FSQ: Hydronumerisches Modell Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57478
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schellenberger, Victoria
E-Mail:
Telefon: +49 5112862151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
FSQ: Hydronumerisches Modell
Hamburg
Ziel der Leistung ist das Aufstellen eines hinsichtlich der Vorhabenwirkungen aussagekräftigen
hydronumerischen Modells für die Fehmarnsundquerung. Grundlage der Arbeiten ist das im
Zuge der Vorplanung bereits erstellte Modell, welches auf seine Aktualität und
Weiterverwendbarkeit zu prüfen ist (Plausibilisierung des Modells).
CEF
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
FSQ: Hydronumerisches Modell
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Damm 145
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist
nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg
Ziel der Leistung ist das Aufstellen eines hinsichtlich der Vorhabenwirkungen aussagekräftigen
hydronumerischen Modells für die Fehmarnsundquerung. Grundlage der Arbeiten ist das im
Zuge der Vorplanung bereits erstellte Modell, welches auf seine Aktualität und
Weiterverwendbarkeit zu prüfen ist (Plausibilisierung des Modells).
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Damm 145
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20047
Land: Deutschland
NT3: Im Zuge der Projektbearbeitung zeigte sich die Notwendigkeit zur automatisierten Probennahme von Wasserproben
während Sturmereignissen zur Bestimmung der Trübung im Untersuchungsgebiet.
Weiterhin besteht die Notwendigkeit während der Bauphase der Tunneltrasse die Qualität des Wassers im Bereich des
ausgehobenen Tunnelgrabens zu beurteilen. Dies beinhaltet hauptsächlich die Auswertung von Daten zur Ermittlung kritischer
Situationen mit geringem Sauerstoffgehalt. Sollten sich aus der Analyse Zeiträume mit relevant geringen Sauerstoffgehalten
(kritische Situationen) ergeben, so werden diese Zeiträume in einem 2. Schritt im bestehenden numerischen Modell untersucht.
Neben den bereits beauftragten Untersuchungen wurde die Bestimmung der Trübung während Sturmereignissen imUntersuchungsgebiet erforderlich. Hierzu sind Felduntersuchungen und Auswertearbeiten mittels Gestellung und Betrieb einesautomatischen Wasserprobennehmers mit begleitender Trübungsmessung für Sturmereignisse nötig. Hinzu kommt die Analysevon Daten zur Ermittlung kritischer Situationen mit geringem Sauerstoffgehalt im Tunnelgraben. Optional kann die Modellierungder kritischen Situationen mit geringem Sauerstoffgehalt während der Bauphase mit dem bestehenden hydronumerischen Modellerforderlich werden.Die zusätzlichen Messungen werden zeitgleich zu den bereits beauftragten Leistungen des Hauptvertrages durchgeführt. Dadurchergeben sich nutzbare Synergieeffekte, die bei einem Wechsel des AN verlorengehen würden. Ein Wechsel des AN ist auswirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten und würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedenerLeistungen führen (z.B