Beschreibung: a) Erklärung des Bewerbers für Leistungen der Fachplanung für Elektrotechnik gemäß
§ 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachten
Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. - Anlage 9 ff. Es werden nur Referenzen
berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird,
der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann. Für den Fall
dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der
Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung
berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten
Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung
wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Projektbezeichnung
und Ort, - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, - Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum, - erbrachte Leistungsphasen, - Art der Maßnahme, - Nutzungsart,-
Brutto-Baukosten gem. DIN 276, - Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers
und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere
der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff. Gefordert
sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter: Name, berufliche Qualifikation
(Ingenieur, Meister, Techniker mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens
drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben. Zu den Referenzen
sind noch folgende Angaben zu machen: Objektbezeichnung, Projektlaufzeit bzw. -kosten
brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Teilnahmeanträge ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt. Die geforderten
Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern
der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage
des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise
und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung
an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder
vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen
muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile
innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt,
Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben,
sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für
diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.