Kennung des Verfahrens: 1154c5e7-6421-4c99-b3fe-6276e99920df
Interne Kennung: 23FEI68682
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam
erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit
einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf
die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf
der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Zusätzliche Informationen: Besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit
einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf
die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf
der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Wir weisen
darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576
unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt
worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168
Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.– soweit die Vergabeverstöße
aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf
der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur
Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen
in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU)
Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art.
5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1
bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise
erforderlich: Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren
vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich
verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Target Engineering Consults GmbH, Stadtkoppel 6, 21337 Lüneburg _______ Der Auftraggeber
behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom
Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen
Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter
den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance-
und Korruptionsprävention -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: keine
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/6e89039c-5999-4ea8-8fc8-f8d8c4de78bc/suitabilitycriteria Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch
das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG oder vorläufig
mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im
letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den
einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 Allgemeine Informationen)
zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls
dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärung über seine Mitgliedschaft
in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger
abzugeben. Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister
oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Erforderliche PQs: - Bauüberwachung: Bauüberwacher Bahn Oberbau und Konstruktiver
Ing.bau - Bauüberwachung: Fachbauüberwacher Oberbau - Bauüberwachung: Bauüberwacher
bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/6e89039c-5999-4ea8-8fc8-f8d8c4de78bc/suitabilitycriteria - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung,
dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt
und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur
Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der
Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß
§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der
Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung,
dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten
Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der
Deutschen Bahn AG oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen
erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise
zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach Allgemeine Informationen
5.1.6) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann,
falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärungen zur Einhaltung
gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.
B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123
f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und
auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage
war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich
etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich
Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB
Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt
nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer
Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-12+01:0013:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 Allgemeine Informationen, Bewerbungsbedingungen
Ziffer 17 und den Besonderen Vertragsbedingungen zwingend eine Präqualifikation der
Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist.
Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht. Erforderliche PQs: - Bauüberwachung: Bauüberwacher Bahn Oberbau
und Konstruktiver Ing.bau - Bauüberwachung: Fachbauüberwacher Oberbau - Bauüberwachung:
Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektr
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Zu der Vergütung (einschließlich der Nebenkosten) wird die Umsatzsteuer in der jeweils
gesetzlichen Höhe gezahlt, sofern sie in der Rechnung (Abschlags-, Teilschluss-, Schlussrechnung)
gesondert ausgewiesen ist. Von jeder einzelnen Zahlung (Abschlags-/Teilschluss-/ Schlusszahlung)
wird von der jeweiligen Nettorechnungssumme entsprechend Skonto abgezogen, wenn folgende
Zahlungsfristen eingehalten werden: Zahlung innerhalb von 21 Kalendertagen 3% Skonto
Die jeweilige Zahlungsfrist beginnt ab Zugang der entsprechenden prüffähigen Abschlags-,
Teilschluss- oder Schlussrechnung.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)