Beschaffung eines Veröffentlichungskontingents für Stellenangebote auf der Online-Plattform „stepstone.de“ Referenznummer der Bekanntmachung: 1299-2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Veröffentlichungskontingents für Stellenangebote auf der Online-Plattform „stepstone.de“
Die Beschaffung eines Veröffentlichungskontingents für Stellenangebote auf der Online-Plattform „stepstone.de“ zwecks Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Durchführung des Bewerbungsmanagements..
Stellenausschreibungen sollen mit größtmöglicher Reichweite veröffentlicht werden, um schnell und effektiv den Bewerbungsprozess durchzuführen und erfolgreich abzuschließen. Eine effiziente Unterstützung und Sichtbarkeit des Arbeitgebers sowie Reichweite des Jobportals sind hierfür unabdingbar.
Vorgesehen ist ein Vertragsabschluss für 1 Jahr mit der Option einer dreimaligen Verlängerung, jeweils um 1 Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Faktor des Marktanteils und der Erreichbarkeit potentieller Bewerber ist in Bezug auf Stellenportale von zentraler Bedeutung. Ziel der Veröffentlichung einer Stellenanzeige über ein Stellenportal ist es, möglichst viele potentielle Bewerber anzusprechen, um eine größtmögliche Anzahl an Bewerbungen für die Bewerberauswahl zu erhalten. Diese Voraussetzung ist bei dem Anbieter Stepstone gegeben, denn dieser ermöglicht mit seiner Reichweite die Ansprache möglichst vieler potentieller Bewerber. Nach durchgeführter Marktrecherche ist der Auftraggeber zu dem Ergebnis gekommen, dass in Bezug auf Funktionalität und Effizienz des Bewerbungsprozesses sowie Reichweite der Stellenangebote und Resonanz ausschließlich der Anbieter Stepstone verbleibt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter Abschnitt V.2.1) genannte Datum stellt lediglich das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung dar. Die Angabe eines anderen Datums unter Abschnitt V.2.1) ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Zuschlagsentscheidung, die Zuschlagserteilung und der Vertragsschluss erfolgen voraussichtlich nicht vor dem 01.02.2024.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6151126347 /+49 6151120
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 135 Abs. 1 und Abs. 3 GWB hin:
§ 135 Abs. 1 GWB lautet:
„Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber,
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
§ 135 Abs. 3 GWB lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6151126347 /+49 6151120
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de