REB - Roh- und Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6254-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 16
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 69740938-73
Fax: +49 69740938-74
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.frankfurter-baeder.de/
Abschnitt II: Gegenstand
REB - Roh- und Stahlbauarbeiten
Der Neubau des Rebstockbads in Frankfurt am Main ist das wichtigste Schwimmbadprojekt im Rahmen des Bäderkonzeptes Frankfurt 2025 und hat, neben seiner Funktion zur regionalen Versorgung der Stadt Frankfurt am Main, eine überregionale Strahlkraft in das Rhein-Main-Gebiet zum Ziel. Das Rebstockbad soll ein Vorzeigeprojekt in der Bäderlandschaft werden. Bei den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die zur Herstellung des Neubaus erforderlichen Roh- und Stahlbauarbeiten.
Der Neubau des Rebstockbades in Frankfurt am Main ist das wichtigste Schwimmbadprojekt im Rahmen des Bäderkonzeptes Frankfurt 2025 und hat, neben seiner Funktion zur regionalen Versorgung der Stadt Frankfurt am Main, eine überregionale Strahlkraft in das Rhein-Main-Gebiet zum Ziel.
Das Rebstockbad soll ein Vorzeigeprojekt in der Bäderlandschaft werden. Die weit gefächerten Bedürfnisse bei einem Badbesuch – von sportlichen Aspekten über eine Möglichkeit zur Freizeitgestaltung mit Familie und Freunden bis hin zu gesundheits- und wellnessorientierten Angeboten - sollen sich im Profil des neuen Rebstockbades widerspiegeln.
Über die Außenwirkung des Gebäudes hinaus ist vor allem die Attraktivität des Bades für die zukünftigen Nutzer vorrangiges Projektziel.
Weitere zentrale Projektziele sind der energie- und ressourcenschonende, ökologische sowie ökonomische Bau- und Betriebweise des Rebstockbades. Dies soll durch eine effiziente, dauerhafte, nachhaltige, wartungsarme und pflegeleichte Konstruktion sichergestellt werden.
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die zur Herstellung des Neubaus erforderlichen Roh- und Stahlbauarbeiten.
Nach Abschluss der Rückbauarbeiten steht der Neubau des Rebstockbades an. Die Gründung erfolgt als elastisch gebettete Bodenplatte aus WU-Beton. Die Kelleraußenwände werden aus WU-Beton mit Perimeterdämmung und tragende Wände oberirdisch als massive Stahlbetonkonstruktion mit Wärmedämmung hergestellt.
Die Innenwände werden falls tragend in Stahlbeton ansonsten in Kalksandstein hergestellt. Becken und Behältnisse werden als WU-Konstruktion ausgeführt.
Decken werden als Stahlbetondecken ausgeführt.
Die beiden Dächer über den großen Hallen (Erlebnis und Sport) werden als Stahlfachwerkträger mit einer Trapezblecheindeckung, Dämmung und einem Gründach versehen. Weitere Dächer werden als Stahlbetondecken mit Gründach (extensiv begrünt) hergestellt. Sämtliche Dachflächen werden für das Aufstellen von PV-Modulen vorgehalten.
Kenndaten: BGF ca. 21.622 m², BRI ca. 131.880 m³
Detaillierte Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Str. 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.