Zusätzliche Informationen: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam
erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Folgende Erklärungen sind im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Referenzen vom Bieter über
die Durchführung von mindestens drei Baugrunderkundungsmaßnahmen bei der Deutschen
Bahn AG in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen - Nachweis, dass
die eingesetzten Fachkräfte einen Qualifikationsnachweis (nicht älter als 8 Jahre)
nach DIN EN ISO 22475-1 und 2 (Geotechnische Erkundungen - Probenahme und Grundwasssermessungen
besitzen. - Nachweis gemäß EN ISO 22475-3 Konformitätsbewertung des Unternehmens und
Personals durch eine Zertifizierungsstelle. - gilt nur für Los 6: Nachweis eines Zertifikates
nach DVGW W 120-1: Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau,
-regenerierung, -sanierung und -rückbau. - Erklärung über das von ihm für die Leitung
und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation
und Sprachkenntnisse - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden
Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie
an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung
eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung
neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise
erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s)
Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche
Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied
eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB
E&C Frankfurt 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden.
Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen
oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter
Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen
gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält
sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens
behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die
Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots
aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote
weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein
modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes
Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste
Angebot (des Bestbieters) erteilt. Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in
Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose Der öffentliche Auftraggeber behält sich
das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu
vergeben: 1+2+3+4+5+6