Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphase 3-4, optional Leistungsphase 6-7 (18FEI32151) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32151
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur Region Mitte, Einkauf Arch./Ing. leistungen, Bauaffine Dienstleistungen (FS.EI−M−A), z.Hd. Frau Silvia Weck, Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt/M.
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphase 3-4, optional Leistungsphase 6-7 (18FEI32151)
Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphase 3-4, optional Leistungsphase 6-7
Hanau-Gelnhausen
Der Erkundungsbereich befindet sich entlang der bestehenden Bahntrasse der Strecke 3600 zwischen
Hanau und Gelnhausen. Es handelt sich um den Streckenabschnitt von ca. km 23,200 bis ca. km 45,475. Die
vorgesehenen Erkundungsstandorte befinden sich sowohl bahnrechts als auch bahn-links sowie auch in der
bestehenden Mastgasse der dreigleisigen Bahnstrecke, die mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h befahren
wird. Nur im Bereich Hailer-Meerholz –Gelnhausen reduziert sich die Streckenführung von 3 auf 2 Gleise und
die Geschwindigkeit auf 160 km/h.
Nachfolgende Erkundungsverfahren und Feldversuche sind geplant.
- 21 Kernbohrungen (Kerndurchmesser DN ≥ 100 mm) als Vertikalbohrungen (BK) von der Geländeoberfläche
aus à 10 – max. 30 m, 18 dieser Bohrungen werden anschließend auf einen Durchmesser ≥ DN 324
aufgeweitet und zur Grundwassermessstelle (DN 125) aus-gebaut. Zum momentanen Zeitpunkt stehen nur
die 2 Kernbohrungen im Bereich Rauschwald (Bohrung von Flachwagen aus im Gleis) und 1 Kernbohrung im
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Bereich der BAB 66 fest. Alle anderen Bohrungen ergeben sich erst nach Absprache mit dem FG. Es wird sich
auf jeden Fall um bereits markierte Erkundungsstandorte im Bereich der Masttrasse bahn-rechts und links der
Gleistrasse handeln.
- Kampfmitteluntersuchungen
- Durchführung von Pumpversuchen in den Grundwassermessstellen
- Bohrlochrammsondierung BDP (früher SPT) in den Bohrlöchern für die Bestimmung der Lagerungsdichten
auch in Tiefen unterhalb der DPH’s
- 849 Kleinrammbohrungen (Durchmesser ≤ 80 mm) als Vertikalbohrung (KRB) von der Geländeoberfläche aus
à 2,50 m (im Gleisbereich) – max. 10,0 m (im Randwegbereich / feld-seitig),
- 589 schwere Rammsondierungen (DPH) von der Geländeoberfläche aus à 10,0 m – max. 20,0 m
- 38 Schürfe auf Ingenieurbauwerke zur Ermittlung der Überdeckung
- Geophysikalische, hydrogeologische Bohrlochuntersuchungen (Befahrung mit einem optischen
Bohrlochscanner, SAL, TEMP, FLOW).
- Dokumentation und Fotodokumentation der Bohrkerne.
- Entnahme von Wasser- und Bodenproben, gestörte als auch ungestörte Probenahme.
- Einmessen der Bohrpunkte und der Grundwassermessstellen
- Geotechnische Gutachtenerstellung einschließlich geotechnischer Laborarbeiten für:
o ein Streckengutachten, einschließlich Betrachtung der Querungen und Durchlässe mit Spannweiten ≤ 3,0 m.
(In Summe ca. 70 km)
o ein Gutachten für alle geplanten Schallschutzwände (SSW) (In Summe ca. 32 km)
o ein Gutachten für alle geplanten Signal- / LST-Einrichtungen (Signale, Signalausleger, Kabelschächte,
Kabelquerungen und Kabelkanäle (in Summe ca. 90 Signale)
o ein Gutachten für die neu geplanten Oberleitungsmasttrassen entlang der gesamten Strecke
o ein hydrologisches Gutachten für den Bereich Hailerer Aue
o eine Erweiterung eines bestehenden Gutachtens für die Verschwenkung der Fahrbahn der BAB 66 sowie den
Neubau der beiden Widerlager.
o Überarbeitung der bestehenden Gutachten aus der Vorplanung für Ingenieurbauwerke im Zuge der Planung
für die Leistungsphase 3/4 wenn nötig bei Planänderungen gegenüber der Vorplanung.
o Gutachten für temporäre Dammschüttungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Planung
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1−3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1−3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Main-Kinzig-Kreis
Der Erkundungsbereich befindet sich entlang der bestehenden Bahntrasse der Strecke 3600 zwischen
Hanau und Gelnhausen. Es handelt sich um den Streckenabschnitt von ca. km 23,200 bis ca. km 45,475. Die
vorgesehenen Erkundungsstandorte befinden sich sowohl bahnrechts als auch bahn-links sowie auch in der
bestehenden Mastgasse der dreigleisigen Bahnstrecke, die mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h befahren
wird. Nur im Bereich Hailer-Meerholz –Gelnhausen reduziert sich die Streckenführung von 3 auf 2 Gleise und
die Geschwindigkeit auf 160 km/h.
Nachfolgende Erkundungsverfahren und Feldversuche sind geplant.
- 21 Kernbohrungen (Kerndurchmesser DN ≥ 100 mm) als Vertikalbohrungen (BK) von der Geländeoberfläche
aus à 10 – max. 30 m, 18 dieser Bohrungen werden anschließend auf einen Durchmesser ≥ DN 324
aufgeweitet und zur Grundwassermessstelle (DN 125) aus-gebaut. Zum momentanen Zeitpunkt stehen nur
die 2 Kernbohrungen im Bereich Rauschwald (Bohrung von Flachwagen aus im Gleis) und 1 Kernbohrung im
Bereich der BAB 66 fest. Alle anderen Bohrungen ergeben sich erst nach Absprache mit dem FG. Es wird sich
auf jeden Fall um bereits markierte Erkundungsstandorte im Bereich der Masttrasse bahn-rechts und links der
Gleistrasse handeln.
- Kampfmitteluntersuchungen
- Durchführung von Pumpversuchen in den Grundwassermessstellen
- Bohrlochrammsondierung BDP (früher SPT) in den Bohrlöchern für die Bestimmung der Lagerungsdichten
auch in Tiefen unterhalb der DPH’s
- 849 Kleinrammbohrungen (Durchmesser ≤ 80 mm) als Vertikalbohrung (KRB) von der Geländeoberfläche aus
à 2,50 m (im Gleisbereich) – max. 10,0 m (im Randwegbereich / feld-seitig),
- 589 schwere Rammsondierungen (DPH) von der Geländeoberfläche aus à 10,0 m – max. 20,0 m
- 38 Schürfe auf Ingenieurbauwerke zur Ermittlung der Überdeckung
- Geophysikalische, hydrogeologische Bohrlochuntersuchungen (Befahrung mit einem optischen
Bohrlochscanner, SAL, TEMP, FLOW).
- Dokumentation und Fotodokumentation der Bohrkerne.
- Entnahme von Wasser- und Bodenproben, gestörte als auch ungestörte Probenahme.
- Einmessen der Bohrpunkte und der Grundwassermessstellen
- Geotechnische Gutachtenerstellung einschließlich geotechnischer Laborarbeiten für:
o ein Streckengutachten, einschließlich Betrachtung der Querungen und Durchlässe mit Spannweiten ≤ 3,0 m.
(In Summe ca. 70 km)
o ein Gutachten für alle geplanten Schallschutzwände (SSW) (In Summe ca. 32 km)
o ein Gutachten für alle geplanten Signal- / LST-Einrichtungen (Signale, Signalausleger, Kabelschächte,
Kabelquerungen und Kabelkanäle (in Summe ca. 90 Signale)
o ein Gutachten für die neu geplanten Oberleitungsmasttrassen entlang der gesamten Strecke
o ein hydrologisches Gutachten für den Bereich Hailerer Aue
o eine Erweiterung eines bestehenden Gutachtens für die Verschwenkung der Fahrbahn der BAB 66 sowie den
Neubau der beiden Widerlager.
o Überarbeitung der bestehenden Gutachten aus der Vorplanung für Ingenieurbauwerke im Zuge der Planung
für die Leistungsphase 3/4 wenn nötig bei Planänderungen gegenüber der Vorplanung.
o Gutachten für temporäre Dammschüttungen
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
MKA167: VST Gelnhausen - Beratung zur kreuzungsrechtlichen Aufteilung der Kosten/Erstellung von Kreuzungsvereinbarungen (Besondere Leistungen Lph 3)
Im Rahmen der Erstellung der Kreuzungsvereinbarung für die Personenunterführung Gelnhausen wurden die zusätzlichen Leistungen, welche im geschlossenen Hauptvertrag nicht enthalten sind, erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der AB bereits im Hauptvertrag beauftragt ist. Es handelt sich hierbei um eine vollständige kreuzungsrechtliche Vereinbarung mit zusätzlichen Leistungen durch den AN, die über den bereits beauftragten NT 15 hinausgehen. Die Vergabe der Leistung an einen neuen AN würde zu einem neuen Vergabeverfahren mit allen dazugehörenden Laufzeiten führen. Zudem würden die neuen erhöhten anrechenbaren Kosten Grundlage für ein Honorarangebote sein..