Beschreibung: Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. dass wegen einer Straftat
nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs.
3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist. 2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. 3. dass das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. 4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig
ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 5. dass das Unternehmen
bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch
die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 6. dass das Unternehmen
keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. oder deren
nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach §
23 AEntGund/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB
mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden ist/sind. 8. dass das Unternehmen
oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes
nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt
worden ist/sind. 9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte
nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404
Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten BuchesSGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des
AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500 € belegt worden ist/sind. 10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
vorliegt (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn
abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertragsaufrechterhalten werden: Personenschäden
2,5 Mio €, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 Mio €, Obhut-und Bearbeitungsschäden
0,5 Mio €, Schlüsselverlustrisiko 50.000 €). 11. dass die Zahlungsverpflichtungen
zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe
der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer. 12. Angaben über Umsatzzahlen
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Der Auftraggeber behält sich vor,
die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45 und 48 VgV).
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen
Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch
die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind
für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). III.1.2).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und
Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.