Beschreibung: Referenzen: Angabe von erbrachten Beförderungsleistungen von Personen, die körperli-
che, geistige und / oder seelische Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen aufweisen,
insbesondere die Beförderung von Schülern zu Förderschulen (vgl. Definition Schulformen
des Hessischen Kultusministeriums) gem. Verordnung über die Befreiung bestimmter Be-
förderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes („Freistellungs-
verordnung (FrStllgV)“) oder im Bereich der Beförderung von körperlich, geistig oder
see- lisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die
der Betreu- ung dieser Personenkreise dienen, vgl. § 1 Abs. 4 lit. d) und g) FrStllgV.
Verkehrsdienstleistungen im Bereich des ÖPNV gem. § 42 PBefG (Linienverkehr, Bedarfs-
orientierter Verkehr) und / oder Verkehre gem. § 42a PBefG, § 43 Nr. 1, 3, 4 PBefG,
§ 44 PBefG, § 47 PBefG (Ausnahme: Abs. 3 Nr. 4, 5), §§ 48 – 50 PBefG werden nicht
anerkannt. Die jeweilige Referenzleistung muss sich auf den Zeitraum „seit Gründung
des Unterneh- mens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen
Kalenderjahre 2021, 2022, 2023“ in Bezug zur Angebotsabgabe beziehen. Die benannte
Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Es ist mindestens
eine erbrachte Dienstleistung anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen
geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens
in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen
nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten
jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar
hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von selbst erbrachten Verkehrsleistungen
(auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer
zulässig. (Detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Anlage
„Referenzen“, der Vordruck ist zu verwenden) Getrennt nach Losen: Angabe zu den einkalkulierten
Fahrzeugen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Anlage
Fahrzeuge in den Vergabeunterlagen, der jeweilige Vordruck ist zu verwenden). Geforderte
Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt,
wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen
entsprechen.