Deutschland - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2023, 2. Tranche

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2023, 2. Tranche
Beschreibung: Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Geschäftsanbahnungen sind Veranstaltungen zu einem bestimmten Zielland und einer bestimmten Branche (z.B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung erhalten interessierte lokale Unternehmen, Verwaltungen, Verbände und Institutionen konkrete Informationen über die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche in Deutschland. Den deutschen Unternehmen bietet sich vor allem die Möglichkeit, dem ausländischen Fachpublikum in einer kurzen, auf das Wesentliche konzentrierten Präsentation, ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder vorzustellen. Die Präsentationsveranstaltung soll Raum für Kontaktgespräche zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmenden bieten sowie weitere ansprechende Elemente umfassen. Zentrales Element der Geschäftsanbahnung sind die individuell vorbereiteten Kontaktgespräche der deutschen Unternehmen für eine gezielte Geschäftsanbahnung zu potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes. Vor der Veranstaltung werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Kennung des Verfahrens: 82f48841-3dee-4d67-97df-195502b632a5
Vorherige Bekanntmachung: 00137205-2023
Interne Kennung: 414-12.1-2023/2 GAB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GAB_NrLos_NameFirma.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Estland
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller von Leichtbaumaterialien zur Verwendung im Maschinen- und Anlagenbau Zielland: Estland Branche: Maschinen- und Anlagenbau / Leichtbau Möglicher Veranstaltungsort: Tallin, Tartu, Narva , Kohtla-Järve Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Finnland
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller des Maschinen- und Anlagenbaus für die Batterieindustrie / Batterie-Recycling Zielland: Finnland Branche: Maschinen- und Anlagenbau, Recycling Möglicher Veranstaltungsort: Helsinki Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Schweden, Norwegen
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller aus dem Bereich Eisenbahnbau/Bahntechnik/Schienenverkehr Zielland: Schweden, Norwegen Branche: Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr Möglicher Veranstaltungsort: Stockholm und Oslo Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 20
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Schweden
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller von Baustoffen für nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen mit Fokus auf Holzbau Zielland: Schweden Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk/ Baustoffe / Holz Möglicher Veranstaltungsort: Stockholm und Skellefteå Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Vereinigtes Königreich
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft, insbesondere Medizintechnik, Diagnostik, Krankenhauseinrichtung Zielland: Vereinigtes Königreich Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft) Möglicher Veranstaltungsort: London Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Loa 5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Bulgarien
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller von Produkten aus dem Bereich Wasserwirtschaft Zielland: Bulgarien Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Sofia und/oder Plovdiv Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 6
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 60
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0007
Titel: Kroatien
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung Zielland: Kroatien Branche: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Möglicher Veranstaltungsort: Zagreb Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 7
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0008
Titel: Indonesien
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen der Zulieferindustrie für Schifffahrt und Schiffbau mit Schwerpunkt auf Technologien für Klima- und Umweltschutz sowie maritime Digitalisierung Zielland: Indonesien Branche: Schiffbau / Maritime Wirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: Surabaya, Jakarta Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 8
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0009
Titel: Philippinen
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter im Bereich nachhaltige Mobilität zu Land und Wasser, insbesondere E-Mobilität zu Land und Wasser, Schienennetz- und Buslösungen, Automatisierungsansätze in Logistik, Effizienzsteigerung in Häfen bis hin zu Smart City Planungskonzepten Zielland: Philippinen Branche: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV Lösungen / Logistik (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: National Capital Region, Metro Manila Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 9
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0010
Titel: Taiwan
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus dem Bereich Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen, insbesondere Katastrophenrisikomanagement Zielland: Taiwan Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen (Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen) Möglicher Veranstaltungsort: Taipeh Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0011
Titel: Taiwan
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller aus dem Bereich der Freizeitwirtschaft, insbesondere Sportartikel sowie Fitness- und Freizeitgeräte Zielland: Taiwan Branche: Sonstige Konsumgüter / Freizeitwirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: Taipeh Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 11
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0012
Titel: Brasilien
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für Anbieter von Green und Smart Mining-Lösungen sowie für den Rückbau der Rückhaltebecken in Bergbaugebieten Zielland: Brasilien Branche: Bergbau / Rohstoffe Möglicher Veranstaltungsort: Belo Horizonte / Bundesstaat Minas Gerais Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 12
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualitätskriterium Name: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0013
Titel: Chile
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung Zielland: Chile Branche: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Möglicher Veranstaltungsort: Santiago de Chile und Umgebung Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 13
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0014
Titel: Costa Rica, Panama
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter von Technologielösungen und Dienstleistungen zu Wassergewinnung, Transportlogistik und -infrastruktur, Digitalisierung, Wasser- und Abwassermanagement, dezentrale Aufbereitungs- und Reinigungslösungen, Effizienzanalyse, Wasseranalytik Zielland: Costa Rica, Panama Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: San José und Panama-Stadt Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 14
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0015
Titel: Kolumbien
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus den Bereichen nachhaltige Mobilität, Logistik, öffentliche und private Verkehrslösungen, E-Mobilitätslösungen, Verkehrsleit- und Parkmanagementsysteme, Hybridfahrzeuge, innovative Carsharing-Modelle Zielland: Kolumbien Branche: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV-Lösungen / Logistik (Exportinitiative Umwelttechnologien) Möglicher Veranstaltungsort: Bogotá, Medellín Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 15
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0016
Titel: USA
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen der Zulieferindustrie im Bereich Luftfahrt mit Schwerpunkt auf Technologien zur „klimaneutralen Luftfahrt“ Zielland: USA Branche: Luftfahrtindustrie Möglicher Veranstaltungsort: Washington State, Alabama Möglicher Termin: 1. Quartal 2024 im Kontext PNAA-Konferenz in Seattle Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 16
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
5.1 Los: LOT-0017
Titel: Südafrika
Beschreibung: Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus dem Bereich Musikwirtschaft Zielland: Südafrika Branche: Kreativwirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: Kapstadt, Johannesburg Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: Los 17
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12MONTH
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70
Beschreibung: Qualität des Umsetzungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registrierungsnummer: 991-01692-22
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: http://bafa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ece8c4a1-df5a-41ea-bf7f-717f0a957ddc- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-18+01:0011:19:35+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00040242-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 14/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-19Z

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