Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien: 1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl
der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich
ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen]. 2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen
über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben
[Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens
folgende Angaben gemacht werden: — Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name
einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber),
— Auftragswert, — öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum (Liefer-
bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter Projektabschluss, — Beschreibung des
Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des Ausführenden
im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied
einer Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen
Personen. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen
der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen
technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt
hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts
sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen
Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können,
der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem
Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist
nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten
Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse
Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den geforderten
Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung
gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise
(gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise
in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. 3. Eigenerklärung,
aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit im
Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden. [Eigenerklärung
zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit] 4. Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist,
welche Umweltmanagementmaßnahmen im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich
angewendet werden. [Eigenerklärung über die Nachhaltigkeit] Mindestanforderungen:
Zu 2.: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens
drei (3), unabhängige Referenzleistungen über die Lieferung und on premise Installation
des angebotenen Fachverfahrens für mind. einen (1) Mandanten (=Kunden) in den letzten
höchstens fünf (5) Jahren. Die Installation muss jeweils abgenommen sein und mind.
ein Mandant bereits produktiv gesetzt sein. (Erfassungsformular - "Erklärung zu geeigneten
Referenzen")