Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Generalplanungsleistungen betreffend Modernisierung Zentral-OP im 1. Bauabschnitt

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Generalplanungsleistungen betreffend Modernisierung Zentral-OP im 1. Bauabschnitt
Beschreibung: Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (kurz: UKGM) beabsichtigt, an ihrem Standort Marburg Generalplanungsleistungen zur Modernisierung des Zentral-OP im sog. "1. Bauabschnitt" (Gebäude ID 3100) zu vergeben. Einzelne Teilleistungen gemäß den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind bereits erbracht. Benötigt werden darauf aufbauende Leistungen, die sich grob an den HOAI-Leistungsphasen 3 bis 8 orientieren, aber im Einzelnen konkret beschrieben sind. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt teilweise aus Fördermitteln des Landes Hessen, die u.a. an strenge, insbesondere zeitliche Vorgaben zur Umsetzung gebunden sind. Die Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme muss spätestens im Jahr 2026 erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die Modernisierung im laufenden Klinikbetrieb. An eine zügige Ausführung, Fertigstellung und termingerechte mangelfreie Inbetriebnahme werden daher besonders hohe Ansprüche gestellt.
Kennung des Verfahrens: f06a07e5-6aa0-40d2-87d6-f823cedfe191
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbHBaldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf(DE724)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D60H5HR Ziff. 19 Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe) a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen den Teilnehmer/Bieter wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b erforderlich. c) Der Vertragsschluss setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Ziff. 22 b) Bewerbungsbedingungen (Verhandlungsverfahren): Nach dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Erstangebote finden Bieterpräsentationen statt, die nicht gesondert bewertet werden, sondern lediglich der Verifizierung der Angebote dienen. Es ist vorgesehen, dass die Projektleiter und Stellvertreter die Angebote und ggf. das Unternehmen des Bieters darstellen und etwaige Fragen des Auftraggebers beantworten. Jeder Präsentationstermin hat eine Dauer von voraussichtlich maximal 1,5 Stunden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Generalplanungsleistungen betreffend Modernisierung Zentral-OP im 1. Bauabschnitt
Beschreibung: Projektübersicht (Auszug aus der Leistungsbeschreibung): Modernisierung des Zentral-OP mit Erweiterung wesentlicher Funktionsbereiche mit Einbau eines MRT 2.1. Bauliche Maßnahmen Der Umbaubereich befindet sich insgesamt im 1. Bauabschnitt (BA) des Universitätsklinikums Marburg auf den Lahnbergen. Der 1. BA ist eine Stahlbetonkonstruktion (Inbetriebnahme 1984). Der vorhandene ZOP A befindet sich ebenso wie die vorgesehene Erweiterungsfläche für Technik, drei neue OP-Säle sowie für den neuen Aufwachraum und die Holdingarea in Ebene -2 im 1. BA. Das Baufeld in Ebene -2 umfasst inklusive angrenzender Flure ca. 5.948m² BGF. Hinzu kommen noch benötigte Technikflächen in Ebene -3 und auf dem Dach. Ebene -2 hat eine Gesamtgeschosshöhe von ca. 5,44 m. Eine Fläche von ca. 1.680 m² wurde bereits entkernt und steht für die Sanierung zur Verfügung. Im 1. BA befindet sich eine begehbare Zwischendecke, mittels derer eine Technik-Zwischenebene abgetrennt ist. Die Zwischendecke wird laut Brandschutzkonzept zu vorangegangenen Planungen für den Bereich über den Hauptmagistralen mit F90, im übrigen Bereich mit F30 bewertet, ohne dass ein Nachweis vorliegt. Die Grundstruktur des OP-Bereichs bleibt in großen Teilen erhalten. Aber durch die Schaffung eines zweiten Aufwachraums, einer Holding Area, drei neuer zeitgemäßer OP-Säle, durch die Einbindung eines MRT und die Optimierung des Ein- und Ausleitens sowie durch die Schaffung von Reserveflächen erfährt der Zentral-OP eine wesentliche funktionale Aufwertung. Für die neue zentrale Technik wird die Fläche des überbauten Lichthofs und der angrenzenden Bereiche genutzt. Des Weiteren werden für die Technik auch Flächen in Ebene -3 und teilweise als weitere Technikflächen die Ebene -2 genutzt. So bleibt der wertvolle, freigeräumte Bereich der ehemaligen ZNA als Hauptnutzfläche verfügbar. Hier werden drei neue, dem aktuellen Standard entsprechende OP-Säle errichtet. Außerdem soll hier ein zweiter Aufwachraum und eine Holding Area vorgesehen werden. Damit wird auch dem vermehrten Bedarf für "same day surgery" Rechnung getragen. Während der Modernisierung der Bestands-OPs steht der gesamte neue Bereich einschließlich Aufwachraum als Ersatz zur Verfügung. Damit können während der Bauzeit die betrieblichen Einschränkungen minimiert werden. Im Zuge der Modernisierung der OPs 2-4 wird die Ein- und Ausleitung baulich neu organisiert. Die modernisierten OPs 9 und 10 werden an die neue zentrale Technik angeschlossen. Die OPs 11 und 12 werden zu einem auch von außerhalb des sterilen OP-Bereichs erreichbaren MRT mit Nebenräumen umfunktioniert. Im benachbarten OP 13 wird ein neurochirurgischer OP mit Direktzugang zum neuen MRT etabliert. Nach Beendigung aller Modernisierung - und Umbaumaßnahmen werden die OPs 5-8 stillgelegt (zurück gebaut) und stehen als künftige Reservefläche zur Verfügung. Bei der Auslegung der neuen zentralen Technik wird diese Fläche allerdings als Reservekapazität mitberücksichtigt. 2.2. Technische Maßnahmen Die zentrale Technik der Zentral-OP OP 2 bis 13 in Ebene -2 des Bestandsklinikums stammt zu beträchtlichem Teil aus der Errichtungszeit (80er Jahre), insofern besteht erheblicher Modernisierungsstau und Handlungsbedarf. Der erhebliche Modernisierungsstau an den Technischen Anlagen der OP-Räume soll durch die komplette Neuinstallation der Anlagen beseitigt werden. 2.3. Bauablauf Es ist vorgesehen, die Modernisierungsmaßnahme in 3 Teilbauabschnitten (TBA) durchzuführen: 2.3.1. Vorlauf Planung / Genehmigung Dauer: 15 Monate 2.3.2. 1. TBA Schaffung von 3 zusätzlichen OPs mit Holdingarea und Aufwachbereich im entkernten Bereich und Aufbau der zentralen Infrastruktur zur Versorgung der zusätzlichen OPs und der zu modernisierenden OPs im 2. TBA in der Ebene -2 und auf dem Dach. Dauer: 11 Monate 2.3.3. 2. TBA Modernisierung der bestehenden OPs 2 - 8, Aufbau der notwendigen neuen Zentralen in der Ebene -3 und Anbindung an die neuen Zentralen des 1. und 2. TBA. Dauer: 9 Monate 2.3.4. 3. TBA Modernisierung und Umgestaltung der bestehenden OPs 9 - 13 mit Erneuerung der hierfür notwendigen Zentralen. Dauer: 10 Monate 2.3.5. Stilllegung OPs 5-8 Dauer: 3 Monate
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbHBaldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf(DE724)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Bewerber bzw. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der entsprechende Nachweis kann z.B. als Eintragung der Handelsregisternummer nebst Registergericht auf dem Vordruck 03, alternativ als Scan oder Auszug der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1) Umsatz
Beschreibung: Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz sowie (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Netto EUR 5 Mio. durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2) Versicherungsschutz
Beschreibung: Erklärung über eine bestehende (Berufs-) Haftpflichtversicherung des Bewerbers oder alternativ die Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird,- in beiden Fällen verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrecht erhalten wird. Für Bewerbergemeinschaften gelten dieselben Anforderungen, wobei die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber umfassen muss. Eine Erklärung und Versicherung allein für das federführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt nicht. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Mindestbedingungen: Der bestehende Versicherungsschutz muss mindestens folgende Kriterien und Mindestdeckungssummen erfüllen: - Personenschäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sachschäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sonstige Schäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1) Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften
Beschreibung: Erklärung (1.) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (fest angestellte Mitarbeiter) sowie (2.) zur entsprechenden Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: - Durchschnittlich 40 Personen (als Vollzeitäquivalente; Mitarbeiter und Führungskräfte addiert) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2) Qualifikation und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung
Beschreibung: Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung, jeweils mit Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen im Tätigkeitsfeld des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen). Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) berücksichtigt. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: - Bauvorlageberechtigung in Hessen (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) - Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für den Auftrag maßgeblichen Fachgebiet (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) - 1 persönliche Referenz (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad im Tätigkeitsfeld des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen) aus den letzten 5 Jahren. Die Referenzen müssen innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen sein oder sich mindestens in der HOAI-Leistungsphase 8 oder vergleichbar befinden. - 5 Jahre Erfahrung (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) im Tätigkeitsfeld des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3) (Büro-) Referenzen
Beschreibung: Nachweis von geeigneten Referenzen des Unternehmens des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen). Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) berücksichtigt. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum und einer Referenzerläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: 2 Referenzen, zu denen aus der Referenzerläuterung jeweils hervorgeht, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Die Projektkosten (Kostengruppen 300 - 600 nach DIN 276 ohne Umsatzsteuer) der Baumaßnahme liegen bei größer oder gleich 60,00 Mio. EUR - Die Leistungsphasen 3 - 7 wurden vollständig erbracht - Die Referenzen müssen innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen sein oder sich mindestens in der HOAI-Leistungsphase 8 oder vergleichbar befinden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 4) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Beschreibung: Erklärung über die Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung. Die Beschreibung soll dem Auftraggeber einen Einblick in die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ermöglichen. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Es werden Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter zur Qualitätssicherung durchgeführt und es ist nachvollziehbar, wie diese Maßnahmen aussehen - Es werden weitere Aktivitäten zur Qualitätssicherung durchgeführt und ist nachvollziehbar, wie diese Maßnahmen aussehen - Eine für den Auftrag hinreichende technische Büro-Ausrüstung (mit Erläuterung der eingesetzten Hard- und Software) ist verfügbar
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: b) Das Zuschlagskriterium Preis bemisst sich nach dem Preisangebot. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Die Preise müssen alle für die ausgeschriebene und angebotene Leistung anfallenden Kosten/Gebühren/Preise usw. beinhalten. Zusätzliche Positionen sind unzulässig. Sämtliche Kosten/Gebühren/Preise, die durch den (optionalen) Einsatz der als Building Information Modeling (kurz: BIM; deutsch: Bauwerksdatenmodellierung) bezeichneten Arbeitsmethode anfallen können, sind vollständig in den mit "BIM" überschriebenen Feldern zu bepreisen. Dies gilt auch, soweit die Anwendung von BIM zu Mehraufwänden bei den übrigen Leistungsteilen führen kann. Maßgeblich für Angebotswertung ist der Angebotsvergleichspreis ("Gesamtsumme (netto) = Angebotsvergleichspreis"). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die angegebene maximale Punktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: volle Punktzahl multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters). Es ist zusätzlich ein Stundenverrechnungssatz anzubieten, der dem rechnerischen Honorarsatz der Angebotskalkulation entsprechen muss. Dieser wird im Zuschlagsfall Teil der Preisvereinbarung, ist jedoch nicht eigenständig wertungsrelevant.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: - Qualität: Projektorganisation und -umsetzung
Beschreibung: Ziff. 23 c) Bewerbungsbedingungen: c) Das Zuschlagskriterium Qualität: Projektorganisation und -umsetzung bemisst sich nach dem fachlichen Angebot des Bieters. Dafür ist der Vordruck 08: Konzept Projektorganisation und -umsetzung zu verwenden und ergänzend mit den darin genannten Anlagen, insbesondere CVs der vorgesehenen Personen und Projektorganigramm, einzureichen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, bleiben Angaben außerhalb dieses Dokuments und dessen darin zugelassenen Anlagen bei der Wertung außer Betracht und werden ggf. einzig zur Verifizierung der Bieterangaben berücksichtigt. Es gelten folgende allgemeine Anforderungen: Das Konzept soll aufzeigen, wie die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus Sicht des Bieters innerhalb der von ihm im Angebot zugrunde gelegten Rahmenbedingungen, insbesondere dem angebotenen Preis und innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit, so umgesetzt werden können, dass die einzelnen Leistungsteile zeitlich, organisatorisch und inhaltlich optimal aufeinander abgestimmt sind und insbesondere Risiken aus Schnittstellen reduziert werden. Erwartet wird, dass Konzeptansätze skizziert und nachvollziehbar erläutert werden, sodass die wesentlichen Konzeptionsideen, dahinterstehenden Überlegungen und Erwägungen zu erkennen sind. Die Art einer grafischen Visualisierung ist freigestellt. Zur Feststellung der Angebotsqualität hat jeder Bieter auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf jedes Unterkriterium einzugehen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, werden nur die an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen getätigten Angaben berücksichtigt. Dieses Zuschlagskriterium wird nach folgenden Unterkriterien bewertet: (1) Projektteam und Organisation 15% (= max. 15 Punkte) (2) Ressourcen- und Kapazitätsplanung 10% (= max. 10 Punkte) (3) Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement 10% (= max. 10 Punkte) (4) Herangehensweise an die Aufgabenstellung 25% (= max. 25 Punkte) (5) Rahmenterminplan 10% (= max. 10 Punkte) Hierbei gelten folgende, spezifische Anforderungen zu den Unterkriterien: Zu (1) Projektteam und Organisation: Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen und der Organisation, d.h. mit Darstellung der auftragsbezogenen, fachspezifischen Schwerpunkte der vorgesehenen Personen (u.a. Projektorganigramm, etc.) und der umfassenden Aufgabenverteilung. Die Darstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen, insbesondere die Projektleitung, soll eine intensive Auseinandersetzung mit dem Vorhaben und ihr hohes Interesse am Auftrag sowie ein in der Zusammenarbeit zu erwartendes, intensives Engagement mit der Aufgabenstellung erkennen lassen. Zu (2) Ressourcen- und Kapazitätsplanung: Ausführliche und verständliche Angabe der Ressourcen- und Kapazitätsplanung in Form einer detaillierten Personaleinsatzplanung (mit Angabe der vorhergesehenen Stunden bzw. Tage pro Woche in den einzelnen Projektphasen) entsprechend der Aufgabenverteilungen. Die Personaleinsatzplanung soll eine durchgängige Verfügbarkeit des Projektteams erwarten lassen. Zu (3) Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement: Darstellung effektiver und effizienter Steuerungsmechanismen des Bieters für eine aktive und vorausschauende Beeinflussung in allen Planungs- und Bauphasen, mitsamt umfassender Darstellung einer objektbezogenen Methodik. Idealerweise sind Querverweise auf vergleichbare Referenzobjekte angegeben, sodass der Auftraggeber einen umfassenden Eindruck über die Tragfähigkeit der vom Bieter vorgesehenen Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung in der Praxis gewinnen kann. Zu (4) Herangehensweise an die Aufgabenstellung: Erläuterung der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die technischen, wirtschaftlichen sowie qualitativen Vorgaben gemäß den bereitgestellten Unterlagen. Hierbei sind die Projektziele vollumfassend und interdisziplinär abzudecken. Die projektspezifischen Herausforderungen sowie die entsprechenden Ansätze und Grundsatzüberlegungen des Bieters bei der Bewältigung der Planungsaufgabe sind darzustellen. Die Darstellungen lassen idealerweise weitergehende Potenziale Planungsaufgabe erkennen. Zu (5) Rahmenterminplan: Es ist ein Rahmenterminplan zu erstellen, der mindestens folgende Termine beinhalten muss: - Abgabe der Kostenschätzung - Fertigstellung des Bauantrages - Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Gewerke Trockenbau, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro - Beginn der Bauüberwachung Der Rahmenterminplan wird im Zuschlagsfall verbindlicher Vertragsbestandteil. Die Angaben zu jedem Unterkriterium werden jeweils nach dem nachstehenden Notensystem bewertet. Für jedes Unterkriterium muss mindestens die Stufe 2,5 Punkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Notensystem: 10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Für jedes Unterkriterium gilt: [...]
Gewichtung (Punkte, genau): 70
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D60H5HR/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D60H5HR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-23+01:0008:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Vergabeverordnung (VgV) (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. § 57 VgV (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung. § 53 (1) Die Unternehmen übermitteln ihre Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10. (2) Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Einreichung von Angeboten mithilfe elektronischer Mittel zu verlangen, wenn auf die zur Einreichung erforderlichen elektronischen Mittel einer der in § 41 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Gründe zutrifft oder wenn zugleich physische oder maßstabsgetreue Modelle einzureichen sind, die nicht elektronisch übermittelt werden können. In diesen Fällen erfolgt die Kommunikation auf dem Postweg oder auf einem anderen geeigneten Weg oder in Kombination von postalischem oder einem anderen geeigneten Weg und Verwendung elektronischer Mittel. Der öffentliche Auftraggeber gibt im Vergabevermerk die Gründe an, warum die Angebote mithilfe anderer als elektronischer Mittel eingereicht werden können. (3) Der öffentliche Auftraggeber prüft, ob zu übermittelnde Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen. Soweit es erforderlich ist, kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote zu versehen sind mit 1. einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, 2. einer qualifizierten elektronischen Signatur, 3. einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel oder 4. einem qualifizierten elektronischen Siegel. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann festlegen, dass Angebote mithilfe anderer als elektronischer Mittel einzureichen sind, wenn sie besonders schutzwürdige Daten enthalten, die bei Verwendung allgemein verfügbarer oder alternativer elektronischer Mittel nicht angemessen geschützt werden können, oder wenn die Sicherheit der elektronischen Mittel nicht gewährleistet werden kann. Der öffentliche Auftraggeber gibt im Vergabevermerk die Gründe an, warum er die Einreichung der Angebote mithilfe anderer als elektronischer Mittel für erforderlich hält. (5) Auf dem Postweg oder direkt übermittelte Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. (6) Auf dem Postweg oder direkt übermittelte Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote müssen unterschrieben sein. Bei Abgabe mittels Telefax genügt die Unterschrift auf der Telefaxvorlage. (7) Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Nebenangebote müssen als solche gekennzeichnet sein. (8) Die Unternehmen haben anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden. (9) Bewerber- oder Bietergemeinschaften haben in der Interessensbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Ziff. 19 Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe) - verkürzt - a) Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a (Einzelbieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder Nachunternehmer). b) Eigenerklärung über sanktionsrelevanten Russland-Bezug i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gemäß Vordruck 04b. c) Der Vertragsschluss setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Gießen HRB 6384
Postanschrift: Rudolf-Buchheim-Straße 8
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35392
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis(DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Projektbüros 23+, Herr Schönleiter
Telefon: +49 160 2921 871
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht München HRB 243665
Postanschrift: Cecilienallee 6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt(DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Timm Freiheit
Telefon: +49 15127060-561
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: Telefonnummer der Geschäftsstelle 06151 12-6603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der 1. und 2. Vergabekammer
Telefon: +49 6151126-603
Fax: +49 611327648-534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2b87aff4-1bc5-46e2-a418-b6cd4ce21e0f-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: Aufgrund eines Übertragungsfehlers sind die Eignungsanforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bei den (Büro-) Referenzen unzutreffend angegeben (Ziff. 20 c) Nr. 3 der Bewerbungsbedingungen; Ziff. 5.1.9 der europaweiten Bekanntmachung).
10.1 Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die richtigen Mindestbedingungen an die Büroreferenzen (Ziff. 20 c) Nr. 3 der Bewerbungsbedingungen; Ziff. 5.1.9 der europaweiten Bekanntmachung) lauten wie folgt: "2 Referenzen, zu denen aus der Referenzerläuterung jeweils hervorgeht, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Die Projektkosten (Kostengruppen 300 - 600 nach DIN 276 ohne Umsatzsteuer) der Baumaßnahme liegen bei größer oder gleich 60,00 Mio. EUR - Die Leistungsphasen 3 - 7 wurden vollständig erbracht - Die Referenzen müssen innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen sein oder sich mindestens in der HOAI-Leistungsphase 8 oder vergleichbar befinden." Die Korrekturen sind auch in den Bewerbungsbedingungen sowie dem Vordruck 03 umgesetzt.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 88950b55-6d35-4bcd-8fcd-e0b055501451- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-13+01:0016:11:45+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00030345-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 11/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-16Z

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Hofgeismar
Hofheim am Taunus
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