2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu 2 / 5 optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu 4 / 5 optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
283 - LÄ 473 -Für die geänderte Planung zum PFA 3 (PFA 3 Ost) muss für die Autoreisezuganlag und die IH Rampe ein neuer Standort gefunden werden. Zum Erreichen der Plangenehmigungen an diesen Standorten sind aufgrund schwieriger Verhältnise Sonderfälle zu prüfen. Auf Grund von Einwenden der LHM müssen ergänzende Untersuchungen und Abstimmungen erfolgen. Hierzu gehören u.a. Schallmessung/ Messbericht Bestand am Ostbahnhof, IH Rampe Regelfall- und Sonderfallprüfung nach der TA Lärm.
Ein Wechseln des AN ist nicht sinnvoll, da die notwendigen Berechnungen Teil der Antragsunterlagen zum PFA 3 Ost sind oder stehen in Abhängigkeit zueinander. Zwei Gutachter für ein Planrechtsverfahren in einem Gewerk führt zu unverhältnismäßigen Mehrkosten. Eine Schnittstelle ist nicht möglich, da die benötigten Leistungen Teil der Antragsunterlagen (Gutachten) zum PFA 3 Ost sind. Verschiedene Gutachter können zu unterschiedlichen Abwägungssystematiken kommen. Ein Unterschied in der Abwägung innerhalb eines Gutachtens bzw. Gutachtenspaket ist nicht sachgerecht und kann zu einer Ungleichbehandlung für die Betroffenen führen.