Deutschland - Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - GE/WE Wittstock (Dosse)
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: GE/WE Wittstock (Dosse)
Beschreibung: Weichenerneuerung der Weiche 65W01 und Gleiserneuerung der Gleise 1, 2 und 3 im Bf
Wittstock (Dosse). Gleiserneuerung ohne Schwelle zwischen km 62,5 und Weiche 65W01
auch Strecke 6504. Schwellenwechsel km 55,130 - 54,554 Strecke 6941 sowie Zuführungsgleis
Ladestraße Wittstock (Dosse).
Kennung des Verfahrens: 39a152b0-1278-4f58-9293-dd8e0e0d178e
Interne Kennung: 24FEI71424
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen
für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen
wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über
die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein
Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz
in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft
bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung
in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit
anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche
Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist -
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn
AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche
Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem
Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß
§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen
zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen
konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex
für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne
von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen
und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der
Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45234100Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere
Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer
sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den
vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften
gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s)
Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern
auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro
eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind
so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.
zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor,
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens
behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die
Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots
aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote
weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein
modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes
Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste
Angebot (des Bestbieters) erteilt. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der
letzten 3 Jahre - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten
5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der
zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte
Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von
3 v.H. der Abrechnungssumme
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: GE/WE Wittstock (Dosse)
Beschreibung: Weichenerneuerung der Weiche 65W01 und Gleiserneuerung der Gleise 1, 2 und 3 im Bf
Wittstock (Dosse). Gleiserneuerung ohne Schwelle zwischen km 62,5 und Weiche 65W01
auch Strecke 6504. Schwellenwechsel km 55,130 - 54,554 Strecke 6941 sowie Zuführungsgleis
Ladestraße Wittstock (Dosse).
Haupteinstufung(cpv): 45234100Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-08+01:00
Enddatum: 2024-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem
Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende
Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben
zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen
Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter:
Erweiterungsvorhaben für Strecken, Teilnahmekriterien siehe Bewerbungsbedingungen
(BWB) Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160
km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160
km/h Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung
für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau:
Gründungen Pfähle
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-16+01:0011:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 51 SektVO,
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren
bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe 5.1.6 Allgemeine Informationen)
sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder