On-Demand-Verkehr Taunusstein Referenznummer der Bekanntmachung: 4820

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Aarstraße 133a
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Justus-Tizian Schneider
E-Mail:
Telefon: +49 61287400032
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.r-t-v.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Andere: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

On-Demand-Verkehr Taunusstein

Referenznummer der Bekanntmachung: 4820
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Sonstige Beförderungsdienste
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Taunusstein plus einzelne, angrenzende Gebiete (Hohe Wurzel, Taunus Wunderland, Hofgut Georgenthal, Oberlibbach, Engenhahn, Siedlung Wildpark).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag beinhaltet die Erbringung des On-Demand-Verkehrs „EMIL Taunusstein“ im Flächenbetrieb, im Folgenden „ODV“ genannt. Dieser entspricht genehmigungsrechtlich einem Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte, fahrplanunabhängige Beförderung von Personen durch den Betreiber mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten, vom Auftraggeber festgelegten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Bedienung aller virtuellen Haltepunkte im Bediengebiet: https://www.google.com/maps/d/u/0/viewer?mid=1lfX6h_JuR7lUbuLL1dFs4ayhsolMkps&femb=1&ll=50.15883023410848%2C8.196669251226373&z=13

Der Auftrag umfasst die Verkehrsleistung inkl. Fahrpersonal, Disposition und Betriebshof, die Beschaffung und den Unterhalt der Fahrzeuge, sowie die Bereitstellung der notwendigen Software. Die Fahrtwünsche der Fahrgäste sind so zeitnah und effizient wie möglich zu bedienen. Die Wartezeiten sollen möglichst gering ausfallen. Die Buchung der Fahrtwünsche erfolgt per App (siehe On-Demand-Software). Darüber hinaus nimmt der Betreiber außerdem zu den Bedienzeiten Fahrtwünsche per Telefon entgegen. Die Anforderungen an die On-Demand-Software sind in der Anlage „http://ausschreibung.igdb.de/RTV/20240105_Funktionalitaeten_ODV_Software.pdf“ ersichtlich.

Der ODV wird zu folgenden Zeiten betrieben:

Montag bis Donnerstag: 05:30 – 22:30 Uhr

Freitag: 05:30 – 00:30 Uhr

Samstag: 07:30 – 00:30 Uhr

Sonn – und Feiertag: 08:30 – 22:30 Uhr

Zu den Betriebszeiten sind jeweils ein bis zwei Fahrzeuge zeitgleich im Einsatz. Aus der Verteilung der Servicezeit in der Anlage „http://ausschreibung.igdb.de/RTV/20240103_Mindestsoll_Betriebsstunden_ODV_2025.pdf“ ergeben sich in einem Normjahr (250 Tage Montag bis Freitag, 52 Samstage sowie 63 Sonn- und Feiertage) voraussichtlich insgesamt 9.058 Betriebsstunden, davon 4.875 im Tagesverkehr und 4.183 im Spät- und Wochenendverkehr.

Anforderungen an die Fahrzeuge: Die Fahrzeugflotte besteht aus mindestens drei batterieelektrischen Kleinbussen bzw. Minivans mit maximal neun Sitzplätzen (inkl. Fahrerplatz) je Fahrzeug. In jedem Fahrzeug sind mindestens fünf und bis zu sieben Fahrgastsitzplätze im Fahrgastraum vorhanden. Dabei verfügen die vorderen Sitzreihen im Fahrgastraum über maximal zwei und nur die letzte Sitzreihe über bis zu drei Sitzplätze, sodass das Durchsteigen nach hinten ohne das Umklappen von Sitzen möglich ist. Beifahrersitze werden nicht als Fahrgastsitzplatz gezählt oder genutzt. Mindestens zwei der Fahrzeuge verfügen über einen barrierefrei zugänglichen Stellplatz für Rollstühle mit Vorrichtungen zur vorschriftsmäßigen Sicherung der Fahrgäste. Im Falle der Nutzung des Rollstuhlplatzes kann sich die Anzahl an weiteren Fahrgastsitzplätzen im Fahrzeug temporär auf drei reduzieren. Alle Fahrzeuge verfügen über eine Trittstufe an der Seitentür, um Fahrgästen den Einstieg zu erleichtern.

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (GB-RMV) https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/infos-regeln/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/gemeinsame-befoerderungsbedingungen sowie die Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre im Rhein-Main-Verkehrsverbund https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/infos-regeln/on-demand-verkehre-befoerderung-und-tarif

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2025
Laufzeit in Monaten: 36

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

- Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske der Hessischen Ausschreibungsdatenbank / des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.

- Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. On-Demand-Verkehrs (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge.

- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des On-Demand-Verkehrs hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des RMV zu beteiligen.

- Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gem. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG eingeht, wird der Auftraggeber die Leistungen als öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben.

- Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten zzgl. einer Vertragsverlängerungsoption von 24 Monaten vorgesehen.

- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (GB-RMV) sowie die Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre im Rhein-Main-Verkehrsverbund .

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/01/2024

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