Beschreibung: 1. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der sozialen Teilhabe und der beruflichen
Integrationschancen von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb) in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in der ein oder mehrere Erwachsene nicht
erwerbstätig sind. Ziel ist es, die Verstetigung des Leistungsbezuges zu durchbrechen
und Perspektiven für Eltern und Kinder zu entwickeln, die für Eltern und Kindern zu
beruflichen Aussichten und Möglichkeiten der Existenzsicherung führen. Durch die individuelle
berufliche und soziale Förderung der Teilnehmenden, die in einer Bedarfsgemeinschaft
mit Kindern leben, sollen die erwachsenen Mitglieder der Bedarfs-gemeinschaft aktiviert
werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und bei der Alltagsorganisation,
Behördengängen etc. unterstützt und bestenfalls eine Arbeitsintegration herbeigeführt
werden. Die teilnehmenden Erziehenden der Bedarfsgemeinschaften sollen sich ihrer
Vorbildfunktion und Bedeutung ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe für sich selbst
und ihre Kinder bewusst werden. Die Teilnehmenden und deren Kinder sollen dauerhaft
für Integrationsbemühungen und -aktivitäten gestärkt werden. 2. Zielgruppen, Für die
beiden Zielgruppen mit einer Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II und nach dem AQB werden
die gleichen Leistungen "Beratung der Bedarfsgemeinschaft", "Workshops" und "Offener
Treff" erbracht. 2.1. Zielgruppe der Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II. Die Maßnahme
richtet sich an langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer
Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Hierzu gehören auch langzeitarbeitslose nicht
erwerbstätige Alleinerziehende mit Kindern. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine
Arbeitsmarktferne aus. Es bestehen oft gesundheitliche, sprachliche und häusliche
Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist beispielsweise aufgrund
fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren
und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen
Schritten zur Verbesserung der Situation. Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten
ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können.
2.2. Zielgruppe der Förderung durch das AQB Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern ohne geregelte
Kinderbetreuung leben und die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 SGB II nicht erfüllen.
Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus und es bestehen oft
gesundheitliche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den
eigenen Ressourcen ist bspw. aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen.
Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung
zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation.Teilnehmende
mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie
an den Workshops teilnehmen können. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Dauer der Maßnahme/Option.
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.04.2024 und endet
am 31.03.2025. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres
Jahr vom 01.04.2025 - 31.03.2026. Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes
der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht
nur diesem zu. 3.2 Anzahl der Teilnehmenden, Coachingstunden, Workshops und Offene
Treffs, Kinderbeaufsichtigung. Während der Maßnahmelaufzeit sind insgesamt: 9360 Coachingstunden
für das Coaching von Bedarfsgemeinschaften, finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und
AQB-Mitteln, anzubieten. Es werden durchschnittlich 60 Teilnehmende die Maßnahme durchlaufen
(davon 50 Teilnehmende, bis zu 7800 Stunden, finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und
10 Teilnehmende, bis zu 1560 Stunden aus AQB-Mitteln). für die Nachbetreuung nach
erfolgreicher Vermittlung sind, finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und AQB-Mitteln,
520 Beratungsstunden anzubieten. Es werden durchschnittlich 10 Teilnehmende die Maßnahme
durchlaufen (davon 8 Teilnehmende finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 2 Teilnehmende
aus AQB-Mitteln). es sind 6 Workshops pro Woche anzubieten, das sind 312 Workshops
pro Jahr (davon 208 Workshops finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 104 Workshops
aus AQB-Mitteln) es ist ein Offener Treff pro Woche anzubieten, das sind 52 Offene
Treffs pro Jahr finanziert aus AQB-Mitteln. es sind 2016 Stunden für die Beaufsichtigung
der Kinder der Teilnehmenden der Bedarfsgemeinschaften anzubieten, finanziert aus
AQB-Mitteln. Die individuelle Zuweisung erfolgt an eine/n eLb aus der Bedarfsgemeinschaft
und beträgt 12 Monate. In der Zuweisung muss die Förderung nach der Finanzierung aus
$ 16f Abs. 2 SGB II oder AQB angegeben werden.