Beschreibung: a) Erklärung des Bewerbers für Leistungen der Brandschutzplanung gemäß § 46 Abs. 3,
Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen
vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen
ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung
des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann. Für den Fall dass der Bewerber mehr
als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche
Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt
keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl
zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber
hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen. In der Referenzliste
sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Projektbezeichnung und Ort, - Auftraggeber
mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, - Art des Auftraggebers, - Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen, - Art der Maßnahme, - Nutzungsart, - Brutto-Baukosten
gem. DIN 276, - Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden. b) Erklärung
des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der
Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für
die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8. Gefordert sind
Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter: Name, berufliche Qualifikation
(Ingenieur oder Landschaftsarchitekt mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind
mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen: Objektbezeichnung, Projektlaufzeit
bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer
des Ansprechpartners. Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften
von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge
werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt.
Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate
vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen
für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil
nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile
innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt,
Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben,
sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für
diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes eine "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue
und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz
(HVTG) vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327)" abzugeben.