Deutschland - Aufschlussbohrungen - ABS/NBS Fulda - Gerstungen; Bohrerkundung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: ABS/NBS Fulda - Gerstungen; Bohrerkundung
Beschreibung: Los Nord: 61 Bohrungen mit ca. 3.500 Bohrmetern bis zu 150 m Tiefe, davon 5 Schrägbohrungen;
Ausbau von 24 Grundwassermessstellen; ca. 20 schwere Rammsondierungen; Feldversuche;
boden- und felsmechanische Laborversuche und chemische Analytik; Bohrlochfreimessung;
oberflächennahe seismische Untersuchungen auf ca. 10,5 km Länge Unterlos Nord: voraussichtlich
45 Bohrungen mit vsl. 3.000 Bohrmetern, davon vsl. 3 Schrägbohrungen; Ausbau von vsl.
18 Grundwassermessstellen; vsl. 20 schwere Rammsondierungen; Feldversuche; boden-
und felsmechanische Laborversuche und chemische Analytik; ggf. Bohrlochfreimessung;
Los Süd: 65 Bohrungen mit ca. 5.700 Bohrmetern bis zu 240 m Tiefe, davon 11 Schrägbohrungen;
Ausbau von 26 Grundwassermessstellen; ca. 10 schwere Rammsondierungen; Feldversuche;
boden- und felsmechanische Laborversuche und chemische Analytik; oberflächennahe seismische
Untersuchungen auf ca. 10 km Länge Unterlos Süd: voraussichtlich 35 Bohrungen mit
vsl. 3.200 Bohrmetern, davon vsl. 8 Schrägbohrungen; Ausbau von vsl. 18 Grundwassermessstellen;
vsl. 10 schwere Rammsondierungen; Feldversuche; boden- und felsmechanische Laborversuche
und chemische Analytik; ggf. Bohrlochfreimessung; Los Bestandsstrecken: 7 Bohrungen
mit ca. 80 Bohrmetern, ca. 55 Schürfe und ca. 12 schwere Rammsondierungen im Gleisbereich;
Feldversuche; boden- und felsmechanische Laborversuche und chemische Analytik; Bohrlochfreimessung
Kennung des Verfahrens: f5c69619-5c16-4856-a550-60c1462b5335
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere
Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer
sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den
vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften
gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s)
Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern
auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro
eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind
so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.
zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor,
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit
vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe
eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der
1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl
für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch
für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß
vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 2022818924 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 0EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Terrasond Gesellschaft für - Baugrunduntersuchungen mit
Datum der Auswahl des Gewinners: 2022-07-12+01:00
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-29+01:00
7. Änderung
Abschnittskennung: 527766-2022
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen
werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: 21FEI55923_92315192_NT01: Vorhaltekosten aufgrund verzögerten Baubeginns infolge ausstehender
Genehmigungen
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Bei Einreichung der Genehmigungsanträge wurde davon ausgegangen, dass wie im Voraus
abgestimmt die Untere Wasserbehörde für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigungen
zuständig sein wird. Aufgrund der im Bereich von Bad Hersfeld vorkommenden Salzwässer,
die im Verantwortungsbereich der Oberen Wasserbehörde liegen, wurde durch das HMUKLV
erneut über die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge entschieden.
Demnach ist nun die Obere Wasserbehörde zuständig, die gegenwärtig noch mit der Bearbeitung
der Genehmigungen befasst ist. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war nicht damit
zu rechnen, dass abermals die Zuständigkeit geklärt werden müsste und es in der Folge
zu deutlichen Verzögerungen kommen würde.