Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen – Prüfung der Jahresrechnung der BAHN-BKK

86382-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen – Prüfung der Jahresrechnung der BAHN-BKK
OJ S 29/2024 09/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BAHN-BKK
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Prüfung der Jahresrechnung der BAHN-BKK
Beschreibung: Die BAHN-BKK ist gemäß § 77 Abs. 1a S. 5 SGB IV dazu verpflichtet, die Jahresrechnung der Krankenkasse inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG sowie der Pflegekasse von einem Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer prüfen und testieren zu lassen. Der Auftrag wird zunächst für die Prüfung des Geschäftsjahres 2024 vergeben, kann jedoch bei vertrauensvoller Zusammenarbeit für die Jahre 2025 - 2028 verlängert werden.
Kennung des Verfahrens: 86abe769-4b30-464c-bcc7-8035c9bc193f
Interne Kennung: BKK-2024-1-29-143538
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Prüfung wird grundsätzlich am Standort der Zentrale der BAHN-BKK, Franklinstr. 54, 60486 Frankfurt am Main durchgeführt, kann aber auch bis zu 50 % per Fernzugriff stattfinden.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 344 731,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 89c, § 261 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
BetrugsbekämpfungBetrug oder Subventionsbetrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Page 3/10 Antikorruption erklären. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 263, § 264 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 299, § 108e, § 333, § 334, § 335a Strafgesetzbuch, Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§§ 232, 232a Absatz 1-5, §§ 232b bis 233a Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen oder vorgenommener Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahren des Sachverhaltes. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. (Vorliegen einer schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit) Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. (Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes aufgrund Vereinbarungen des Unternehmens mit anderen Unternehmen) Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Dazu gehört insbesondere: 1. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens, der die Unparteilichkeit / Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen könnte und der nicht wirksam beseitigt werden kann. 2. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen. 3. Das Unternehmen versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erlangen, um Vorteile im Verfahren erlangen zu können oder übermittelt irreführende Informationen, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. (Einbezug in die Vorbereitung des Verfahrens) Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeRein nationale Ausschlussgründe: Ergänzend zu den rein vergaberechtlichen Ausschlussgründen gilt darüber hinaus die folgende Regelung: Mit Abgabe der Eigenerklärung Russlandsanktionen (Dokument wird gestellt) erklärt der Bieter das nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen aus Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Prüfung der Jahresrechnung der BAHN-BKK
Beschreibung: Ausgeschrieben wird ein Dienstleistungsvertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024, optional auch für die Jahre 2025 – 2028 der BAHN-BKK (Krankenkasse inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG sowie der Pflegekasse). Der Vertrag tritt in Kraft am 01.10.2024 und hat eine feste Laufzeit von einem Jahr sowie die Möglichkeit zur viermaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Jahresrechnung der BAHN-BKK ist aufgrund von § 77 Abs. 1a S. 5 SGB IV von einem Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Gegenstand der Ausschreibung ist die Prüfung der Jahresrechnungen (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG sowie der Pflegekasse) ab dem Geschäftsjahr 2024 mit folgenden Leistungsbestandteilen: - Auftaktgespräch vor Prüfungsbeginn im November des zu prüfenden Geschäftsjahres - die Durchführung einer Vorprüfung und Prozessdokumentation für das zu prüfende Geschäftsjahr - die Prüfung der Jahresrechnungen (BAHN-BKK Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG sowie der BAHN-BKK Pflegekasse) - die Erstellung separater Prüfberichte (BAHN-BKK Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG sowie der BAHN-BKK Pflegekasse) in deutscher Sprache und bei positivem Prüfergebnis die Ausstellung eines entsprechenden Testats bis zum 31.05. des jeweiligen Folgejahres. - die Teilnahme des Prüfers an den Gremiensitzungen der Auftraggeberin zur Erläuterung des vorgelegten Prüfungsergebnisses im Juni des Folgejahres.
Interne Kennung: BKK-2024-1-29-143538
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann viermalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Franklinstr. 54  
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In Absprache können auch Teile der Prüfungshandlungen per Fernzugriff stattfinden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich und vollständig über das Vergabeportal subreport-Elvis abgebildet. Die Bekanntmachung, die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle, die Einreichung der Angebote sowie die Erteilung des Zuschlags bzw. die Unterrichtung der Bewerber und Bieter erfolgen nur über das Portal. Ergänzende oder berichtigende Angaben zur Ausschreibung sowie wichtige Aufklärungen werden allen Bietern textlich über die Vergabeplattform mitgeteilt. Eine Registrierung von Bieterseite auf subreport-elvis ist Voraussetzung für den Erhalt der Angaben. Bei Fragen zur Plattform Subreport-ELVIS können Sie sich an Herrn Jedecke von Subreport wenden: Tel. +49 (0) 221-98 578-45 oder Mail: ralf.jedecke@subreport.de Zusätzliche Informationen werden in Form einer Passwortgeschützten zip-Datei zur Verfügung gestellt. Sofern ein Unternehmen nach Sichtung der Vergabeunterlagen ernsthaftes Interesse zur Teilnahme am Verfahren hat, kann es über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform subreport das Passwort abfragen. Dies schicken wir sodann umgehend zu. Es sind am 17.04.2024 in der Zeit von 12 - 15 Uhr Präsentationen in Frankfurt am Main, Franklinstr. 54, geplant. Alternativtermine sind aufgrund interner organisatorischer Gründe nicht möglich. Die ausgewählten Bieter erhalten spätestens bis zum 22.03.2024 eine Einladung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erfahrungen in der Prüfung von Jahresrechnungen gesetzlicher Krankenversicherungen
Beschreibung: Der Bieter muss mit Abgabe des Unternehmensprofils (Anlage wird gestellt) Informationen über vorhandene Erfahrungen in der Prüfung von Jahresrechnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Folgende Angaben sind abzugeben: - Name des Unternehmens - Nationale Identifikationsnummer - Nationalität des Eigentümers, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert ist - Rechtsform - Hauptsitz der Gesellschaft - Gründung des Unternehmens - Anzahl der Mitarbeiter - Anzahl der Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkt Jahresrechnungsprüfung - Jahresumsatz - Auftragsbezogener Jahresumsatz - Anzahl der Kunden, für die aktuell vergleichbare Aufträge durchgeführt werden - Größe des Wirtschaftsteilnehmers - Angabe von mindestens drei Referenzaufträgen Folgende Mindestanforderungen werden gestellt: - Referenzaufträge: Es muss die Durchführung von mindestens drei durchgeführten Jahresrechnungsprüfungen bei einem oder mehreren Auftraggeber/n aus der gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne SGB) aus den letzten fünf Jahren (2019 – 2023) über die Referenzen angegeben werden. Dabei muss die gesetzliche Krankenkasse eine Größe von mindestens 150.000 Versicherte zum Gegenstand haben. Für die Kassen ist die jeweilige durchschnittliche Versichertenzahl des Prüfjahres maßgeblich. Folgende Angaben können gemacht werden: o Ein Auftraggeber, bei dem insgesamt 3 Jahresrechnungsprüfungen in den Jahren 2019-2023 durchgeführt wurden (hier ist dann nur eine Referenz auszufüllen, die Anzahl der Prüfungen muss mindestens 3 lauten und die Auftragsdauer muss in Summe mindestens über 3 Jahre laufen) o Drei unterschiedliche Auftraggeber mit jeweils mindestens einer Jahresrechnungsprüfung o Kombination aus 2 Auftraggebern, bei denen insgesamt mindestens 3 Jahresrechnungsprüfungen durchgeführt wurden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung, welche den Anforderungen der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer in der jeweils aktuellen Fassung entspricht (Abdeckung einer Mindestversicherungshöhe für den einzelnen Versicherungsfall in Höhe von 1 Mio €).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalpreis (brutto)
Beschreibung: Der Angebotspreis wird unter Anwendung einer linearen Interpolationsmethode in Punktwerte umgerechnet.
Fester Wert (insgesamt): 21

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung Prüfer
Beschreibung: In der von uns zur Verfügung gestellten Anlage „Vorstellung Mitarbeitende des Prüfteams“ ist das Profil des Prüfleiters auszufüllen. Die Mindestvoraussetzung für die Berufserfahrung als Prüfleiter sind 2 Jahre. Darüberhinausgehende Berufserfahrung wird positiv bewertet. Maximale Punktzahl von 250 Punkten bei 10 und mehr Jahren Berufserfahrung als Prüfleiter.
Fester Wert (insgesamt): 17.5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifizierung Assistenten / Ausfallrisiko
Beschreibung: Der Auftrag kann grundsätzlich durch eine einzelne Person (Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer) erbracht werden. Zur Sicherstellung der fristgerechten Leistungserbringung wird jedoch ein Prüfteam von zwei Personen oder mehr (z.B. Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer und Prüfassistenz) bevorzugt. Da mit steigender Größe und Berufserfahrung des Prüfteams das Ausfallrisiko minimiert wird, wird mit steigender Anzahl Personen und steigender Qualifikation im Prüfteam bis maximal 250 Punkte vergeben.
Fester Wert (insgesamt): 17.5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Prüfkonzept
Beschreibung: Das eingereichte Prüfkonzept wird nach dem folgenden Schema bewertet: Aufbau: Klare logische Struktur – maximal 50 Punkte Inhalt: Vollständigkeit und Verständlichkeit – maximal 50 Punkte Zeitplanung/Prüfablauf/Prüfbericht: termingerechte Leistungserbringung, Qualität der Leistungserbringung – maximal 100 Punkte
Fester Wert (insgesamt): 14

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Die Präsentation wird nach den folgenden Kriterien bewertet: - Auftreten / Authentizität (fachliche Kompetenz, Ausdruck) (max. 100 Punkte) - Gestaltung der Präsentation (Layout, Aufbau) (max. 100 Punkte) - Interaktion / Eingehen auf Fragen (max. 100 Punkte) Die Präsentation wird von den Teilnehmenden bewertet. Dazu werden für jedes Kriterium die Bewertungsstufen schlecht = 10 Punkte, befriedigend = 50 Punkte und gut = 100 verwendet.
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de/E89737922
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 11/03/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E89737922
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2024 09:30:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen kann nach den Vorschriften aus § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BAHN-BKK
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: BAHN-BKK
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: BAHN-BKK
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BAHN-BKK
Organisation, die Angebote bearbeitet: BAHN-BKK
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BAHN-BKK
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-80265-34
Abteilung: Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Franklinstr. 54  
Stadt: Frankfurt/Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6977078176
Internetadresse: https://www.bahn-bkk.de
Profil des Erwerbers: https://www.bahn-bkk.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammern des Bundes
Telefon: +49228944990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34f385ec-95a1-44ea-ab36-b894f3899c8a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/02/2024 13:57:09 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 86382-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 29/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2024

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