AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kölner Str. 8
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Heike Plachetka
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/
Abschnitt II: Gegenstand
AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Orthopädie gemäß § 140a SGB V" mit Fachärzten für Orthopädie oder Unfallchirurgie, welche ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose haben, oder zukünftig erlangen, im Rahmen eines sogenannten "OpenHouse Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Fachärzten für Orthopädie mit einer gültigen Facharztzulassung, oder Fachärzten für Unfallchirurgie, welche ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose haben, der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Fachärzte für Orthopädie mit einer gültigen Facharztzulassung, oder Fachärzte für Unfallchirurgie, können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Orthopädie gemäß § 140a SGB V" mit Fachärzten für Orthopädie oder Unfallchirurgie, welche ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose haben, im Rahmen eines sogenannten "Open-House Modells" .Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern mit Praxissitz in Hessen der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Leistungserbringer können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Im Anschluss daran kann der Beitritt zum Vertrag jederzeit bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen erfolgen. Alle gültigen Verträge enden automatisch am 31.12.2026. Der späteste Zeitpunkt zum Vertragsbeitritt ist der 30.06.2026. Der Selektivvertrag hat das Ziel, die frühzeitige Diagnosestellung und Interventionsmöglichkeit nach Auftreten erster Symptome sowie bei gesicherter Diagnose die maximale Verringerung der Krankheitsaktivität und bestmögliche Prognose zur Lebensqualität bei Patienten mit Gonarthrose oder Hüftarthrose zu erwirken. Damit wird gewährleistet, dass operative Therapiemaßnahmen erst dann eingeleitet werden, wenn die Möglichkeiten der konservativen Behandlung vollständig ausgeschöpft wurden. Mit einer abgestimmten qualitätsgesicherten Versorgung, innerhalb derer der Orthopäde oder Chirurg in enger Zusammenarbeit die Behandlung der von einer Gonarthrose oder Hüftarthrose betroffenen Patienten mit dem Hausarzt koordiniert und die Umsetzung des Therapieplans wohnortnah begleitet, lässt sich sowohl die Lebensqualität der betroffenen Patienten deutlich erhöhen als auch der Ressourceneinsatz wirtschaftlich gestalten. Patienten mit Arthrose, die gut über ihr Krankheitsbild informiert sind, machen sich weniger Sorgen, ertragen vorhandene Beschwerden besser und entwickeln effektive Methoden, um mit der Krankheit umzugehen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" oder die Angaben unter Pkt. IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" bzw. Pkt. IV.2.7) "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV.2.2) bzw. Pkt. IV.2.7.) sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Teilnahmeerklärung in Bezug auf die Berechtigung zur vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen nach § 95 SGB V oder der Ermächtigung zur vertragsärztlichen
Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung nach § 95 Absatz 2 SGB V in einem MVZ und ihren Vertragssitz in Hessen haben
- Facharzt für Orthopädie mit einer gültigen Arztzulassung, (Arztgruppenschlüssel:10), oder
- Facharzt für Unfallchirurgie mit einer gültigen Zulassung(Arztgruppenschlüssel: 11)
- Teilnahme an einer spezifischen Vertragsschulung des BVOU (laufend, in der Zukunft oder in der Vergangenheit)
- Vollständiges ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."