Beschreibung: Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV/ Mindestens drei geeigneten Referenzen ) aus
den letzten acht (8) Jahren ), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten
Anforderungen entsprechen. 1.Eine Referenz aus dem Aufgabenbereich Fachliche Anwendungsbetreuung,
die folgende Anforderungen erfüllt:a.Die Dauer des Referenzprojekts muss mindestens
1 Jahr betragen und innerhalb des Projekts müssen mindestens 220 Projekteinsatztage
(1 Projekteinsatztag = 8 Arbeitsstunden) geleistet worden sein. b.Es muss ein Gesamtprojekt
mit einer Brutto-Auftragssumme > 1,0 Mio. € geleistet worden sein. c.Das Projekt muss
mehr als 10 Projektbeteiligte (fachlich Beteiligte) umfasst haben. d.Das Projekt muss
dem Bereich Softwareentwicklung zuzuordnen sein. 2.Eine Referenz aus dem Aufgabenbereich
Technische Anwendungsbetreuung, die folgende Anforderungen erfüllt: a.Die Dauer des
Referenzprojekts muss mindstens 1 Jahr betragen und innerhalb des Projekts müssen
mindestens 220 Projekteinsatztage geleistet worden sein. b.Es muss bei einem Gesamtprojekt
mit einer Brutto-Auftragssumme > 3,0 Mio. € die Qualitätssicherung durchgeführt worden
sein. c.Das Projekt muss mehr als 10 Projektbeteiligte (fachlich Beteiligte) umfasst
haben. d.Das Projekt muss dem Bereich Softwareentwicklung zuzuordnen sein. 3.Eine
Referenz aus dem Aufgabenbereich Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung, die folgende
Anforderungen erfüllt: a.Die Dauer des Referenzprojekts muss mindstens 1 Jahr betragen
und innerhalb des Projekts müssen mindestens 220 Projekteinsatztage geleistet worden
sein. b. Es muss bei einem Gesamtprojekt mit einer Brutto-Auftragssumme > 0,5 Mio.
€ die Qualitätssicherung durchgeführt worden sein. c.Das Projekt muss mehr als 10
Projektbeteiligte (fachlich Beteiligte) umfasst haben. d.Das Projekt muss dem Bereich
Softwareentwicklung zuzuordnen sein. In den Referenzprojekten Nr. 1 bis Nr. 3 müssen
jeweils alle Anorderungen erfüllt worden sein. Wird eine Angabe imit "Nein" angekreuzt,
so erfüllt die angegebene Referenz nicht die notwendigen Vorgaben und wird bei der
Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters nicht berücksichtigt.
(Näheres ist in der Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform beschrieben.) Angabe
der technischen Fachkräfte, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Leiter Anwendungsentwicklung; a.Berufserfahrung
des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 7 Jahre (1 Jahr = 220 Projekteinsatztage;
1 Projekteinsatztag = 8 Arbeitsstunden) in den nachfolgenden Bereichen: Fachliche
Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung
b.Im Rahmen der nachgewiesenen Berufserfahrung muss der Mitarbeiter mindestens 4 Jahre
in der Position eines Projektleiters eingesetzt worden sein. c. Nachweis von einem
Referenzprojekt mit vergleichbaren Tätigkeiten aus den Bereichen Fachliche Anwendungsbetreuung,
Technische Anwendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung, das
von dem vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurde d.Der Mitarbeiter ist deutschsprachig
(Sprachniveau C1 oder gleichwertig). e.Der Mitarbeiter weist eine Projektmanagementzertifizierung
vor (z.B. nach PMI, GPM oder Prince 2. Anderweitige Zertifizierungen sind unter Nachweis
der Zertifizierungsinhalte mit entsprechender Akkreditierung möglich. Stellvertreter
des Leiters Anwendungsentwicklung ; Für die Funktion Stellvertreter des Leiters Anwendungsentwicklung;
a.Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 5 Jahre in den nachfolgenden
Bereichen: Fachliche Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben
Anwendungsentwicklung b.Nachweis von einem Referenzprojekt mit vergleichbaren Tätigkeiten
aus den Bereichen Fachliche Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung und
Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung, das von dem vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet
wurde, und die Anforderungen an das Referenzprojekt erfüllt. c.Der Mitarbeiter ist
deutschsprachig (Sprachniveau C1 oder gleichwertig). d.Der Mitarbeiter weist eine
Projektmanagementzertifizierung vor (z.B. nach PMI, GPM oder Prince 2. Anderweitige
Zertifizierungen sind unter Nachweis der Zertifizierungsinhalte mit entsprechender
Akkreditierung möglich. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen).Leiter
eines Teilteams in der Anwendungsentwicklung a.Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters
insgesamt > 3 Jahre (1 Jahr = 220 Projekteinsatztage; 1 Projekteinsatztag = 8 Arbeitsstunden)
in den nachfolgenden Bereichen: Fachliche Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung
und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung b.Nachweis von einem Referenzprojekt
mit Tätigkeiten aus den Bereichen Fachliche Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung
und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung, das von dem vorgesehenen Mitarbeiter
bearbeitet wurde, und die Anforderungen an das Referenzprojekt erfüllt. c.Der Mitarbeiter
ist deutschsprachig (Sprachniveau C1 oder gleichwertig).Mitarbeiter Anwendungsentwicklung
a.Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 1 Jahr (1 Jahr = 220 Projekteinsatztage;
1 Projekteinsatztag = 8 Arbeitsstunden) in den nach-folgenden Bereichen: Fachliche
Anwendungsbetreuung, Technische An-wendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung
b.Nachweis von einem Referenzprojekt mit Tätigkeiten aus den Bereichen Fachliche Anwendungsbetreuung,
Technische Anwendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung, das
von dem vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurde, und die n Anforderungen an das
Referenzprojekt erfüllt. c.Der Mitarbeiter ist deutschsprachig (Sprachniveau C1 oder
gleichwertig). Angabe der Beschäftigtenzahl i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Eigenerklärung
aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die
Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Datei "Erklärung_Beschätigtenzahlen