SPGK_Baden-Baden Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64828
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Baden-Baden
Baden-Baden
SPGK_Baden-Baden, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SPGK_Baden-Baden
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2
GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist
kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Baden-Baden
SPGK_Baden-Baden, Oberleitungsarbeiten
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
MKA 1 - Fa Strabag -OSE Baden-Baden - Variantenuntersuchung
Der Schalterstandort soll auf einem Neubaumast errichtet werden. Es ist daher die Errichtung einer Schalterquerleitung auf
Bestandsmasten planerisch im Rahmen einer Variantenuntersuchung zu untersuchen. Dazu gehört auch eine
statischeBetrachtung der betroffenen Bestandsmaste. Diese Nachtragsleistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen
Vertrag erfüllen kann.
Bei Beauftragung eines neuen AN müssten neue Begehungen unternommen werden. Strabag hat im Rahmen derHauptleistung bereits eine Begehung durchgeführt. Durch eine erneute Begehung eines weiteren AN würden Synergieeffekteverloren gehen, desweiteren würden durch zusätzliches Sicherungspersonal weitere Kosten anfallen.Durch die Beauftragung eines weiteren AN und die dadurch wieder notwendige Begehung würden erhebliche Zusatzkostenentstehen, die bei Beauftragung Strabags entfallen. .