Deutschland - Softwarepaket und Informationssysteme - UiPath Lizenzen für die DB Systel GmbH
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: UiPath Lizenzen für die DB Systel GmbH
Beschreibung: Die DB Systel GmbH als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns
betreibt in seinem Portfolio Softwarelösungen im Bereich Robotics Process Automation
(RPA) und versorgt aufbauend darauf weitere Konzerngesellschaften als Kunden des Auftraggebers
mit Leistungen/Services dieser Art. Bestandteil dieses Portfolios sind Komponenten
des Softwareproduktes „UiPath“. Der Auftraggeber beabsichtigt diese Softwareprodukte
weiterhin in seinem Portfolio zu führen, um auch weiterhin seine Kunden mit den notwendigen
Leistungen/Services versorgen zu können.
Kennung des Verfahrens: c89708aa-48a1-4913-94cb-6027ea771fc4
Interne Kennung: 23FEA69762
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0.01EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell
eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU
–Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder
methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline
[gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. 2) Soweit der
Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot
abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde
verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber,
die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer
Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag
verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens
nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen,
die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich
vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen
zu verlangen. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen,
ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage
von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern. Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis
nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich
vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer
zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine
erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung
der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige
mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur
Vertraulichkeit zu verpflichten. 4) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576
zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen
in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden. 5) Der Auftraggeber behält sich vor, strukturierte Angebotsverhandlungen (virtuelle
Verhandlungsverfahren) durchzuführen. Die Vergabestelle wird dem Bieterkreis hierzu
rechtzeitig nähere Informationen zur Verfügung stellen. 6) Angaben zu Schätz- und
Höchstmengen: Die Angabe der Schätz- und Höchstmengen für diesen Auftrag können der
Ziffer 1.3 der Bewerbungsbedingungen (Teil der Vergabeunterlagen) entnommen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: UiPath Lizenzen für die DB Systel GmbH
Beschreibung: Die DB Systel GmbH als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns
betreibt in seinem Portfolio Softwarelösungen im Bereich Robotics Process Automation
(RPA) und versorgt aufbauend darauf weitere Konzerngesellschaften als Kunden des Auftraggebers
mit Leistungen/Services dieser Art. Bestandteil dieses Portfolios sind Komponenten
des Softwareproduktes „UiPath“. Der Auftraggeber beabsichtigt diese Softwareprodukte
weiterhin in seinem Portfolio zu führen, um auch weiterhin seine Kunden mit den notwendigen
Leistungen/Services versorgen zu können.
Haupteinstufung(cpv): 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01+02:00
Enddatum: 2028-06-30+02:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell
eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU
–Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder
methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline
[gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. 2) Soweit der
Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot
abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde
verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber,
die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer
Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag
verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens
nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen,
die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich
vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen
zu verlangen. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen,
ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage
von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern. Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis
nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich
vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer
zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine
erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung
der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige
mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur
Vertraulichkeit zu verpflichten. 4) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576
zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen
in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden. 5) Der Auftraggeber behält sich vor, strukturierte Angebotsverhandlungen (virtuelle
Verhandlungsverfahren) durchzuführen. Die Vergabestelle wird dem Bieterkreis hierzu
rechtzeitig nähere Informationen zur Verfügung stellen. 6) Angaben zu Schätz- und
Höchstmengen: Die Angabe der Schätz- und Höchstmengen für diesen Auftrag können der
Ziffer 1.3 der Bewerbungsbedingungen (Teil der Vergabeunterlagen) entnommen werden.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig
und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung
verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen. Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen
Nr. 1-18 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten
Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß
ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Erklärungen: 1) Erklärung,
dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden
ist. 2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. 3) Erklärung,
ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind.
Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen
Eintragung führen kann. 4) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist
und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes
eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5) Erklärung zur Sanktionsliste,
Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften und EU-Blocking Verordnung. 6) Erklärung,
dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat 7) Erklärung,
dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften
des Staates des Auftraggebers erfüllt hat. 8) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance
und Korruptionsprävention 9) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags
oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff.
AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt wurde. 10) Erklärung zu §§122-124 GWB 11) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung
eines Vergabeverfahrens 12) Erklärung zu schweren Verfehlungen 13) Erklärung zu Kenntnis
über Verurteilungen/Geldbußen 14) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
15) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn 16) Erklärung zu Verpflichtung
von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen Der Bieter gibt die Eigenerklärungen
der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments
„Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt. 17.
Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate 18. Fristgerechtes
Einreichen des Teilnahmeantrages
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 19 handelt es sich um eine zwingende Anforderung.
Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß
ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. 19. Abgabe des vollständig
ausgefüllten Dokuments "Lieferantenselbstauskunft“
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 20 handelt es sich um eine zwingend Anforderung.
Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht,
unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren
Vergabeverfahren. 20.) Der Bewerber weist nach, dass er mindestens über den Partnerstatus
"Gold Partner" mit dem Hersteller "UiPath" verfügt bzw. er der Hersteller der Software
ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-15+01:0012:00:00+01:00
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag
ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem
Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44)