1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Weiterbetrieb und Entwicklung des Chatbot Sophia
Beschreibung: Weiterbetrieb und Entwicklung des Chatsbots Sophia für das Verwaltungsportal
Kennung des Verfahrens: daf56dca-8420-4f18-9d94-a3caec2a1bde
Interne Kennung: VG-3000-2024-0002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 600 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 600 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (BG) sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Der Bieter hat die Eigenerklärungen zu den zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 + 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Bei BG hat jedes Mitglied die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung einzureichen. Hinweise der Vergabestelle: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der BG/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der BG/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der BG/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei BG hat jedes Mitglied die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis (40%) und Leistung (60%). Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl nach folgender Formel: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,4 + Leistungspunkte × 0,6 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Der Preis ergibt sich aus der Position "Gesamtsumme (brutto) über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. Option" aus dem Preisblatt. Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (130), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Nachkommastellen werden ab- bzw. aufgerundet. Zur Bewertung der Leistung dient der Kriterienkatalog. Die Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem individuell erreichten Ergebnis (Gesamtpunktzahl). Es können max 130 Punkte erreicht werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Weiterbetrieb und Entwicklung des Chatbot Sophia
Beschreibung: Die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung im Bereich der Hessischen Staatskanzlei verantwortet u. a. das hessische Verwaltungsportal. Damit das Verwaltungsportal noch nutzerfreundlicher wird, ging im Juni 2022 der Chatbot Sophia als Pilotprojekt live. Der Pilot ist erfolgreich im Einsatz. Es soll deswegen nun erneut ausgeschrieben werden. Des Weiteren ist geplant, den Chatbot allen Kommunen und Landkreisen (max. 450 Websites) in einer einfachen Basisversion zur Verfügung zu stellen. Sophia verbessert die Auffindbarkeit von Verwaltungsleistungen im Verwaltungsportal Hessen (VWP). Sie gewährleistet eine nutzerfreundliche Reise durch das VWP. Nicht nur auf gezielte Fragen, sondern auch bei Umschreibungen von Verwaltungsleistungen findet Sophia die richtigen Antworten. Sophia zieht ihre Daten direkt aus dem Redaktionssystem Hessen-Finder. In diesem Redaktionssystem tragen u. a. auch die Kommunen ihre digitalen Verwaltungsleistungen und Online-Dienste ein. Die Pflege ist dezentral organisiert. Um die Pflege zu verbessern, bietet der AG allen Kommunen eine kostenlose Basisversion an. Zielgruppe 1: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Ziel 1: Die Attraktivität des VWP wird gesteigert Zielgruppe 2: Kommunen in Hessen Ziel 2: Einsatz von Sophia auf kommunalen Websites Sophia ist bereits seit Juni 2022 online und hat seitdem viel gelernt. Der derzeitige Betreiber stellt die bereits vorhandenen Trainingsinhalte zur Verfügung. Das Dateiformat ist CSV oder JSON. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Chatbot ab 01.06.2024 live in Betrieb gehen kann. Sophia ist bereits auf vier Websites im Einsatz. Mit dieser Ausschreibung wird der Radius vergrößert - Sophia wird, sofern von den Kommunen gewünscht, auf kommunalen Websites eingesetzt werden. Insgesamt sind das in Hessen rund 450 Websites. Zudem gibt es die HessenApp, auch dort soll Sophia angebunden werden. Basisversion: Sophia zieht ihre Daten direkt aus dem Redaktionssystem Hessen-Finder, welches dezentral gepflegt wird. Der AG bietet den Kommunen kostenlos eine Basisversion von Sophia an. Diese Basisversion ist eine gespiegelte Version der Sophia, die im VWP im Einsatz ist. Premiumversion: Wenn die Kommunen auf ihren Websites zudem kommunalspezifische Informationen, wie regionale Feste, in den Chatbot einpflegen wollen oder den Chatbot so konfigurieren möchten, dass vornehmlich die kommunalen Daten über den Chatbot kommuniziert werden, handelt es sich um eine Premiumversion. Diese Version zahlen die Kommunen eigenständig und direkt beim AN. Der Chatbot ist dazu fähig, künstliche Intelligenz sowie perspektivisch generative künstliche Intelligenz anzuwenden. Dies geschieht im Rahmen der EU-Verordnungen und der entsprechenden Vorgaben das Bundes und des Landes Hessen. Diese sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht verabschiedet bzw. beschlossen. Der AN informiert sich deswegen regelmäßig über den aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und stimmt sich mit dem AG ab. Der AN erhält den Auftrag für vier Jahre. In diesem Zeitraum des Auftrags ist der AN verpflichtet, den Chatbot entsprechend auf den dann aktuellen/neuesten technischen Stand zu bringen. Der Chatbot ist kooperativ, zielorientiert und gibt schnelle Antworten. Er ist turnbased, d. h. er gibt die richtige Antwort zum richtigen Zeitpunkt und fragt nach, um dem Nutzer eine konkretere Antwort geben zu können. Der Gesprächsfluss ist überschaubar und wird in einzelne Nachrichtenblöcke aufgeteilt, die mit zwei Sekunden Verzögerung eingeblendet werden (One-Breath-Regel). Der Chatbot ist freundlich, ehrlich, politisch korrekt und kennt unterschiedliche Formulierungen. Er redet in der Ich-Form, im Aktiv und in der Gegenwart. Der Chatbot kann zudem über Small-Talk-Themen sprechen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 26/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/03/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 600 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. • Art: Entwicklung, Betrieb und Pflege eines Chatbots • Umfang: Gleichzeitiger Betrieb eines Chatbots auf mindestens 5 Websites mit unterschiedlichen CMS im Behördenumfeld oder der freien Wirtschaft (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). Wird eine Angabe in der Tabelle des Referenzvordruckes, die die Art oder den Umfang der angegebenen Referenz betrifft, mit "Nein" angekreuzt, so erfüllt die angegebene Referenz nicht die notwendigen Vorgaben und wird bei der Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters nicht berücksichtigt. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 91adb805-1d78-44c5-ab13-f2f776e0fd77 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/02/2024 10:18:53 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 70753-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2024