Beschreibung: Die Hugenottenhalle und Bibliothek der Stadt Neu-Isenburg, die im Jahr 1976 errichtet
wurden, sind trotz der Verwendung hochwertiger Baumaterialien, trotz laufender Pflege
und Instandsetzung, in baulicher, technischer und funktionaler Hinsicht in die Jahre
gekommen. Auch im Bereich der umgebenden und angrenzenden öffentlichen Freiflächen,
wie dem Rosenauplatz im Übergang zum Isenburg-Zentrum und dem Vorplatz der Hugenottenhalle
zur Frankfurter Straße besteht Erneuerungsbedarf. Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Neu-Isenburg hat daher im Jahr 2020 den Beschluss gefasst, den gesamten
Gebäudekomplex zu sanieren und funktional wie gestalterisch zu optimieren. Ziel ist,
die Hugenottenhalle gemeinsam mit der Stadtbibliothek und der zu integrierenden Volkhochschule
im Rahmen einer baulichen Sanierung und Erweiterung, begleitet von diversen organisatorischen
und funktionalen Maßnahmen, zu einem Kultur- und Bildungszentrum im Sinne eines 'Dritten
Ortes' zu entwickeln. Im Ergebnis soll das Gebäudeensemble in zentraler Innenstadtlage
sowohl für die Bürger*innen der Stadt Neu-Isenburg als kulturelles "Foyer und Wohnzimmer"
der Stadt als auch als Kultur- und Begegnungsort in der Metropolregion Rhein-Main
Anziehungskraft entfalten und zu einem Imagegeber für die Stadt werden. Hierzu ist
das zu modernisieren Bestandsgebäude im Zusammenwirken mit seiner Erweiterung funktional
und architektonisch anspruchsvoll sowie nachhaltig weiterzuentwickeln und ansprechend
in das ebenfalls aufzuwertende städtebauliche Umfeld zu integrieren. Dabei ist die
heutige Fläche von 10.440 m² BGF um ca. 4.110 m² BGF auf 14.550 m² BGF zu erweitern.
Basierend auf einer vorliegenden Machbarkeitsstudie werden hierfür Gesamtkosten in
Höhe von 42.000,000 Euro (brutto) angenommen. Zulassungskriterien (Mindestanforderungen):
- Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gem. § 46 (2) VgV - Eigenerklärung,
dass keine Ausschlussgründe gem. § 123+124 GWB vorliegen. bzw. Darlegung geeigneter
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation/en
durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen - Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung
bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen od. Kreditversicherer
mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
und mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen müssen jeweils 2-mal jährlich
zur Verfügung stehen. - Alternativ ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
ohne Vorbehalte und nicht älter als 6 Monate, den geforderten Versicherungsschutz
im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorzulegen. Sofern der Versicherungsschutz
nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen wird, muss
er für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nach-gewiesen werden. - Erklärung zur Teilnahme
am Wettbewerb mit der Angabe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform
im Bewerberbogen gem. § 126b BGB. - Referenzprojekte (Angabe im Bewerberbogen): Nachweis
von zwei realisierten Referenzprojekten im Bereich Architektur und einem Referenzprojekt
im Bereich Landschaftsarchitektur. Die Referenzen sind anhand von exemplarischen Fotos
/ Perspektivzeichnungen Planunterlagen sowie ausgefüllten Projektdatenbögen darzustellen.
Hierzu sind 4 Dateien mit Bildern und Plänen der genannten Referenzen gemäß der zur
Verfügung stehenden Vorlagen an das Büro Freischlad + Holz zu übersenden. Pro Bilddatei
soll max. 1 Projekt dargestellt werden. Die Bilddateien sind im jpeg-Format zu übergeben.
Bilder, die mehr als 500 KB Speicherplatz benötigen, werden nicht akzeptiert. Referenzen
Architektur: - Zwei Referenzprojekte, Einstufung min. Honorarzone III (n. § 35 HOAI),
welche durch zwei realisierte Projekte, im Bereich Kulturbauten nach Musterbauordnung
(Stand 2019), davon mindestens eines als Sanierung nachgewiesen werden können. - Die
Projekte dürfen am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs nicht älter als 10 Jahre
sein (Stichtag der abgeschlossenen Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI 31.12.2013). Ein
realisiertes Objekt im Bereich Kulturbauten muss mindestens ein Bauvolumen von 8 Mio.
EUR (Brutto n. DIN 276 KG 300 - 400) aufweisen. - Die Darstellung der Referenzprojekte
soll enthalten: Auftraggeber, Art und Titel des Projektes, Ort, Angabe der Projektgröße
in qm NF / BGF, Gesamtbaukosten EUR (Brutto n. DIN 276 KG 300 - 400), beauftragter
Leistungsumfang (LPH 2 - 8), Realisierungszeitraum (Tag / Monat / Jahr), Kurzbeschreibung
des Projektes. Referenz Landschaftsarchitektur: - Ein Referenzprojekt: Das landschaftsarchitektonische
Konzept darf am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs nicht älter als 10 Jahre sein
(Stichtag der abgeschlossenen Leistungsphase 3 31.12.2013). Das Referenzprojekt muss
eine Größenordnung von ca. 0,50 ha aufweisen. Der Schwerpunkt sollte im Bereich der
Gestaltung eines öffentlichen Freiraums liegen. - Die Darstellung des Referenzprojektes
soll enthalten: Auftraggeber, Art und Titel des Projektes, Ort, Angabe der Projektgröße
in ha, Bearbeitungszeitraum (Tag / Monat / Jahr), Kurzbeschreibung des Projektes.
Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht
eingegangen sind, ausgeschlossen.