Beschreibung: Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich
anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist,
sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — ggf. Abgabe einer Erklärung
der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; — ggf. Angaben zum Einsatz
von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; (freiwillige) Angabe, wer
für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist; — Eigenerklärung über
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; — Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB; — Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen
nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22
der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023. Hinweise: Es wird auf die
Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen
Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den
Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter
die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie
den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren
Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend,
als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand
des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen
Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. §
48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt,
alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen
Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während
des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend
nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils
nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV); — Nachweis (nicht älter als 6 Monate)
über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz
4 VgV; — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls
die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom
Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Auszug aus einem einschlägigen
Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in
Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde
des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen
der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 48 Abs. 4 VgV; — Bescheinigung der
zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters
über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB, § 48 Abs. 5 VgV; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben in
der Präqualifizierung; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die
vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden;
— Benennung noch nicht im Angebot konkret angegebener Unterauftragnehmer; — Vorlage
der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.