach dem westlichen bzw. östlichen Umfahrungsgleis Maschen (Strecke 1280) im Bereich Meckelfeld höhengleich. Ziel der Maßnahme 2 ist die Auflösung dieser Kreuzungskonflikte und dadurch eine Kapazitätserhöhung in diesen Streckenabschnitten. Hierzu ist der Bau von zwei neuen Gleisen aus dem Rbf Maschen sowie die Erweiterung des bestehenden Überwerfungsbauwerkes Rönneburg geplant. Dies ermöglicht zeitgleich die Ein-/Ausfahrt nach/von Maschen Rbf und die Umfahrung des Maschen Rbf. In Vorbereitung für die 1-jährige Totalsperrung der Strecke 1280 in Meckelfeld, muss nördlich eine Überleitverbindung der Strecke 1280 auf die Strecke 1720 im Bereich des Bahnhofes Harburg geschaffen werden, um die betrieblichen Folgen dieser Streckensperrung abzumildern. Im Südkopf des Bahnhofs Harburg ist eine Überleitung zwischen den Strecken 1720 und 1280 möglich. Auf Grund fehlender Weichenverbindungen besteht aber ein ca. 1 km lange eingleisiger Abschnitt. Während der Streckensperrung zwischen Harburg und Meckelfeld müssen im Südkopf des Bahnhofs Harburg sämtliche Züge von der Strecke 1280 auf die Strecke 1720 übergeleitet werden. Eine Überleitung im Nordkopf wäre fahrstraßenmäßig möglich, scheidet aber in den meisten Fällen auf Grund der starken Belegung der Bahnsteige aus. Die vorhandene Eingleisigkeit in der Überleitung im Südkopf wirkt sich nachteilig auf die Streckenkapazität aus. Zur Beseitigung dieses Engpasses sollen im Südkopf des Bahnhofs Harburg neue Weichen zur Überleitung von der Strecke 1720-1 auf die Strecke 1280-1 eingebaut werden. Die neuen Weichen ermöglichen im Südkopf eine gleichzeitige Überleitung von der Strecke 1720-1 auf die Strecke 1280-1 und von der Strecke 1280-2 auf die Strecke 1720-2. Außerdem kann das Überleiten im Nordkopf und somit die Durchfahrung der stark belegten Bahnsteige vermieden werden.
Kennung des Verfahrens: 2fbc06f4-c909-4ec1-8a61-0603e3e11373
Interne Kennung: 24FEI71498
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe Musterteilnahmeantrag sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71520000 Bauaufsicht
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg Harburg
Postleitzahl: 21079
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet hat. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Form der geforderten Erklärungen:/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Knoten HH-Meckelfeld Bauüberwachungsleistung
Beschreibung: Fachtechnische und bauvertragliche Bauüberwachung, eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA, Leistungen nach Baustellenverordnung, Abfallmanagement, Umweltfachliche Bauüberwachung, Im Rahmen des Pakets 1 des Projekts Knoten Hamburg sind verschiedene Maßnahmen für den Bereich Harburg – Maschen definiert worden. Das Projekt Knoten Hamburg Meckelfeld ist als Teilmaßnahme des Knoten Hamburgs Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Im Bereich Meckelfeld ist die Eisenbahninfrastruktur derzeit 6-gleisig ausgebaut, jeweils 2 Gleise für -Strecke 1720 (Lehrte – Cuxhaven); Schnellfahrstrecke, überwiegend Personenverkehre -Strecke 1255 (Maschen Rbf – Hamburg Süd); überwiegend Güterverkehre vom/zum Hamburger Hafen Strecke 1280 (Buchholz – Maschen Rbf– Hamburg); sogenannte Güterumgehungsbahn, überwiegend Güterverkehre von/nach Norden/Skandinavien. Die Gleise verschwenken und kreuzen sich hier, u.a. um die beiden Güterverkehrsstrecken an den Rangierbahnhof (Rbf) Maschen anzubinden. Bereits in den 1990er Jahren wurde mit dem Bau des Überwerfungsbauwerks Rönneburg eine teilweise Entflechtung der Güterverkehre der Strecken 1280 und 1255 mit der Strecke 1720 (Personenfern- und Nahverkehr) erreicht. Dennoch erfolgen die Streckenwechsel von/nach Maschen Rbf sowie von/nach dem westlichen bzw. östlichen Umfahrungsgleis Maschen (Strecke 1280) im Bereich Meckelfeld höhengleich. Ziel der Maßnahme 2 ist die Auflösung dieser Kreuzungskonflikte und dadurch eine Kapazitätserhöhung in diesen Streckenabschnitten. Hierzu ist der Bau von zwei neuen Gleisen aus dem Rbf Maschen sowie die Erweiterung des bestehenden Überwerfungsbauwerkes Rönneburg geplant. Dies ermöglicht zeitgleich die Ein-/Ausfahrt nach/von Maschen Rbf und die Umfahrung des Maschen Rbf. In Vorbereitung für die 1-jährige Totalsperrung der Strecke 1280 in Meckelfeld, muss nördlich eine Überleitverbindung der Strecke 1280 auf die Strecke 1720 im Bereich des Bahnhofes Harburg geschaffen werden, um die betrieblichen Folgen dieser Streckensperrung abzumildern. Im Südkopf des Bahnhofs Harburg ist eine Überleitung zwischen den Strecken 1720 und 1280 möglich. Auf Grund fehlender Weichenverbindungen besteht aber ein ca. 1 km lange eingleisiger Abschnitt. Während der Streckensperrung zwischen Harburg und Meckelfeld müssen im Südkopf des Bahnhofs Harburg sämtliche Züge von der Strecke 1280 auf die Strecke 1720 übergeleitet werden. Eine Überleitung im Nordkopf wäre fahrstraßenmäßig möglich, scheidet aber in den meisten Fällen auf Grund der starken Belegung der Bahnsteige aus. Die vorhandene Eingleisigkeit in der Überleitung im Südkopf wirkt sich nachteilig auf die Streckenkapazität aus. Zur Beseitigung dieses Engpasses sollen im Südkopf des Bahnhofs Harburg neue Weichen zur Überleitung von der Strecke 1720-1 auf die Strecke 1280-1 eingebaut werden. Die neuen Weichen ermöglichen im Südkopf eine gleichzeitige Überleitung von der Strecke 1720-1 auf die Strecke 1280-1 und von der Strecke 1280-2 auf die Strecke 1720-2. Außerdem kann das Überleiten im Nordkopf und somit die Durchfahrung der stark belegten Bahnsteige vermieden werden.
Interne Kennung: bd0947b5-774c-4700-ad25-3aed359c76d3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71520000 Bauaufsicht
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen: Bauüberwachung: --Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau --Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Form der geforderten Erklärungen Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar gemäß §9 Ingenieurvertrag
Beschreibung: 100% Honorar gemäß §9 Ingenieurvertrag.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2024 13:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/03/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/03/2024 23:59:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe vorne
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierung ist gesichert.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FEI-N
Telefon: +49 5112862522
Fax: +49 6926521083
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: def07bf9-2d1a-48df-aba3-8d1a664674ed - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/02/2024 15:46:35 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 99125-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 34/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/02/2024