Lieferung eines Trägerfahrzeugs, eines Abrollkippers und Krans inklusive Montage Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gründau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63584
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruendau.info
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Trägerfahrzeugs, eines Abrollkippers und Krans inklusive Montage
Ziel der Ausschreibung ist es, ein Trägerfahrzeug (LKW) mit Abrollkipper und Kran für die Gemeinde Gründau zu beschaffen.
Die Haupttätigkeiten sind:
• Lieferung Trägerfahrzeugs
• Lieferung eines Krans und eines Abrollkippers
• Montage und Inbetriebnahme der Aufbauten auf dem Trägerfahrzeug
Lieferung eines Trägerfahrzeuges
63584 Gründau
Lieferung eines Trägerfahrzeuges für die Gemeinde Gründau
Lieferung eines Krans, eines Abrollkippers inklusive Aufbau und Montage auf dem Trägerfahrzeug
63584 Gründau
Lieferung eines Krans und eines Abrollkippers inklusive Aufbau und Montage auf dem Trägerfahrzeug
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Trägerfahrzeuges
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Krans, eines Abrollkippers inklusive Aufbau und Montage auf dem Trägerfahrzeug
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.5 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.