Beschreibung: Die Stadtschule Bad Vilbel ist eine Grundschule im Wetteraukreis. Der Schulstandort
besteht insgesamt aus vier Gebäuden (Hauptgebäude, Altbau, Mensa und Sporthalle),
die in Hanglange stehend untereinander mit Treppen im Außenbereich verbunden sind.
Im Rahmen des Bauvorhabens sollen im Hauptgebäude und im Altbau die Innenbereiche
im laufenden Schulbetrieb saniert werden, was im Vorfeld ein Konzept sowie einen Ablaufplan
erforderlich macht, um den Schulbetrieb durch die Baumaßnahme so wenig wie möglich
zu beeinträchtigen. Die hier betrachte Sanierung beinhaltet grundsätzlich keine energetischen
Aspekte, wie Gebäudeaußenhülle oder Anlagentechnik, welche aber aufgrund des Alters
der Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt betrachtet und ausgeführt werden sollten.
Energetische Aspekte sollten dann jedenfalls Berücksichtigung finden, wenn die hier
geplanten Maßnahmen direkten Einfluss haben sollten (bsp. Dämmung von Installationsleitungen
der KG 400, Innendämmung). Für beide Gebäude sollte im Vorfeld ein Schadstoffgutachten
durchgeführt werden. Die Gebäude Turnhalle und Mensa werden im Rahmen dieser Maßnahme
nicht weiter betrachtet und bleiben unberücksichtigt. Weitere Angaben und Einzelheiten
zu den geplanten Baumaßnahmen und deren Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der als
Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Die beiden Gebäude
sollen bis zum Ende der Hessischen Sommerferien 2027 (bis 06.08.2027) bauseits ertüchtigt
sein (baulicher Abschluss), damit die Schule diese nach den Sommerferien wieder vollumfänglich
nutzen kann. Der Abschluss des Bauvorhabens ist bis zum 29.11.2027 vorgesehen (dies
beinhaltet z. B. eine evtl. Mängelbeseitigung ausführender Unternehmen, Rechnungsabwicklung
mit den ausführenden Unternehmen, Übergabe der Unterlagen des Generalplaners und dessen
Rechnungsabwicklung). Ziel ist es, einen Generalplaner mit beiden Baumaßnahmen, Titel
1 Hauptgebäude und Titel 2 Altbau, sowie dem Titel 3 Brandschutz (der Umfang gilt
für jedes Gebäude) zu beauftragen. Es erfolgt keine losweise Vergabe und Ausschreibung.
Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruck im Excel-Format
oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die beiden Baumaßnahmen abgeben
und müssen beide Baumaßnahmen ausführen, inkl. dem Titel 3 Brandschutz. Die entsprechenden
anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht
verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden
stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4
(Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphasen
5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für
den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der
Auftraggeber darf die Leistungen der Stufe B ohne vorherige Durchführung eines weiteren
Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen
von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen).
Der Auftragnehmer erhält aus haushaltsrechtlichen Gründen jeweils ein Zuschlagsschreiben
nebst Anlagen für die beiden Gebäude (Titel 1 und 2), sowie für die Leistungen des
Brandschutzes nach AHO (Titel 3). Den Umfang der zu erbringenden Generalplanerleistungen
und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der als Anlage 01 beigefügten
Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Mit der Einreichung seines Angebotes verpflichtet
sich der Auftragnehmer die folgenden optionalen Leistungen später zu erbringen, da
deren Umfang im Vorfeld nicht vollumfänglich ersichtlich sind (z. B. wegen noch fehlender
Planungsgrundlage oder noch fehlender Bestandsaufnahme): 1. Ertüchtigung der Zwischendecken,
diese Kosten sind noch nicht im Kostenrahmen der Facheinheit enthalten und würden
zu einem Mehraufwand und zu einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten führen (siehe
Seite 14 der Anlage 01 Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung). 2. Überprüfung der
ggf. vorhandenen Lufttechischen Anlagen und Ermittlung eines evtl. Sanierungsumfanges
oder Rückbau. 3. Im Hauptgebäude wird für die Förderanlagen eine Preisabfrage durchgeführt.
Hier muss erst ermittelt werden, ob und wo im Gebäude ein Aufzug errichtet werden
kann (Barrierefreiheit). 4. Im Altbau sind keine Kosten für einen Aufzug vorgesehen
und deshalb erfolgt hier keine Preisabfrage. Auch hier gilt, dass evtl. ein Aufzug
eingebaut werden muss, dies ist in Abstimmung mit der Facheinheit zu prüfen. 5. Für
die Leistungen der Bauphysik betreffend Wärmeschutz und Energiebilanzierug sowie der
Bauakustik erfolgt eine Preisabfrage. Ob diese Leistungen später abgerufen werden,
ergibt sich aus der Bestandsaufnahme der beiden Gebäude. 6. Für die Leistungen der
Bauphysik betreffend Raumakusitik erfolgt keine Preisabfrage, da noch nicht feststeht,
welche Räume später untersucht werden müssen. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Facheinheit
(gilt für beide Gebäude). 7. Für die Leistungen für den Brandschutz nach AHO muss
unter Berücksichtigung der beiden Baumaßnahmen ein Brandschutzkonzept erarbeitet werden.
Da der Umfang noch nicht feststeht, bzw. dieser erst nach Bestandsaufnahme der beiden
Gebäude näher definiert werden kann, erfolgt keine Preisabfrage. Für die Leistungen,
die noch nicht im Angebotsvordruck ein Preis abgefragt wird oder kein Preis einzutragen
ist, gilt, dass der Auftragnehmer diese Leistungen zwingend zu erbringen hat, da sie
Bestandteil der Ausschreibung sind. Vor Abruf dieser Leistungen treffen der Auftraggeber
und der Auftragnehmer eine Honorarvereinbarung.