Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der
                                                               Eignungskriterien: 1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl
                                                               der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich
                                                               ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen]. 2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen
                                                               über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen
                                                               Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben
                                                               [Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens
                                                               folgende Angaben gemacht werden: — Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name
                                                               einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber),
                                                               — Auftragswert, — öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum (Liefer-
                                                               bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter Projektabschluss, — Beschreibung des
                                                               Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des Ausführenden
                                                               im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied
                                                               einer Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen
                                                               Personen. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen
                                                               der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen
                                                               technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt
                                                               hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts
                                                               sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen
                                                               Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können,
                                                               der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem
                                                               Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist
                                                               nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten
                                                               Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse
                                                               Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den geforderten
                                                               Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung
                                                               gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise
                                                               (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
                                                               (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise
                                                               in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. 3. Eigenerklärung,
                                                               aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit im
                                                               Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden. [Eigenerklärung
                                                               zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit] 4. Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist,
                                                               welche Umweltmanagementmaßnahmen im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich
                                                               angewendet werden. [Eigenerklärung über die Nachhaltigkeit] Mindestanforderungen:
                                                               Zu 1.: Gefordert sind je anzugebenden Jahr mindestens 40 festangestellt beschäftigte
                                                               Fachkräfte. Zu 2.: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
                                                               sind mindestens drei geeigneten Referenzen im pädagogischen Bereich aus den letzten
                                                               drei Jahren, die nach Art und Umfang jeweils den nachfolgend aufgeführten Anforderungen
                                                               entsprechen.