2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur 2 / 5 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur 4 / 5 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
LÄ M38- Erstellung einer Stellungnahme zu den Prüfanmerkungen / Bedenken der Projektbeteiligten zum Planpaket (PP) der Vortriebsplanung des Verbindungsstollens zur U3/U6, Einarbeitung weiterer Kommentare und Erläuterungen in die Planunterlagen sowie Neueinreichung von insgesamt 23 Planunterlagen in den Vorprüflauf (VPL) der Planprüfung
Um Bedenken der Projektbeteiligten auszuräumen, wurde eine Überarbeitung des PP mit zusätzlichen Erläuterungen sowie eine Neueinreichung in den VPL erforderlich. Der AN ist bereits mit der AP HP Marienhof beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen sowie den verwendeten Systemen vertraut. Die Beauftragung eines weiteren AN hätte weitreichende Verzögerung aufgrund des gestoppten Planprüflaufes mit sich gebracht, da der Druckluftvortrieb einen wesentlichen Bestandteil der weiteren AP darstellt. Eine Planungsverzögung hätte an dieser Stelle demnach zu hohen Termin-und Kostenrisiken geführt.Die Beauftragung eines weiteren AN führt zudem zu Schnittstellen, die wiederum zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden führen können. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.