Beschreibung: Im Rahmen des Projekts ESTW Flörsheim wird die Signaltechnik auf Teilabschnitten der
Strecken 3603 und 3525 sowie der Strecke 3531 erneuert. Hierzu sind baubegleitend
die erforderlichen Leistungen der vermessungstechnischen Bauüberwachung zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: 435bdd9f-3177-47bb-a25f-558fbe68e99c
Interne Kennung: 23FEI71091
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es gelten die
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung
aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen
Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch
die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise
sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren
sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner
Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger
als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft,
sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren
lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam
erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Alle geforderten Erklärungen sind
zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für
den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden
für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Zusätzliche Informationen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden.
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts ESTW Flörsheim wird die Signaltechnik auf Teilabschnitten der
Strecken 3603 und 3525 sowie der Strecke 3531 erneuert. Hierzu sind baubegleitend
die erforderlichen Leistungen der vermessungstechnischen Bauüberwachung zu erbringen.