Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVH6MR a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch
auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort,
elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen
direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen,
dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige
Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können. b) Die Beantwortung
von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Die Interessenten sind daher verpflichtet,
regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf DTVP nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen
sind. c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten
Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen
und einzuscannen. d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält
sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage
von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen
des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind
ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. e) Rückfragen zu dieser
Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform
über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform DTVP anonymisiert beantwortet. Der
Auftraggeber behält sich vor, nach dem 19.12.2023 eingehende Fragen nicht mehr zu
beantworten. f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter
sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. g) Der Nachweis von
Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen
der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann - soweit darin enthalten
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten
von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen,
müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche
Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen,
dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich
sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen
gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. i) Der Auftraggeber
akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an. k) Die Bieter haben zu erklären,
dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des
Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach
Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den
das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist,
mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten
nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber
kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen
auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach
Auftragserteilung. l) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet.
Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind
sinngemäß auf die SektVO zu beziehen. m) Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung ist
für die Gesamtvertragslaufzeit auf [Betrag gelöscht] EUR(netto) festgelegt.