Deutschland - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - 23FEI68517_Sicherungsleistungen für BÜ-Ersatzmaßnahme Bahn-Km 33,8 (SÜ L791)
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 23FEI68517_Sicherungsleistungen für BÜ-Ersatzmaßnahme Bahn-Km 33,8 (SÜ L791)
Beschreibung: Sicherungsleistungen gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb für die BÜ-Ersatzmaßnahme
Bahn km 33,8 (SÜ L791) als punktuelles Bauvorhaben im Südkopf Bf Zossen mit teilweise
zeitgleicher Realisierung vom Umbau Bf Zossen (nicht Bestandteil der Vergabe)
Kennung des Verfahrens: 2929190e-21ce-40e7-b2de-fb266b2535e0
Interne Kennung: 23FEI68517
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79710000Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming(DE40H)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 57 SektVO aufgehoben, da sich die Grundlagen des
Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben bzw. die Vergabeunterlagen grundlegend
geändert werden müssen. Die Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut am
Markt platziert. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen lag zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Das Eisenbahnbundesamt
wird derzeit keine vorläufige Ausnahmegenehmigung erteilen. Eine Auftragserteilung
war nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt
vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses
Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz
eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: 23FEI68517_Sicherungsleistungen für BÜ-Ersatzmaßnahme Bahn-Km 33,8 (SÜ L791)
Beschreibung: Sicherungsleistungen gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb für die BÜ-Ersatzmaßnahme
Bahn km 33,8 (SÜ L791) als punktuelles Bauvorhaben im Südkopf Bf Zossen mit teilweise
zeitgleicher Realisierung vom Umbau Bf Zossen (nicht Bestandteil der Vergabe)
Haupteinstufung(cpv): 79710000Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-26+01:00
Enddatum: 2027-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0