ABS 46/2 BA VE_05 Streckenlos Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54442
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330174784
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 BA VE_05 Streckenlos
Voerde und Dinslaken
Los 2 50Hz / EEA Anlagen: Weichenheizanlagen ca. 4 Stück; Umbau Gleisfeldbeleuchtung ca. 3 Stück,
Energieversorgung für ESTW Modul Dinslaken; Heißläuferanlage
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Los 2 50Hz / EEA Anlagen: Weichenheizanlagen ca. 4 Stück; Umbau Gleisfeldbeleuchtung ca. 3 Stück,
Energieversorgung für ESTW Modul Dinslaken; Heißläuferanlage
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Umplanung Leistungsschalter und EWHA Verteilungen
(Los 2 MKA 03_06)
Gegenstand der Vetragsabweichung ist die Umplanung der EWHA Verteilung und des Leistungsschalters. Gemäß der Weisung 954.9101-FuW-102 besteht seit dem 06.04.2023 die Anforderung, bei Neuanlagen Leistungsschalter als Eingangssicherung im HV der EWHA zu verwenden. Zuvor waren NH-Sicherungen vorgesehen. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, ist es erforderlich, die aktuelle Ausführungsplanung hinsichtlich der Änderungen zu überarbeiten.Der Auftragsnehmer ist bereits mit der Ausführungsplanung der EEA/ 50Hz Anlagen beauftragt. Das Einbinden eines neuen Auftragnehmers zur Umplanung der EWHA Verteilungen und des Leistungsschalters führt zu Mehrkosten, da in diesem Falle die Planung neu beauftragt werden müsste. Der Auftragnehmer plant bereits die EEA-Anlagen. Die Umplanung dient hier lediglich dazu, dass die Herstellung der Anlagen regelwerkskonform erfolgen kann.