Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung
eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt,
wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit
wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen)
oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass
jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Fragen zu den
Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung
der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig
gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Rechtsform, die
die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische
Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser
nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der
Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung
per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung
per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Es ist zu beachten,
dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich
sein kann, Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen
in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren
sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Warengruppe Sicherungsleistungen: - mit automatischen/mobilen Warnsystemen (mit Einstufung
in die Verzeichnisse I bis III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit)
Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines
Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen
PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren
mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Präqualifikation Verzeichnis
II: Es ist durch den Bieter bei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen
für diese Vergabe entsprechen der Verzeichnis II) zu bestätigen. Mindestanforderungen:
- Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 30 Personale, davon 15 Sicherungsposten,
15 Sicherungsaufsichten, 10 ATWS-Bediener, 3 Planer, - Technische Leistungsfähigkeit:
3 ATWS (mobiles Funkwarnsystem), 300 m feste Absperrung. Nachweis über das Vorhandensein
eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar Erklärung
über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit
Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse Erklärung über die ihm
für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische
Ausrüstung Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen