1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau
Rechtsform der zuständigen Behörde: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „LGG Südost"
Interne Kennung: LGG Südost 2026
Verfahrensart: Wettbewerbliches Ausschreibungverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in Abschnitt II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Der derzeit bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) sowie die hierauf beruhenden Liniengenehmigungen enden zu diesem Zeitpunkt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung im dem Genehmigungsantrag zugrunde liegenden Umfang betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienste bislang nicht kostendeckend möglich war. Aufgrund sachlicher Anhaltspunkte geht die LNVG davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb dieser Verkehrsdienste nach objektiven Maßstäben auch in Zukunft nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen des ÖPNV-Aufgabenträgers möglich ist. Aus Sicht der LNVG bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. B. Vergabe als Gesamtleistung Die Vergabe der in Abschnitt II.2.4 genannten Verkehrsdienste ist gemäß § 8a Absatz 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Absatz 2a Satz 2 PBefG zu versagen. C. Anforderungen an die Verkehrsdienste Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Angabe der mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel LGG Südost verbundenen Anforderungen“ einschließlich seiner Anlagen angegeben. Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als download im pdf-Format unter folgendem Link zur Verfügung: http://sf.lnvg-gg.de/f/0a6a9a3010bf464e95b4/?dl=1 (Passwort "lggsüdost2026") Das ergänzende Dokument enthält Anforderungen im Sinne von § 13 Absatz 2a Sätze 3 - 6 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a Sätze 2 ff.PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (Abschnitt VI.1 bei A.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Absatz 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG - Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „LGG Südost"
Beschreibung: Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) beabsichtigt als beliehene zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels "LGG Südost" gemäß dem Nahverkehrsplan Kreis Groß-Gerau. Dazu zählen zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) die Verkehrsdienste auf allen Linien des Linienbündels "LGG Südost", die im ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI.1, C) beschrieben sind. Ein Unterlagenverzeichnis sowie jeweils Links zu den jeweiligen Dateien steht unter "http://sf.lnvg-gg.de/f/0492ac2c90354215b1f5/?dl=1" mit dem Passwort "lggsüdost2026" zum Download zur Verfügung. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bedienungsgebiet im Linienbündel "LGG Südost" (siehe Steckbrief LGG Südost, Kap. 6) indem unter Abschnitt II.2.3 genannten Gebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43, 44 PBefG). Der ÖDA wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die o.g. Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den ÖDA bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Kapitel 1.1.b und 1,1.c im Steckbrief LGG Südost verwiesen. Die feste Laufzeit des Auftrags beträgt 120 Monate. Die LNVG kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung: LGG Südost 2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 0
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Groß-Gerau
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 14/12/2025
Laufzeit: 120 Monat
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau
Registrierungsnummer: USt-IdNr. DE 213 671 822 SteuerID
Abteilung: Planung und Prodktion
Postanschrift: Jahnstraße 1
Stadt: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Christian Sommer
Telefon: +49 6152 939514
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 620ab4ff-54b9-48dd-b584-778f3735f5af - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/02/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 97554-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 33/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/02/2024