Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen (HessenWLAN)

70423-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen (HessenWLAN)
OJ S 24/2024 02/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen (HessenWLAN)
Beschreibung: HessenWLAN
Kennung des Verfahrens: 8826556b-df4d-4335-a3b0-3fd3f7738fd3
Interne Kennung: VG-3000-2023-0138
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 300 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 9 960 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistungsteht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladenwerden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den fürden Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird vondem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründennach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 3 ANG Eigenerklaerung_Par_123_GWB") Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründennach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 4 ANG Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB") Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diejeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatzvon Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mitdem Angebot einzureichen. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 6 ANG Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021 - HVTG -(GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG) die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Erklärung ist mit dem Namen des Erklärenden nach § 126b BGB zu versehen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen (HessenWLAN)
Beschreibung: Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen ("HessenWLAN"). Bestandteile von WLAN-Hotspots Internetanschluss Der Internetanschluss beschreibt die Anbindung des Hotspots an das Internet. Er be- inhaltet den uneingeschränkten Zugang zum Internet, dessen Nutzung nach definier- ten Parametern und alle nutzungsabhängigen Entgelte. Der Internetanschluss kann, je nach Verfügbarkeit, in einer der geforderten Technolo- gien ausgeführt sein: - xDSL - Ein bedarfsweiser Technologiewechsel zwischen ADSL und VDSL muss möglich sein. - Breitband Kabelnetz Technologien (z.B. Koax-Netze) -Glasfaser (z.B. FTTB) -Mobilfunk (LTE / LTE-Advanced / 5G) - Diese Option wird als Ausweichlösung be- trachtet, wenn alle anderen technologischen Ausführungen nicht umgesetzt werden können. Es sind verschiedene Internetanschlussklassen definiert. Sie beschreiben jeweils mögliche Anschlusstechnologien und minimal verfügbare Datenraten im Up- und Downlink. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Einzelabrufberechtigten, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit im Ausbaugebiet, für jeden Hotspot eine geeignete Internetan- schlussklasse. Die Internetanschlussklasse orientiert sich dabei in der Regel an den Anforderungen an Up- und Downlink-Datenraten. Der Einzelabrufberechtigte kann bei Verfügbarkeit im Ausbaugebiet, die Erschließung einer höheren Internetanschlussklasse verlangen. Bei den Datenraten werden nur die laut Produktinformationsblatt oder sonstigen Ver- tragsunterlagen minimal zur Verfügung stehenden Datenraten berücksichtigt, da nur diese garantiert werden können. Datenraten, die als Maximal- oder Normalwerte an- gegeben werden, können nicht berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer kann auch Internetanschlüsse Dritter anbieten. Dies beinhaltet auch die Option, bestehende Internetanschlüsse des Einzelabrufberechtigten zu über- nehmen, sofern die oben beschriebenen Anforderungen an den Internetanschluss durch den Auftragnehmer sichergestellt werden können. Für die Bereitstellung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Bereitstellung eigener Anschlüsse des Auftrag- nehmers. Das Netzabschlussgerät muss für die verwendete Anschlusstechnologie und die An- forderungen an die Übertragungsraten der jeweils gewählten Internetanschlussklasse geeignet sein. Der Internetanschluss enthält auch stets eine routende Instanz (Layer- 3-Instanz / Router). Der Internetanschluss ist vom Auftragnehmer gegen protokollbasierte Angriffe (DoS, Flooding etc.) zu schützen. Strukturierte Verkabelung Die strukturierte Verkabelung eines WLAN-Hotspots erfolgt gemäß den "Installations- Richtlinien für Kommunikations-Verkabelungen" des Landes Hessen (IRKoV - Anlage 2 IRKoV-2019_Stand_Mai_2021) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Zentrale Netzwerkkomponenten Die Notwendigkeit und der Umfang der zentralen Netzwerkkomponenten in der lokalen Netzwerkumgebung eines jeden WLAN-Hotspots sind vom Umsetzungskonzept des Auftragnehmers abhängig. Zur den zentralen Netzwerkkomponenten zählen sowohl Hard- als auch Softwarekomponenten (Switche, WLAN-Controller, Software).Etwaige notwendige Adapter (SFPs etc.) zur Integration der zentralen Netzwerkkomponenten in die strukturierte Verkabelung einer Lokation sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Accesspoints Ein WLAN-Hotspot besteht aus mindestens einem versorgenden Accesspoint. Ein Ac- cesspoint stellt die Funkschnittstelle zur Kommunikation zwischen Endgeräten und dem Hotspot zur Verfügung. Der Auftragnehmer schlägt für verschiedene Montageorte geeignete Accesspoints und Zubehör (siehe Preisblatt Accesspoints Ziffer 05.01.09 ff.) vor. Nachfolgend werden verschiedene Accesspoint-Typen definiert, die aufgrund ihrer Merkmale verschiedene Einsatzszenarien abdecken sollen. Für alle Typen gelten die oben aufgelisteten Mindestanforderungen. Accesspoint Indoor Typ 1: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich. Accesspoint Indoor Typ 2: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich mit vielen Nutzern innerhalb des Ausleuchtungsradius ("High-Density Accesspoint"). Accesspoint Indoor Typ 3: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich durch einen Ausleuchtungsbereich mit definierter Richtcharakteristik ("Beamforming Accesspoint"). Alternativ durch Verwendung externer Antennen mit Richtwirkung. Accesspoint Indoor Typ 4: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich durch farblich angepasste Accesspoints (Alternatives Design). Accesspoint Outdoor Typ 1: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich. Accesspoint Outdoor Typ 2: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich mit vielen Nutzern innerhalb des Ausleuchtungsradius ("High-Density Accesspoint"). Accesspoint Outdoor Typ 3: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer WLAN-Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich durch einen Ausleuchtungsbereich mit definierter Richtcharakteristik ("Beam-forming Accesspoint"). Alternativ durch Verwendung externer Antennen mit Richtwirkung. Accesspoint Outdoor Typ 4: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer WLAN-Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich durch farblich angepasste Accesspoints (Alternatives Design). Externe (Remote) Antenne für Indoor Accesspoints: Externe, omnidirektionale Antenne, passend zu den Accesspoint Indoor Typen 1, 2 und 4. Die Vorgabe zur Produktauswahl ist eine Montage in optisch und architekto- nisch anspruchsvollen Umgebungen, die eine sichtbare Accesspoint-Montage nicht zulässt. Externe (Remote) Antenne für Outdoor Accesspoints: Externe, omnidirektionale Antenne, passend zu den Accesspoint Outdoor Typen 1, 2 und 4. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 27/04/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Nachweis Mindestjahresumsatz und Mindestanforderung Mitarbeiteranzahl Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Voraussetzungen im Rahmen der Angebotsabgabe zu erfüllen: • Der Mindestjahresumsatz des Bieters gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV beträgt jeweils mind. 7 Mio. EUR in den letzten drei Geschäftsjahren; Vorlage einer Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatz auf einem vorgegebenen Formblatt. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Zusage bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung Der Bieter legt eine schriftliche Zusage in Form einer Eigenerklärung vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden 2.000.000 EUR für Sachschäden 2.000.000 EUR für Vermögensschäden 2.500.000 EUR Insgesamt sind jedoch 6.000.000 EUR pro Schadensart für die Laufzeit des Vertrages ausreichend. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Referenzen Darstellung von geeigneten Referenz(en) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. • Mindestens zwei Referenzen über die Errichtung von Hotspots in mindestens 150 Lokationen pro Jahr gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Über alle Referenzen hinweg müssen die Leistungen in Summe in 150 Lokationen innerhalb eines Jahres erbracht worden sein. (Datei "Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 5 ANG Referenzen" auf der Vergabe-plattform). • Mindestens drei Referenzen über die Errichtung von jeweils mind. 20 Access-Points in einer Lokation inkl. Verkabelung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 5 ANG Referenzen" auf der Vergabeplattform). Erklärung Beschäftigtenzahl Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Vorlage einer Eigenerklärung zur Mitarbeiteranzahl in den letzten drei Jahren auf einem vorgegebenen Formblatt. (Datei "HZD H-WLAN VG Anl. 10 ANG Erklaerung Mindestmitarbeiteranzahl" auf der Vergabeplattform). In den Referenzvorlagen sowie in der Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611-327648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d9a24e62-a777-4fef-8446-b3f7913aa2dd-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 32f50a20-91cd-4915-baf7-59a9163b7948 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/02/2024 14:38:04 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 70423-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2024

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